Indiana Tribüne, Volume 29, Number 210, Indianapolis, Marion County, 28 April 1906 — Page 4
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Indiana Tribüne. Htraulztgtveu vo dt Sutelrs S. Indianapolis, Ind. Harry O. Thudium Präsident. SeschäftSloealt S!o. 31 Süd Delaware Straße. TELEPHONE 6.
Entcrcd t the Post Office ot Indianapolis ai econd dass matter. Staatsstreichbefürchtungen. DaZ Gespenst des Umsturzes geht in Verbindung mit den Streik'Unruhen in Paris herum. Die Pariser Polizei hält Haussuchungen in den Wohnungen aller bekannten Royaliften und verdäch tigen Fremden, sowie in den Redactio nen royaliftischer Blätter ab. Man besürchtet jetzt anscheinend in ossiciellen Kreisen, daß eine Verschwörung zum Umstürze der Republik besteht, die. durch StreikUnruhen maZkirt, plötzlich aus zubrechen droht. ES geht sicherlich aus den gesammten Vorkehrungen der französischen Regie rung für den 1. Mai klar hervor, daß die maßgebenden Kreise schon bald nach AuSbruch der Streikunruhen diesen eine viel tiefliegendere Bedeutung wie sonst beimaßen. Der schleunigen Truppen Concentrirung ' in der Streikregion folgte alsbald das Zusammenziehen der EliteTruppen in und um Paris. Hütte man nur mit Krawallen unzufriedener Arbeiter in den ttohlendiftrikten gerechnet, so wären die riesigen VorsichtS maßregeln nicht getrosten worden. Die Behörden rüsten sich, einem etwaigen Staatsstreiche zu begegnen, das liegt auf der Hand. Der einzige in Frage kommende Prä tendent ist Louis Philipp Robert, der im Jahre 1869 geborene Sohn des Herzogs von Paris, der unter dem Ge fetz von 1836 ausgewiesen, seither im Auslande und zwar seit 1900 in Eng land lebt. Mit dem Tode dcS Grafen Chambord erlosch die BourbonenLinie. Ader wenn eS zu einer Umwülzuug in Frankreich kommen soAe, waS ja vorlausig nur Phantasiegebilde ist, so dürfte eS sich wohl um eine von den Socialisten hervorgerufene handeln. Frankreich, welches dem Studenten po litischer Systeme so viel dankenSwertheö und abwechselungsreiches Material ge boten hat, wird am Ende auch die Vor züge oder Nachtheile der socialistischen Regierungsform demonftriren. Trotz dem liegt e? sehr nahe, daß die Orlea nisten hoffen, über die Schultern der Socialdemokraten ihr Ziel zu erreichen. Jedenfalls ist eS jetzt sehr verfrüht, überhaupt anzunehmen, daß sich eine Revolution in Frankreich vorbereite. Ohne Tumulte ist eS dort bei keinem ArbeiterauSstande abgegangen; diese! den gehören dazu, wie daS Salz zur Suppe. Auch jetzt ist anzunehmen, daß die entschiedene Haltung' der Re gierung die vorhandenen Umstürzler! schen. Gelüste nicht weiter Auskommen läßt. Obwohl die Geschichte Frank ichs an Ueberralchungen reich ist, glauben wir doch, '.daß die nun seit 35 Jabren bestehende Republik auch noch das Schwabenalter erreichen wird. Ehescheidung. In interessanter Weise bespricht der Miffourier Jurist Sale die kürzliche Entscheidung des OberbundeS'gerichtS, daß nämlich von den StsatSgerichten gewahrte ScheldungSdekrete nur dann im ganzen Lande als zu Recht bestehend anerkannt werden müßten, wenn sich zur Zeit der Scheidung beide Parteien innerhalb der Jurisdiktion des betref fenden Gerichtshofes befunden hätten. Nach Richter Sale'S Auslegung scheint die Entscheidung bei Weitem nicht so radikal, als man zuerst an nahm, und an den früher anerkannten RechtSgrundsatzen nicht viel zu ändern; denn Scheidungen, die ein Ehegatte er wirkt hatte, ohne Wiffen des anderen Gatten in einemStaate, in dem nicht beide ansässig waren, find schon früher für ungiltig erklärt worden. Des Weiteren wird die Bedeutung abgeschwächt durchHinweiS auf die Re gel, der zufolge das Gericht nie mehr als den eben vorliegenden Fall entschei det. Man kann darnach, heißt eS, die Entscheidung nur als maßgebend an sehen für andere Fälle, in denen der Thatbestand ganz genau so liegt, wie in . dem vorliegenden Falle; und darf sie nicht ohne Weiteres als maßgebend ansehen für alle Fälle, in denen der verklagte Theil sich nicht in dem Staate befand, in welchem der klagende Theil die Scheidung erwirkte; denn eö kom men dabei noch viele andere Dinge in
Betracht.
. Mit der angeführten Regel hat eS feine Richtigkeit, und 'eS verlohnt deß halb der Mühe, den Thatbeftmd des entschiedenen Falles etwas näher in'S Auge zu fassen. Die Sache lag so: ' Der New Yorker Bürger John W. Haddock hatte im Jahre 1863 im Staate New York seine Frau Harriet geheirathet. Nach kurzem Zusammen leben verließ er sie und lebte noch etliche Jahre in New York, ohne daß die Frau irgend welche Ansprüche an ihn machte. Dann fiedelte er nach Connecticut über, wo er nach einigen weiteren Jahren ge gen seine Frau wegen VerlassenS auf Scheidung klagte und die Scheidung auch erhielt. Die Frau in New York
wußte anscheinend nichts davon; sie war nicht persönlich, sondern nur durch .Publikation" zum Processe geladen worden. Später ging Haddock eine zweite Ehe ein, und noch später, erst im Jahre 1899, als er sich zeitweilig in New Jork befand, hat die erste Frau ihn dort auf Zahlung von Alimenten verklagt, die ihr. von den New Yorker Gerichten un.er Nichtigerklärung der Connecticuter Scheidung auch zugespro chen wurden. - Von der bezüglichen Entscheidung des New Yorker ObergerichtS wurde appel lirt an das BundeSobergericht unter Berufung auf den Satz der Bundes Verfassung, demzufolge jeder Union? ftaat verpflichtet ist, den-öffentlichen Handlungen, Urkunden und gericht lichen Verfahren jedes anderen UnionS ftaateS vollen Glauben und Vertrauen zu geben". Worauf dann, wie berich tet, das BundeSobergericht mit 5 gegen 4 Stimmen diesen Satz der Verfassung für nicht anwendbar erklält hat. Der Satz könne nicht gelten, wenn der das Urtheil fällende Staat .weder in Bezug auf die Person noch in Bezug auf die Sache" die Gerichtsbarkeit hatte. Die Person, über welche der Staat Connecticut in dem vorliegenden Fall keine Gerichtsbarkeit hatte, war die der klagte Frau, die als New Yorkerin in Connecticut nicht gerichtsftändig war. Und die Sache war das angebliche Ver gehen des VerlassenS, das, wenn eS überhaupt begangen worden, im Staate New York begangen worden war. Der Spruch gilt nun für den vorliegenden Fall und für alle gleichartigen Fälle. ! Ein gleichartiger Fall wäre also. wenn ein Mann von Missouri nach Illinois, übersiedelt und dort auf Scyeidung egen feine in Missouri ver bliebene Frau klagt. In allen solchen Fällen, und ihre Zahl ist Legion, galt bisher der Satz, daß die Frau zum Manne gehört. Das .Domizil" des ManneS sein ständiger Wohnfitz wird auch als das Domizil" der Frau angesehen, selbst wenn sie fich thatsäch lich nicht dort befindet. Obgleich in solchem Falle der Mann von der Frau fortgegangen ist, wurde die Sache recht lich so betrachtet, als hätte die Frau den Mann verlassen vorausgefetzt, daß der Mann gewillt war, die Frau mit fich zu nehmen oder fie nachkommen zu lassen und ihr die nöthigen Mittel dazu bot. ES haben daraufhin hier Eingewanderte wegen VerlassenS die Scheidung verlangt, deren Frauen fich geweigert hatten, ihnen aus Europa zu folgen. Oder eine Frau ist von ihrem Manne verlassen worden in einem Staate, wo wegen VerlassenS keine Scheidung gewährt wird, und fie geht nach einem anderen Staate, in der Ab ficht.dort zu bleiben, wird dort an säsfig und erlangt dort die Scheidung. Alle solche Scheidungen haben bisher als unanfechtbar gegolten. Ob das auch jetzt noch gilt oder ob es nicht mehr gilt, derartige Scheidun düngen auch weiterhin rechtskräftig find oder nun auch nichtig find oder für nichtig erklärt werden können wie die Haddock'fche Scheidung Niemand weiß eö und man wird darüber nicht eher Gewißheit erlangen, als bis ein mal ein Fall dieser Art dem Bundes Obergericht vorliegen wird. Allerdings ist unter Richter Sale'S Auslegung der Entscheidung, gemäß welcher alle von einem StaatSgerichte erlassenen Scheidungsdekrete innerhalb des Staates selbst unter allen Umftän den Gültigkeit behalten, die Besürch tung ausgeschlossen, daß auch die neuen Ehen solcher Geschiedenen für nichtig gehalten werden können; die Wieder verheirateten , vielleicht gar wegen Bigamie gestraft werden mögen, und die Kinder solcher Ehen zu gewärtigen haben, daß man fie für unehelich er klärt und ihnen das Erbrecht am Nach laß des Vaters abgesprochen wird. Ueber das große Unglück in San Francisco sollte man die ihrer Habe und Ernährer beraubten Leute in TezaS, deren Heim durch den Wirbel stürm verheert wurde, nicht vergessen und auch ihnen auSlömmllche Hilfe zu wenden.. -.". ........ - -
Republikanische Ngminatiosen
für die Legislatur. Nach einer Zusammenstellung des Sekretärs des StaatS'ComiteS sind bisher folgende Nominationen für die Legislatur gemacht worden: Senat: Lawrence, Martin und Orange CountieS, Henry P. Pearfon, Bedford; Bartholomew und Decatur, W. E. Springer, Clizabethtown; Wahne und Union, RoZcoe Kirkman, Richmond; Montgomery und Parke, George E. Hanna, Waveland; Madi fon rnd Henry, George D. Forkner, Newcaftble; Grant, John T. Strange, Marion; Grant, Blackford und Wells, Grant A. Lupton, Hartford City; Howard und Miami, Edgar PoeKling, Peru; Lake und Porter, Arthur I. Bowser, Chesterton. RtpräsentauteN'HauS:Bartholomew, John W. Morgan, ColumbuS; Da dieß. Thomas D. Slimp. Washing. ton; Decatur, Oliver Carmichael und I. Monroe Fitch; Fountain. William Calvert, Attica; Grant, GuS Condo, Marion, und A. Hunt, Falrmount; Hamilton, Hy.M. Caylor, NobleSöille, Hamilton und Tipton, Dr. Horace S. Read. Tipton ; Hendricks, Horace L. Hanna, Plainfield; Henry, Levi Ulrich, GreenSboro; Howard, William Mor ton, Sycamore; Lagrange und Steu ben, S. K. Babcock, Topeka; Lake und Newton, Schuyler Colfax Dwyer, Lo well; Laporte und Porter, Gust. Grie ger, Hanna; Lawrence, John H. Cd wards, Mitchell; Montgomery, Capitän E. P. McCloZkey, CrawfordSville; Morgan, Cmmett F. Branch Jr., Mar tinSville; Parke, I. R. Johnson, ManSsield; Randolph, MileS I. Für nace, Winchester; Rush, Henry E. Gussin, Rushville; Shelby, D. L. Wilson, Shelbyville; Tlppecanoe, Tho maS M. Andrews, West Lafayette; Wabash, Fred I. King, Wabash; Wayne, Walter S. Ratcliff, Richmond; Wayne und Fayette, Richard N. Elllot, ConnerSville; White und JaZper, C. D. Meeker, Monticello; Tippecanoe und Montgomery, Dr. I. Frank Simi son, Romley; Vanderburg, C. C. Schroeder und Otto Geiß, EvanSville. Neue Inkorporationen. Die folgenden neuen Gesellschaften ließen sich beim Staatssekretär inkor Poriren: 5 Die Hamilton National Life Insu rance von South Bend, Directoren: Edward I. Fogarty. I. B. Bertkling, AdamS Hunöberger, John A. Stockley, Edwin R. Dean, Harry Elliott, Wil liam A. McJnerney, W. R. Scudde?" M.B. Plne, Clären Sedgewick, John A. Herzog und Mark Zimmerman. Die Farmers' Union Telephone Co. von Clark County, Capital von $1000 bis $5000. Die Singing Society Concordia-, Alezandria,Directoren:WendlinScheir, Henry Brown und Joseph Groß. Die Mlchigan Fruit und Producr Co., Capital $5000; Directoren: LouiS Schatzer, Samuel Baum und Henry Baum von Fort Wayne und Hyman Goldftine. Die FarmerLburg Gold Storage Company, Farmersburg; Capital $25,000; Directoren: William E. Johnson, P. L. CombS, Richard Taylor und OScar Allen von Farmers bürg und JameS Scott von Fair banks. Die Calumet Supply Company, Vary; Capital $50.000; Jncorpora toren: E. I. Bufsington, T. W. Ro binson, K. 8. Knapp, T. I. Hyman und G. G. Thorp von Chicago. Die Williams Glaß Company. Van verbürg County; Capital $100,000; Directoren: A. F. Karges. August Ro. senderger, D. A. Cox, W. F. Willi amS, Alfred Greene, Frank Endreß und E. B. OSlage. Der Manhattan Social Club von Anderfon; Directoren: Conrad Lehr, George Hossner und Alfred Mathers. Bauerlaubnißscheine. Lettie M. Weaver. Veranda, No. 1433 Herschell Str., veranschlagt auf $25. E. E. StokeS, Wohnhaus, Holmes Avenue, nahe Bertha Straße. $950. F. R. Duckwall, Wohnhaus, Grace land Ave., nahe 31. Straße, $2000. Leo Rahm, Wohnhaus. Naomi Str., nahe Olive Str., $1650. Thomas B.SHoemaker, Wohnhaus, LeedSAd:., nahe Woodfide Ave., $300. German Evangelical St. John'S Church. 826 Sanders Str., $200. E. D. Längs don. vier Wohnhäuser. Highland Ave. und Pratt Str., $6000. C. I. Par ker, Neparaturen, 19Q2 Bellesontalne Straße, $300. -. .
Vom Moselwein.
Wkinauktion, n ticx Matadore Iti Lkebensaftes. Der Mittelpunkt des Moselwemk.anMs ist Trier, wo alljährlich im April berühmte Weinauktionen stattfinden, zu denen die Bieter aus allen Theilen Deutschlands kommen, und bei denen durchschnittlich 2000 Fuder das Fuder zu ungefähr 1000 Quarts zur Versteigerung gelangen, wobei schon manches Fuder bis zu $400 gekommen ist. Noch in den 50er Jahren war der Moselwein, außer 'in seiner Heimath, eigentlich nur in Hamburg, Lübeck, Bremen, den weir.erfahrcnen Hansastädten. und in Berlin bekannt in Berlin deshalb, weil hier ein an der Mosel geborener Weinhändler lebte, der die erste und noch heute bestehende Trarbacher Weinstube in Berlin eröffnete. Die Winzer an der Mosel ttaren damals noch oft arnie Leute. Es $ab Jahre, wo das ganze Fuder Moselwein einem Winzer nicht mehr als acht Thaler brachte, nachdem die ganze Familie vom Frühjahr bis zum Herbst daran gearbeitet hatte, und wobei außerdem noch drei Thäler Steuer abgingen. Rührige Unternehmer führten dann den Moselwein zuerst in großem.Maßstabe bei den niederrheinischen Industriellen ein. durch welche er später in'S überseeische 2lusland gelangte. In punkio Haltbarkeit steht der Mosclwein hinter dem Rheinwein zurück. Ein Mosel, der etwa 20 Jahre liegt, hat die Grenze der Zeit bis zu der er schmackhaft bleibt und seine Blume behält, gewöhnlich erreicht. Von den verschiedenen Bcerensorten wird an der Mosel jetzt zumeist der feine würzige Riesling gebaut. Seine Beeren sind nicht groß, aber gleichmäßig und fest, und sowohl grün als goldgelb.. Die dicken, massigen, aber oft ungleichmäßigen und dabei flach schmeckenden Oesterreicher sowie die zwar ertragreichen, aber gleichfalls wenig Qualität besitzenden Kleinberger sind fast ganzlich abgekommen. Bestimmend für den Geschmack aber bleibt doch schließlich der Moselschiefer. Rieslinge von der Mosel, die am Rhein eingesetzt wurden, änderten auch sofort ihren Charakter. Die feinsten Sorten bringt der Fettschiefer hervor. Von den Matadoren ist der Brauneberger voll, bukettreich und in den meisten Jahren brauchbar; Piesporter, Geierslei, Ohlisberg erfreuen durch, eine prickelnde, aber auch gebührend würzige Säure. Milder, aber nicht schlechter sind der Zeltinger, Berncastler. Graacher. unter denen sich Berncastler Doktor und Badstube noch durch einen etwas rauchigen Beigeschmack auszeichnen. Aber das letzte Wort reden natürlich die einzelnen Jahrgänge. Während das ertragreichste' Jahr noch immer seit Menschengedenken 1865 bleibt, wo die Trauben so dicht an den Stöcken hingen, daß 300 Stöcke ein Fuder ergaben, behält an Qualität einen unvergänglichen Ruhm das Jahr 1893. das denn auch den höchsten, bisher für Moselweine gezahlten Preis erzielt hat. Es war ein Fuder Maximum Grünhäuser, ein Saarwein aus dem Gewächs des Freiherrn v. Stumm, und es brachte einen Auktionserlös von $3125. Die raufenden Generalmajore. Die chinesische Zeitung Schenpao" erzählt: Als unlängst eine Anzahl von Höheren chinesischen Beamten und Offizieren auf Empfang bei dem Gouverneur der Provinz Kiangsu warteten, geriethen zwei Generalmajore in heftigen Wortwechsel darüber, wer von ihnen beiden die Hauptschuld daran trage, daß die Unterdrückung der zahlreichen Salzschmuggler am Großen See nicht gelingen wollte. Dabei beschuldigte der eine der beiden Offiziere den anderen, seine Untergebenen steckten mit den Schmugglern unter einer Decke, was der Hauptgrund fei, daß man gegen diese nicht aufkommen könne. Im nächsten Augenblick hatten sich die Gegner beim Kopf, und ehe sich die verdutzten Umsiehenden in's Mittel 'legen konnten, lagen zwei Hüte mit rothen .Knöpfen und Pfauenfedern am Boden, wo sie von vielen Stiefeln zertreten wurden.' Als keiner der beiden Kämpfer nachgeben wollte, sondern immer wieder mit Wuth am Kopfe seines Widersachers riß, entschloß man sich' dazu, den Gouverneur von der Begebenheit zu unterrichten. Sogleich erschien er, was zur Folge hatte, daß sich die beiden KampfHähne trennten und athemlos Anklagen gegen einander aufzuhäufen begonnen, wie zankende Kinder. Doch der Gou-verr.e-'.r wollte nichts davon hören, fondcrn behandelte sie wie Kind??. Er befahl den beiden Generalmoren, in dem Vorzimmer so lange niedcrzuknieen. wie ein .gewöhnlicher Weih . :uchstab brennen würde. Unter dem nur schlecht unterdrückten Gelächter der Anwesenden unterzogen sich die beiden Offiziere ohne Widerspruch der ihnen auferlegten Strafe. Eine seltene Sitte herrscht in dem Städtchen Athens. Pa. Wenn dort eine gewisse Melodie gepfiffen wird, gilt dies als eine Herauöforderung zum Kampf; Schuljungen beginnen auf das Pfeifen des Liedeö hin zu streiten und unter den Eisenbahnern gilt es als eine Beleidigung, da man mit dem Pfeifen des Liedes andeutet, daß der .Angepfiffene- ein Feind der Llrbeiter-Union ist.
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Grudcn.KatalZrophcn. elagenve Wctlcr und itzre unheilvoZen Wir5ungc-Lentilatie. Unter einem Bergwerk, so schreibt ein Fachmann, im Hinblick auf das furchtbare Grubenunglück in Courriercs in Nordfrankreich, hat man sich ein System von unterirdischen Gänzen vorzustellen, dienest in zahlreichen Stockwerken übercinanderliegen und wieder durch senkrechte oder auch geneigte Gänge unter sich verbunden sind. Durch alle diese Gänge muß beständig ein Luftstrom getrieben werden, theils um die durch das Athmen und die Lampen verbrauchte Luft zu eruiern, theils um eine Ansammlung von Schlagwettern zu verhindern. Find:t nun eine Entzündung oder Explosion der Schlagwetter (Sumpfgase) statt, so kann die Ventilation gestört werden; die Luft wird in sehr kurzer Zeit un athembar, und die Bergleute ersticken. Wenn anderseits die Explosion von größerm Umfange ist und da stattgcfunden hat, wo die frische Luft in das Bergwerk einzieht, so wird durch diesen einziehenden Wetterstrom die unathembare oder vergiftete Luft durch alle Räume des Bergwerks hindurchge--trieben, und so werden Leute getödtet, die ohne die Ventilation eigentlich gar nicht in Mitleidenschaft gezogen worden wären. Freilich ist es, wie bei der Explosion auf Karolinenglück" bei Bochum am 17. Februar 1898 mit 119 Todten, auch vorgekommen, daß Bergleute in Nebengängen von der Explosion gar nichts gewahrten und ruhig weiter arbeiteten und erst von den Rettungsmannschaften die Katastrophe erfuhren. Auch wenn eine Grube ziemlich schlagwetterfrei ist, ist doch jederzeit die Möglichkeit vorhanden, daß durch Aufbrechung einer Höhlung eine große Menge Sumpfgas plötzlich in das Bergwerk gelangen kann. Diese Gase strömen oft unter einem Druck von 4 Atmosphären hervor, und es können solche Mengen vorhanden sein, daß, wie z. B. auf Zeche Consolidation" bei Gelsenkirchen, das aufgefangene Gas zu Veleuchtungszwecken verwendet wird. Auf der Grube Midi de Drniw" (Hennegau) fand im Jahre 1865 in einer Tiefe von 463 Meter ein Gasausbruch von solcher Heftigkeit statt, daß die beiden vor der Arbeitsstelle befindlichen Bergleute zurückgeworfen und in der Richtung auf den Schacht zu mitgerissen wurden, inmitten eines Staubstromes, der auch in die seitlich gelegenen Räume eindrang und mit großer Schnelligkeit den Förderschacht empor bis zutage stieg. Dieser Staubwölke folgte eine große Masse gleichsam gesiebter Kohle, die die Strecken auf fast 30 Meter zuschüttete. Das Gas. das durch den Förderschacht hinaufströmte, entzündete sich an der Hängebank (Mündung des Schachtes) an den Feuerherden und führte so die Explosion herbei. Ein anderes folgenschweres Unglück ereignete sich auf Zeche Agrappe" im April 1879 imd forderte'nicht weniger als 132 Opfer (121 Todte und 11 Verwundete). Der Ausbruch erfolgte auf einer 610 Meter tiefen Sohle. Die Gasmenge war fo bedeutend, daß sie fast augenbNcklich aus dem Mörderfchacht empordrang und das Schachtund Fördermaschinengebäude anfüllte. In letzterm entzündete sich das Gas an einer Kesselfeuerung; 14 Personen wurden verbrannt. Das Feuer ergriff unmittelbar darauf daS Seilscheibengerüst, dessen brennende Trümmer die Oeffnung des in demselben Raume mündenden Fahrschachtes bedeckten und fo jeden Zugang versperrten Eine gewaltige, mehr als 60 Meter hohe und auf mehr at 10 Kilometer Entfernung sichtbare Feuersäule stieg aus dem Schacht empor. Sie brannte 2 Stunden lang. Als die Gasentwicklung nachließ, entstanden mehrere heftig? Explosionen, denen in den Grubenbauew viele Personen zum Opfer fie.en. Soidigo Grtkograpkio. Fritz:. Sieh einmal. Papa, hier ist ja SMch'f mit .u' geschriebn? ;
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