Indiana Tribüne, Volume 29, Number 88, Indianapolis, Marion County, 5 December 1905 — Page 5
Jndiana Tribüne, S Dezember 1905
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Die Botschas Präsident Roofevelts Jahresboi schaft ist dem' Kongreß zugestellt wor-I öen. Sie beginnt mit einer Bitte an alle Klassen, mitzuarbeiten an der Fortdauer der Prosperität des Landes und an der Beseitigung der bestehenden Uebel, damit ein Jeder zu seinem Recht itomme. Dann nimmt die Botschaft die Frage der Korporationen auf, worüber der Präsident das Folgende sagt: Korporationen. Ich bin in keinem Sinne gegen Korporationen eingenommen. Dies ist ein Zeitalter dt; Kombination, und irgend ein Versuch, die Bildung von KmbiNationen zu verhindern, wäre nicht nur zwecklos, sondern in letzter Instanz auch . schädlich wegen Verächtlichmachung des Gesetzes, welche das Mißlingen der Durchführung des Gesetzes unabwendbar zur Folge haben müßte. Wir sollten daher in herzlicher und rückhaltloser Weise das Gute, das Korporationen in einem Lande wie dem unserigen hervorbringen, sowie den Reichthum an Intelligenz. Energie und Treue, welche deren Beamte und Direktoren in ihrem Dienste und daher auch im Dienste des Volkes aufbieten, ancrkennen. Die Korporation ist gekommen, um dazubleiben, ebenso wie die Gewerkschafts - Verbindung gekommen tit, um dazubleiben. Jede einzelne kann viel Gutes thun und hat schon viel Gutes gethan. , Jede einzelne sollte sich unserer Gunst erfreuen, so lange ste Gutes wirkt. Aber jeder einzelnen sollte auch ein scharfes Halt geboten werden, wenn sie gegen Gesetz und Gerechtigkeit handelt. So lange die Finanzen der Nation auf ehrlicher Basis stehen, erreicht keine andere Frage der inneren Oekonomie. mit welcher der Kongreß sich zu befassen befugt ist, die Bedeutung der Bemühungen zur Herbeiführung von geeigneten industriellen Zuständen, unter welchen die Jndividuen, und ganz besonders die großen Korporationen, die sich mit zwischenstaatlichem Handel befassen, ihren Geschäften nachgehen können. Die Verfasser unserer National-Konstitution bestimmten besonders, daß' die Regulirung des zwischenstaatlichen Handels in den Bereich der allgemeinen Regierung fallen sollte. Die Gesetze des Kongresses, sowie die der Einzelstaaten, über welche die Gerichte befunden, haben bislang häufiger dargethan, daß. die Staaten keine Machtbefugnisse in dieser Angelegenheit besitzen, als daß die Bundesregierung im Besitz dieser Machtmittel ist. so daß nach der gegenwärtigen äußerst unglücklichen Sachlage die großen Korporationen in der That Unterthanen gleichen, ohne Herrscher, indem weder die Staats- -noch ' die -Bundesregie-rung eine wirksame Kontrolle über sie auszuüben vermag. Unser stetiges Ziel sollte daher sein, auf dem Wege sorgfältigster aber entschiedener Gesetzgebung die Souveränität der Bundesregierung durch entsprechende Maßnahmen zu behaupten. Dies ist indeß nur in der Form eine Neuerung; im Wesentlichen handelt es sich um eine Wiederherstellung, zumal von frühester Zeit an leine derartige Regulirung industrieller Kräfte durch die Maßnahmen gesetzgebender Körperschaften anerkannt wurde. Ich verkenne die Schwierigkeiten der von mir vorgeschlagenen 'Gesetzgebung nicht. Mäßigung und Vorsicht allein können hier zu etwas führen. Wie ich in meiner letztjährigen Botschaft vom 6. Dezember sagte, ist das Wichtigste die Schaffung eines Gesetzes, welches den Regierungsbeamten eine solche Oberaufsicht und Regulirung der von den Eisenbahnen im zwischenstaatlichen Verkehr berechneten Raten sichert, daß Betrug oder unreelle Raten summarisch und' wirksam verhindert werden können. Dem Rabatt in jeder Gestalt uud Form muß dabei ein Ziel gesetzt werden. Mäßigung, Vorsicht und Selbstbeherrschung müssen bei der AusÜbung dieser Macht die Richtschnur .bilden. Die Macht sollte, einer durch den Kongreß geschaffenen administrativen Körperschaft in bestimmter Weise übertragen werden. .Sollte sie der gegenw'artiqen zwischenstaatlichen Handelskommission oder einer , reorganisirten solchen Kommission übertragen werden, so sollte diese Kornmission unzweideutig administrativ gemacht werden. Das zu, schassenoe (öejetz lollte. glaube ich, als Hauptpunkt eine Beftimmuna enthalten, die einer kompetenten administrativen Körperschaft die Macht verleiht, m dem lewemgen Fall, der vor sie gebracht 'wird, zu entscheiden., ob eine von einer. Bahn vorgeschrieben? Rate vernünftig und gerecht ist und, wenn sie als unvernünftig und ungerecht .befunden wird, die Maxi-wum-Grenze der Rate vorzuschreiben welche Entscheidung innerhalb vernunftiger'Zeit in Wirksamkeit treten soll. Gegenwärtiq kommt es mitunter vor, nicht daß d:e Rate zu hoch ist, sondern daß ein begünstigter Versender eine zu niedrige Rate erhält. In einem solchen Falle würde die KomMission das Recht haben, diese bereits etablirte Minimumrate als Maximum ' aufzustellen, und es. würde nur einer oder zweier solcher Entscheidungen bedürfen,, um die Bahngesellschaften von der Praxis, ungehörige Mimmumrahn iii aewäbren. zu kuriren. Die Kommission sollte nicht das Recht ha
ben, die Initiative zu Raten zu ergrei-
fen, sondern nur das. bereits bestehende Raten zu reguliren oder neuaufgestellte im Fall von Klage.Schwere Strafe sollte tot Korporation treffen, welche einen Befehl der Kommission mißachtet. Die Befugniß der Feststellung der Maximumrate ist der springende Punkt, ohne den die ganze Gesetzgebung nutzlos wäre. Illegale Transaktionen vollziehen sich oft in gesetzlicher Form. Es ist häufig vorgekommen, daß ein Verlader von einem Verkehrsbeamten den Austrag empfing, eine große Quantität von irgend einem Gebrauchsgegenstände zu kaufen, und daß dann unmit' telbar nach dem Ankaufe eine Frachtratenermäßigung arrangirt wurde zum Nutzen des Verladers und der betrefsenden Eisenbahn, sowie zum Schaden von deren Konkurrenten. Es ist nicht zu vergessen, daß die großen Verlader in der Angelegenheit der Frachtratenermaßigungen mindestens denselben Tadel verdienen, wie die Eisenbahnen. Das Gesetz sollte derartig klar abge faßt sein, daß Niemand über die Ungesetzmaßiqkeit. der Bezahlung von Frachtkommissionen im Zweifel bleibt. mögen dieselben nun wirklichen oder fiktiven Schaden, Frelpasse, reduzute Passagier-Fahrkartenpreise oder Maklergebühren betreffen. Gebührendergünstigungen für Elevatorenbenützung sollten aufhören; sie sind zu einer Ausdehnung gelangt, daß sie demoralisirend wirken und Rückzahlungen darstellen. Die bestmögliche Ratenregulirung würde natürlich eine Regelung sein, geschaffen durch eine ehrliche Verembarung unter den Eisenbahngesellschaften, das Gesetz zu befolgen. Solch' ein allgemeines Uebereinkommen würde z. B. den Bemühungen eines großen Verladers oder einer großen Eisenbahn, rn den Raten gegen Rivalen zu diskrurnniren oder über diese sich Vortheile zu verschaffen, ein Ziel setzen; es wurde die Eisenbahnen selber zu Trägern des Gesetzes machen. Der der Regierung gegebenen Macht, zum Schaden des Publikums getroffenen Vereinbarungen ein Ende zu bereiten, sollte, nach meinem Dafürhalten, eine Befugniß zugefügt werden, laut welcher die Regierung Vereinbarungen, welche klar im Interesse des Publikums erscheinen, unter speziellen Verhältnissen, und unter lorgfältiger Oberaufsicht, ihre Genehmigung ertheilt. Sämmtliche private Straßenbahnlinien-, Jndustrie-Bahnen-, EiskühlerRaten u. s. w. sollten ausdrucklich unter die Aufsicht der zwischenstaatlichen Handelskommlssion oder einer ahnliehen Körperschaft gestellt werden, so weit Raten und die sie betreffenden Abmachungen in Betracht kommen. Die Privatcar-Elgenthümer und die Besitzer von Jndustrie-Bahnen sind zu einer unparteiischen und maßigen Kompensation für ihre Kapitalsanlagen berechtigt, jedoch weder Privatcars, noch Jnduirie-Bahnen. noch mehrspurige Geleis? sollten als Einrichtung zu? Erlangung von Vorzugsraten anaeseben werden. Für importnte Waa ren sollten die Raten nicht geringer sein als für einheimische Waaren von der amerikanischen Küste bis zu ihrem Bestimmngsorte, ausgenommen in Fällen. in welchen die Wasserwege-Kon-kurrenz den dominirenden Einfluß ausübt. Keine Verkehrsgesellschaft, die' sich mit zwischenstaatlichem Handel befaßt, sollte andere Bücher besitzen als solche, die sie. im Einklang mit Gesetz oder Regulation. angemeldet hat. und diese Bücher sollten der Besichtigung durch die 'Regierung stets zugänglich sein. Nur auf diese Weise könnenVerletzungen oder Umgehungen des ' Gesetzes sicher entdeckt werden. Ein (Stiftern zur Prüfung der Bücher der Eisenbahnen sollte eingeführt werden, ähnlich dem, wie es die Vank-Reviso-ren bei der Prüfung der Bücher der Nstional-Banken handhaben. Einig: erstklassige Eisenbahn - Rechnungsführer könnten unter geeigneter Anweisung und mit der nöthigen Autorität ausgerüstet, den willkürlichen GesetzesVerletzungen einen Riegel vorschieben. Eine Nothwendigkeit zur Einsicht in die Bücher der Eisenbahnen wäre für diese Rechnungsführer nur dann vorHanden, wenn die zwischenstaatliche Handelskommission dies für geboten hält. Es Ware höchst wünschenswert. wenn sich ein Mittel fände, durch welches ein Abkommen hinsichtlich der Beförderunq innerhalb eines - Staates, das eine Verletzung der zwischenstaatlichen Handelsgesetze bezweckt, unter die Jurisdiktion der Bundesbehörden gebracht werden konnte. 5üch weise den Konaren auf die Nothwendiqkeit der Ergreifung von zweckdienlichen Maßnahmen in allen diesen Angelegenheiten seitens der Kommission hin, sei es in Regulirung der Transportraten, sei es für das Aufbewahren oder Verladen von Frachtgütern. Die Geschichte der unter dem gegenwärtigen Hanoelsgesen vor Gericht gebrachten Fälle beweist, daß seme Wirksamkeit durch die Verschlep pungstaktik. die mächtigste Waffe in den Handen Denenigei!, welche das Gesetz zu verletzen beabsichtigen, beeinträchtigt wurde. Lassen Sie mich betheuern, daß diese Rekommandationen keiner feindseligen Gesinnung, gegen die Eisenbahnen ent sprungen sind. Aus ethischen und Rechtsgründen würde solche Femd schaft zu verurtheilen sein. Aus Grün den des nationalen Selbstinteresses allein schon haben wir zu bedenken, daß
solche Feindschaft nicht allein gegen die Wohlfahrt einiger reicher Männer gerichtet wäre, sondern gegen eine große Zahl von Investoren, Eisenbahnangestellten. Bahnarbeitern und das Interesse des Publikums im Allgemeinen.
Ich glaube,, daß unsere Eisenbahnen im Ganzen mehr Gutes als Uebles bewirkt haben, aber die Eisenbahnleute, welche Gutes anstreben, sollten, nicht der Konkurrenz solcher Berufsgenossen ausgesetzt sein, die jene Wünsche nicht hegen. , Das einzige Mittel, dieses Ziel auch bei den letzteren zu erreichen, besteht in der Bevollmächtigung eines Regierungstribunals, ' die Unwilligen zu überwachen, daß diese Recht üben, wie es freudig von den anderen ausgeübt wird. Wenn einer Regierungskörperschaft vermehrte Macht verliehen ist. wird die Wirkung sich in der Abgäbe von autoritativen Gutachten über das Verhalten der Eisenbahnen zeigen, wenn diese ungerechtfertigter Weise beschuldigt oder Anklagen gegen ste als unbegründet erachtet, wurden. Ich ersuche die Legislatur um die Erwagung der Angelegenheit, nicht nur im Interesse des Publikums, sondern auch im Interesse der ehrlichen Eisenbahnleute und der 'ehrlichen Verfrachter; denn diese werden vornehmlich durch die Praktiken ihrer unredlichen Kor kurrenten geschädigt. Da, nach meiner Ansicht Verstaat lichung der Eisenbahnen sehr unwünschenswerth ist und hierzulande wenreichendes Unheil im Gefolge haben würde, so wünsche ich eine derartige Beaufsichtigung und Regulirung derselben im Interesse des Publikums, daß das Unnöthige der Verstaatlichung klar zu Tage tritt. Die Gegner der Regierungsaufsicht berufen sich auf die Schwierigkeiten und Komplnirtheiten, die in der Natur des Problems liegen. Das ist richtig. Das Problem ist komplnirt und delikat, aber Schwie rigkeiten im Weg dürfen unsere Anstrengungen, ein weises und gerechtes System zu erlangen, nicht aufhalten. Sicherheitsvorrichtungen. Durch Entscheidungen der Supreme Court und der niederen Gerichtshöfe der Ver. Staaten ist das Sicherheitsvorrichtungengesetz bedeutend gestärkt worden und die Regierung wurde in den Stand gesetzt, es fast in allen Fällen wirksam durchzusetzen mit dem Resultat, daß die Equipnung der Bahnen im ganzen Lande bedeutend verbessert ist und daß die Bahnbeamten ihre Pflichten unter sicherern ' Bedingungen als zuvor erfüllen können. Die wirksamste Hilfe oer Regierung bei Er languna dieses Resultats war ihr Inipellionsolenu, uns oay meie veroeiierten Bedingungen nicht noch allgemeiner r i -... n c . r t ' r . . X sind, liegt an der ungenügenden Anzahl der angestellten Inspektoren. Der Jnspektionsdienst hat seine Nützlichkeit vollkommen dargetyan und der Kon greß sollte Bewilligungen für die Vermehrung der Jnspektorenzahl machen. Arbeitsstunden der Eisen- , bahnange st eilten. Die übertrieben vielen Arbeitsstunden, welche Zugangestellte bei Eisenbahnen in manchen Fällen auszuhalten haben, bilden ebenfalls einen Gegenstand, welcher die ernste Aufmerksamkeit des Kongresses erheischen mag. Haftpflichtgesetz für Ar beitgeber. In meiner an den . 68. Kongreß bei Beginn seiner zweiten Session gerichlesen Botschaft empfahl ich für den Distrikt Columbia und unsere Schiffsbauhöfe die Passirung eines HaftPflichtgesetzes für Arbeitgeber und suggerirtc die Ernennung emer Kommis sion behufs verständigen Studiums der Haftbarkeit der Arbeitgeber, mit dem Ausblick auf die Schaffung eines weisen und konstitutionellen Gesetzes, das den Gegenstand deckt und auf alle Industrien innerhalb der Machtsphäre der Bundesregierung anwendbar ist. Ich hoffe, daß solch' ein Gesetz vorbereitet und so rasch als möglich in Krafl gesetzt wird. Arbeit. Es ist das Verlangen gestellt wor den, in Arbeiterstreitigkeiten Gerichte der Macht zur Erlassung von EinHaltsbefehlen zu entkleiden. Eine solche Begrenzung der Mparteillchen Befug niß unserer Gerichtshöfe würde höchst unweise sein. Es ist wahr, daß mancbe Richter ihre Macht mißbraucht haben. Doch dies rechtfertigt die Verleugnung der Befugniß ebenso wenig, als eine ungehörige Ausübung der Macht eines Arbeiterführers, einen Strike anzuordnen, das Recht, in einen Ausstand einzutreten, beeinträchtigen würde. Die Remeöur besteht in der Regulirung des Verfahrens, indem der Richter aufgefordert wird, den Gegenparteien gehörige Notiz zu geben, bevor er' den Einbaltsbefehl gewährt, ftür den Fall, daß die eine Partei nicht zur bestimmten Zeit und an dem bestimmten Orte erscheint, wird blos die andere Partei verhört. Die Notiz gibt die Thatsachen in dem Falle an. Sie sollte nicht als Vorwand gebraucht werden. um ungesetzliche Handlungen oder die Gefährdung von Leben und Eigenthum zu erlauben. Natürlich würde dies nicht den Erlaß einer beschränkenden Ordre oder eines Einhaltsbefehls i in irgend einem Falle autoristren. in dem die Autorisirung nicht schon durch ein existlrendes Gesetz erfolgt ist. Ich erneuere die bereits in meiner letzten Jahresbotsazaft gemachte Em pfehlung, durch das Departement . für Handel und Arbeit eine Untersuchung der Arbeiterverhältnisse, die ihre spe-
ic!l? Aufmerksamkeit der Kinderarbeit und der Gesetzgebung für diese in verschiedenen Staaten zuwendet anstellen zu, lassen. In einer Republik, wie der unserigen, können wir nicht das Pro-
v!em, anständige Burger zu erziehen, vernachlässigen. Die Zukunft der Natwn hangt von der Burgerschaft und der kommenden Generation ab. Die Kinder von heute sind diejenigen Personen, welche-morgen die Bestimmung unseres Landes gestalten, und wir dürfen ste nicht vernachlässigen. Die Legislatur von Colorado hat der nationalen Regierung die Empfehlung gemacht, einige allgemeine Maßnahmen gegen die Mißhandlung und zum Schutz? von .Kindern und stummen Thieren in den Ver. Staaten zu treffen. Das Departement für Handel und Arbeit sollte gleicher Weise eine durchgreifende Untersuchung der Verhaltnisse der in der Industrie beschäftigten Frauen vornehmen. Ueber 5,000,000 amerikanische Frauen sind jetzt in gewinnreichen Stellungen thätig, doch besteht ein fast vollkommener Mangel an Daten, aus denen man vertrauenswürdkge Schlüsse hinsichtlich des ebenso wichtigen wie ausgedehnten und komplizirten Gegenstandes ziehen könnte. Die Einführung der Frauenarbeit in die Industrie hat einen Wechsel und Störung im häuslichen und sozialen Leben der Nation im Gefolge gehabt. Mit dem. Wechsel fällt eine Abnahme der Zahl der Heirathen und der Geburtsraten zusammen. Bei großen Arbeitsstörungen sind nicht nur die Arbeitnehmer und Arbeitgeber mteressirt, sondern die ganze Republik ist in Mitleidenschaft gezogen. Jede beträchtliche Arbeitsstörung, bei welcher der zwischenstaatliche Handel involvirt wird, sollte von der Regierung untersucht, und die festgestellten Thatsachen sollten dem Publikum offiziell mitgetheilt werden. Versicherung. Die großen Versicherungsgesellschaften bieten ein auffallendes Beispiel von Korporationen, deren Geschäfte so weit über die Jurisdiktion der Staaten, die sie schufen, hinausgehen, daß strikte Ueberwachung und Durchführung der Regulation seitens des Mutterstaates ausgeschlossen ist. In meiner, letzten Botschaft empfahl ich, der Kongreß möge in Erwägung ziehen, ob die Machtbefugniß des Korporations-Bu-reaus nicbt in Uebereinstimmung mit der Verfassung auch auf die zwischen staatlichen Geschäftstransaktionen im Versicherungswesen ausgedehnt werden könne," , Ereignisse der letzten, Zeit ha ben die Wichtigkeit einer frühzeitigen und eingehenden Erwägung der Frage dargethan, ob es Nicht möglich sei, bes sere Schutzmittel gegen Korruption von der Art, wie sie aufgedeckt wurde, zu schaffen, als mehrere Staaten zu gewähren im Stande waren. Es hat sich nur! zu deutlich herausgestellt, daß gewisse Männer an der Spitze dieser großen Korporationen dem ethischen Un- ' . ry rr--i: v i . lerianeo zivilen orucvieii uno unehrlichkeit keine besondere Beachtung schenken. Sie halten sich nur innerhalb der Grenzen der sogenannten Ge-setzes-Ehrlichkeit die nothwendig ist. um dem Gesetz nicht zu verfallen. Es r ist ein Bedürfniß vorhanden für gleichförmigere Regulirung der weitverzweigten Versicherungsinteressen dieses Landes. Die Ver. Staaten sollten sich in dieser Hinsicht die Politik anderer Nationen zur Richtschnur nehmen. indem sie für eine umfassende nationale Beaufsichtigung der Handelsinteressen. die ja nationalen Charakters sind, Sorge tragen. Reziprozität. Es sollte in Berücksichtigung gezogen werden, ob es nicht wünschenswerth wäre, daß die Zollgesetze Bestimmungen enthielten bezüglich der Anwendung der Maximal- und MinimalZollsätze zu Gunsten oder Ungunsten irgend einer Nation, so daß eine Reciprozität zwischen anderen Nationen und uns erzielt werden könnte. Beiträge zuWahlkamp a g n e n. Jedwede Kontribution, welche Korporationen irgend einem politischen Komite oder zu irgend einem politischen Zweck: machen, sollte durch Gesetz verboten weiden. Direktoren sollte es nicht gestattet sein, das Geld von Aktieninhabern für solche Zwecke zu verwenden. Ein Verbot dieser Art würde eine wirksame Methode zur Beseitigung des Uebels darstellen, auf welche korrupte Praktiken abzielen. Nicht nur die nationale Legislatur, sondern auch die Legislaturen der verschiedenen Staaten sollten jedwedem Beamten einer Korporation die Benützung des Geldes der Gesellschaft für Wahlen untersagen. Sie sollten auch die VerWendung solcher Vaarmittel verbieten, wenn diese in Verbindung mit Gesetzgebung erfolgt. Eine Ausnahme hiervon ist nur zu gestatten, wenn es sich in öffentlicher Weise um die Anstellung etr:3 Anwaltes für bestimmte legale Dienste handelt. Santo Domingo. Santo Domingo hat jetzt an uns appellirt, und jeder Grundsatz der Weisheit, sowie jede generöse Neigung in uns gebietet uns, auf die Anrufung zu erwidern. Die Verhältnisse in Santo Domingo haben sich feit einer Reihe von Jahren mehr und mehr verschlechter bis vor einem Jahre in der Republik jede Gesellschaft an der Schwelle der Auflösung stand. 'Die Geduld der ausländischen Gläubiger war erschöpft, und zum Mindesten zni
fremde Nationen waren an de Punktt , der Intervention angekommen, von der sie nur durch die inoffizielle Versicherung der hiesigen Regierung, daß diese Santo Domingo in der Stunde der Noth zu helfen sich bestreben werde, abgehalten wurden. In der Befolgung dieser Versicherung vereinbarte das Exekutiv - Departement unserer Regierung mir Santo Domingo einen Vertrag, dessen Bestimmungen uns in die Lage versetzen, die finanziellen Schwierigkeiten des Volkes jener Republik zu beheben. Dieser Vertrag liegt jetzt dem Senate vor. Sollte das Arrangement durch eine Verwerfung des Vertrags verzögert werden, so wird ein Chaos folgen, aus dem für die hiesige Regierung früher oder später ernste Schwierigkeiten resultiren werden. Die Haager Konferenz. Da die erste Konferenz von Nationen, die 1899 im Haag abgehalten wurde, nicht alle ihr vorliegenden Geschäfte erledigen konnte, empfahl sie die Betrachtung und Entscheidung einer Anzahl wichtiger Fragen durch eine andere Konferenz und zwar so bald als möglich. Diese Fragen waren die folgenden: 1. Die Rechte und Pflichten der Neutralen; 2. die Beschränkung der bewaffneten Kräfte zu Wasser und zu Land und des militärischen Budgets; 3. der Gebrauch neuer Typen und Kaliber von Heeres-und Marinegeschützen; 4. die Unverletzlichkeit des Privateiqenthums zur See in KriegsZeiten; 5. das Bombardement von Häfen, Städten und Dörfern durch Flotten. Aus Anlaß der interparlamentarischen Union im Oktober 1904 veranlaßte ich Einladungen an sämmtliche Signatarmächte der Haager Konvention zur Entsendung von Delcgaten für solch eine Konferenz; als Konferenzort schlug ich den Haag vor. Sämmtliche Mächte nahmen die Einladung an; etliche stellten die Bedingung, daß man mit der Abhaltung der Konferenz bis zum Schlüsse des russtsch-japanischen Krieges warten möge. Am 13. September, unmittel-
bar nach dem Friedensschlüsse, ergriff der Kaiser von Rußland durch eine Note, welche er durch den, Botschafter Rosen dem Präsidenten der Ver. Staaten überreichen ließ, die Initiative, indem er die Empfehlung machte, daß die Konferenz nun einberufen werden könne. Die Ver. Staaten-Regierung wird allesiNihrerMachtStehende thun, um den Erfolg der Konferenz zu sichern. Armee und Marine. Unter diesem Titel preist der Präsident das Personal der Armee, aber er erklärt, daß es der Erfahrung durch Manöver großen Stils bedarf und erfucht um Bewilligungen hierfür. Er empfiehlt, eine Anzahl von ArmeePosten abzuschaffen und die, Truppen zu centralisiren. um Feldpraxis zu ermöglichen. Er empfiehlt Beförderung nach Verdienst. Die Feldartillerie und die Sanitätsforce sollten vermehr) werden. Ein Vergleich mit dem japaNischen arztlichen Departement zeigt. wie das unsere sein sollte. Die Lehren des russtsch-japanischen Kriegs zeigen deutlich das Ueberqewicht des Schlacht schiffs. Mehr Matrosen und Kanonen für unsere neuen Schiffe sind nöthig. aber deshalb bedarf es keiner Vermeh- , , i, rung cci ayi oer jenr geoauien, ?m Bau befindlichen Schiffe und als Er satz autorisirten Neubauten, um die Manne auf der Höhe zu erhalten. . Handelsmarine. Zur Ausbreitung unseres Handels im Frieden und zur Vertheidigung unserer Flagge, im Krieg ist eine große und blühende Handelsmarine unerläßlich. Wir sollten unsere eigenen Schiffe und unsere eigenen Seeleute haben, um unsere Güter nach neutralen Märkten zu brmgen und, tm Falle der Noth, unsere Schlachtlinie zu stärken. Es muß für uns eine Quelle des Unbehagens sein, daß unsere Verbindungslinien mit unseren südamerikanischen Schwesterrepubliken hauptsächlich unter fremder Kontrolle sich befinden. Es taugt nicht, daß amerikanische Kaufleute der Sicherheit und Schnelligkeit wegen Guterund Briefe nach Sudamerika vm Europa senden. Auch auf dem Pa cific, wo unsere Schifffahrt sich besser gehalten hat als auf dem atlantischen Ozean, wird unsere Handelsflagge jetzt durch die liberale Unterstützung bedroht, welche andere Regierungen ihren Dampferlinien gewahren. Pensionen. Es 'ist mir Anlaß zu ungetrübte? Genugthuung, abermals die Aufmerksamkeit auf die vorzügliche Arbeit des Pensions-Bureaus zu lenken, denn die Veteranen des Burgerkrieges haben größere Ansprüche an uns als irgend eine andere unserer Burgerklassen Ihnen gebührt Ehre vor allen anderen unseres Volkes. Vor sieben Jahre hat mein beklagenswerther Vorgänger, Präsident McKinley, erklärt, die Zeit sei gekommen für die Nation, für die Graber der konfodenrten Todten Sorge zu tragen. Im empfehle, daß der Kongreß diesbezügliche Maßnahmen ergreife. Das Haupterforderniß ist die Uebernahme der Graber der Konföderirten, welche in Gefängnissen im Norden gestorben sind. Einwanderung. Wie ich bereits .in meiner letzten Botschaft an den Kongreß erklärt habe, können wir nicht genug Einwandere? von der rechten Sorte haben, und von der unrechten Sorte sollten wir übtt-.-Haupt keine zulassen. Es ist natürlich wünschenswerth, daß selbst die er-
wünschte Einwanderer-Sorte in geeianeter Weise über das ganz: Land ver
theilt wird. Wir bedürfen mehr solcher Einwanderer für den Süden und es sollten daher besondere Anstrengungen gemacht werden, den Einwandererström dahin abzulenken. Es wäre vielleicht möglich, die Zahl .der EinWanderer, welchen man die Landung in New Nork und anderen nördlichen Städten gestattet, einzuschränken, w'ährend man andererseits den Zuzug nach dem Süden freien Lauf lassen müßte, vorausgesetzt natürlich, daß ein Versuch gemacht wird, nur die rechte Sorte Einwanderer überhaupt zuzulassen. Die Fragen, welche sich in Verbindung mit der Chinesen-Einwanderung ergeben, benöthigen besonderer Erwägung. Die Zustände in China sind derart beschaffen, daß die ganze chinesische Kuli-Klasse chinesische Arbeiter in Gemäßheit des Gesetzes zu den nicht- wünschenswerthcn Einwanderern gezählt werden müssen, in erster Linie wegen ihrer Ueberzahl, dann aber auch wegen der niedrigen Löhne, mit -denen sie sich begnügen und zuletzt wegen ihrer niederen Lebenshaltung. Nicht nur das Interesse dieses Landes erheischt ihre Fernhalwng, sondern die chinesische Regierung selbst wünscht deren Zulassung nicht. Indeß bei dem Versuche, die Politik der Ausschließung chinesischer Kulis durchzuführen, ist seitens dieser Nation dem chinesischen Volk und zuletzt auch dieser Nation selbst großes Unrecht zugefügt worden. Chinesische Studenten. Geschäftsleute und Männer aller Berufsarten, nicht nur Kaufleute, sondern auch Bankiers, Doktoren. Fabrikanten, Professoren, Reisende u. s. w. sollten zu Reisen nach den Ver. Staaten ermuthigt und ebenso behandelt werden, wie Studenten, Kaufleute u. f. w. von anderen Nationen. Unsere Gesetze sollten daher dahin modifizirt werden, daß diese Leute nicht mehr zu den Ausnahme-Klassen gehören und -die Zulassung aller Chinesen mit Ausnähme der Kulis erlaubt ist. Als ein Volk haben wir viel von der offenen Thür in China gesprochen, und wir erwarten und bestehen mit Recht darauf, daß die Chinesen uns Gerechtigkeit widerfahren lassen. Aber wie können wir auf Unparteilichkeit Anspruch erheben, wenn wir selbst nicht unparteiisch sind? Die Philippinen. Die Bedingungen des Ackerbaus auf den Inseln argumcntiren kräftiger als je für Tarifreduktion bei den nach den Ver. Staaten eingeführten Produkten der Philippinen. Ich empfehle die gänzliche Beseitigung des jetzt durch die Dingley-Bill den Produkten der Philippinen auferlegten Tarifs, ausgenommen den auf Zucker und Tabak und die Reduzirung dieses auf 25 Pro- ' zent der gegenwärtigen Sätze unter dem Dingley-Gesetz; ferner daß nach dem 1. Juli 1909 der Tarif auf Tabak und Zucker, die in den Philippinen produzirt werden, gänzlich aufgehoben und daß Freihandel zwischen den Inseln und den Ver. Staaten in den Produkten der beiden Länder dann durch das Gesetz geschaffen werde. Der Präsident empfiehlt, das In-dianer-Territorium und Oklahoma als ' einen Staat und ebenso New Meziko und Arizona als einen Staat zuzulassen. . ' Der P a n a.m a k a n a l. Der einzige noch unentschiedene Punkt ist die Art des Kanals, ob es ein Kanal mit mehreren Schleusen über dem Meeresniveau oder ein Niveaukanal mit einer einzigen Fluthschleuse werden soll. Ich werde dem Kongreß demnächst deü Befund des Berathungskörpers amerikanischer und europäischer Ingenieure, welche auf meine Einladung den Gegenstand studirt haben, sammt dem Bericht der Kommission hierüber und etwa nothwendig erscheinenden Empfehlungen zugehen lassen. i Außer der Sanirung des Isthmus werden zureichende Quartiere für die Beamten geschaffen und für ihre Vefsorgung mit gesunder Nahrung zu vernünftigen Preisen Sorge getragen Hospitäler, die jeden -Vergleich aushalten, sind errichtet worden und in jeder Weise wurde für die Wohlfahrt der in dem Lande Arbeitenden gesorgt. Während' des abgelaufenen Jahres wurde ein großer Theil der zur VerWendung kommenden Maschinerie bestellt. Bis zur Mitte des nächsten Jahres hoffen wir einen großen Theil derselben insiallirt zu haben, so daß die Arbeit der Ausgrabung in großem Maße aufgenommen werden kann. Was wir jetzt brauchen und ohne Verzug, ist' eine Bewilligung des Kongresses, um den laufenden und kommenden Ausgaben der Kommission gerecht zu werden. Die vor drei Jahren gemachte Bewilligung von Z10.000.000 aus den durch das Spooner-Gesetz vorgesehenen Z135.000.000 ist fast aufge braucht und reicht nicht bis zum Ende des Jahres. Wenn der Kongreß vor- -her nichts bewilligt, mutz alle Arbeit aufhören. Staatsdepartement. Die diplomatische Salärliste sollte in richtiges Verhältniß gebracht werden. Sie entspricht keineswegs der Wichtigkeit der z: leistenden Dienste und dem Grad von Geschicklichkeit und Ersahrung, welche die verschiedenen Stellungen erheischen oder den 'Unterschieden in den Kosten der Lebensführung.' In vielen Fällen sind die Saläre völlig unzulänglich.
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