Indiana Tribüne, Volume 28, Number 276, Indianapolis, Marion County, 14 July 1905 — Page 4
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t . c Jndiana Tribüne, Il. Juli 1905
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Jndiana Tribüne.
Cttaulatitlttt von der Suienderg Es. Indianapolis, Ind. vany O.THudinm - yrlfldent. OeschSftSlocal: No, 31 Süd Delaware Straße. TELBPH0NE LKS. Entered t ihc Pott Office ol Indianapolis as second d matter. Der Polizei-Revolver Die Tragödie an der Maryland Str. bei welcher der Elektriker Corey tödtlich durch die Revolverkugel deö Po. lizisten Christ verletzt wurde, ist wohl besonderer Beleuchtung werth. " Wie eö sich herausstellt, ist Corey ein arbeitsamer, ruhiger Mann. Dem Polizisten Christ wird ebenfalls von sei. nem Vorgesetzten das beste Zeugniß ausgestellt. Wen die wirkliche Schuld an dem unheilvollen Rencontre trifft, wird wohl die Untersuchung klar, legen. Daß aber die Angelegenheit ein sehr bedenkliches Licht auf den Geist, der unsere Polizeimannschast beseelt wirst, ist unbestreitbar. Schon ost haben wir an dieser Stelle daraus hingewiesen, daß der Polizist, wenn er sich veranlaßt steht amtlich einzuschreiten, zu sehr geneigt ist Knüppel und gar Revolver in An Wendung gegen unbewaffnete Bürger zu bringen. Polizisten verlassen sich nicht auf ihre Würde als öffentliche Sicher. heitZdeamte hinter denen das Gesetz steht, sondern auf rohe Kraft und Re volver. Selbst wenn ein gereizter und aus. geregter Bürger sich unfläthiger Reden, arten gegen den Polizisten, der ihn be fragt, bedient, jso steht dem Polizisten durchaus nicht das Recht der Strafe zu. Er kann den Schimpfenden verhaften und zur Bestrafung vor den Polizei richter führen' Diesem liegt e5 dann ob, durch empfindliche Strafe dem Arrestsnten klarlzu machen, daß er nicht die Person des Polizisten, sondern die hohe Obrigkeit beleidigt hat. Wenn Strafen in diesem Sinne von den Polizeirichtern bemessen werden, wird der Polizist auch nicht sv häufig an Selbsthilfe durch Knüppel und Re voller denken,! besonders wenn er über dies fürchtenZ muß, daß der Polizei, richte? ihn wegen Mißhandlung des Bürgers selbst inJStrafe nimmt oder seine Maßregelung von der Sicherheit, behörde verlangt. Im vorliegenden Falle kann man nicht umhin, dem Polizisten mildernde Umstände szuzufprechen. Er und seine Kollegen, die wochenlang durch des parate -Verbrecher in fieberhafte Thä' tigkeit versetzt waren, hatten den Auf trag von ihrem Vorgesetzten erhalten, jede nur einigermaßen verdächtige Per son zu befragen. Die Polizisten, die im Dienste derOeffentlichkeit Tag und Nacht angestrengt waren, hatten ein Recht auf ble Kooperation aller gesetz. liebenden Bürger zu rechnen. Leider hat wohl Z kaum einer unserer Sicher heitZwächterj Knigge gelesen oder ver. sucht, fichldleManiren deö LordChefter. field anzueignen. DieZ Polizeimann fchaft erwartet zumeist mit desperaten Gesellen zu thu zu haben, die Höflich keit für Schwäche ansehett und LiebenZ Würdigkeiten mit Messerstichen beant Worten. Trotzdem war es eine Ungehörigkeit seitens deSZPolizisten, stch in ein Wort geplänkel mit Leuten die er für un schuldig halten mußte, einzulassen. Auch Coreyhätte als guter gefctzlie bender Bürger dem lPoliziften erklären können, wer erj fei und dadurch jede weitere Unannehmlichkeit erspart, daö war das Hauptunrecht für welches Beide verantwortlich find. Ob Christ fich in so drohender Le ben-gefahr befand, daß er von seiner Schußwaffe Gebrauch zu machen, ge zwungen war, wirdlwohl die' Unter suchung, die streng unparteilich geführt werden muß, zu Tage fördem. Wenn aber unsere Polizei wirksam operiren soll, so muß sie von den guten Bürgern mit allen Kräften unterstützt werden und Ibereitwillige Auskunft von Bürgern über ihre Person erhalten. Wird solche'.AuZkunst in ungehörigem Ton verlangt, bann steht dem Bürger der Beschwerdeweg offen. Gegen das Element, welches in jedem Blaurock seinen natürlichen Feind sieht. darf der Polizist keine Schwäche zeigen, thut er eö doch au? Furcht vor einfluß reichen Beziehungen der Gemaßcegelten, so ist seine Nützlichkeit als Sicherheitö beamter dahin. Wenn ein Polizist daher im barschen
AmtZton einen Bürger ansährt, so
muß man dieS den obenangeftthrten Umständen zu Gut halten. In dem Cory Falle wußte der Be amte nicht, daß er einen unbescholtenen Bürger vor sich hatte, da dieses der Fall war, so hatte ein um so größeres Recht zu erwarten, daß seine sachlichen Fragen zufriedenstellend beantwortet wurden. Der Polizeirevolver hat schon viel Unglück angerichtet. Aber in allen Füllen wußten die Betheiligten, daß ein Polizist mit einem Revolver Be hördlicherweise bewaffnet und zwar zu dem Zwecke, um Aicht seine Person, sondern in derselben die Authorität der Obrigkeit zu wahren. Man bestrafe Widersetzlichkeit ae gen einen Polizisten mit Zuchthaus, dann kann man den Blauröcken die Revolver nehmen. Wenn die hohe Obrigkeit in der Person eineS Polizisten auf den Kops gestellt wird, so ifi eS nicht zu verwun dern, wenn sie den Kopf verliert. Wenn die Japaner die riesigen Petroleumquellen auf Sachalin aus. beuten, wird Rockefeller alle Ursache haben, den Russen seine Sympathien zuzuwenden. Es wäre veknünstiger, wenn die Polizei Aspiranten aus ihren klaren Verstand als auf ihre Körperkräfte ge prüft würden. Wenigstens sollten an gehende Polizisten genügende Schul bildung haben, um fich durch gute Lektüre weiterbilden zu können, dann würden fie nicht so oft von den Gau nern übertölpelt werden. Wie jemand den Schluß der"Bar bierstuben und die Offenhaltung der Wirthschaften an Sonntagen zu glel cher Zeit befürworten kann, ist uttver ständlich. Bei den, vielmehr allen Ge fchäft5branchen.r:uß dieFreiheit bleiben, ihre Geschäfte nach ihrem eigenen Gut dünken offen zu halten oder zu schließen. Die Großgeschworenen , welche die Offenhaltung der Barbierstuben an Sonntagen in ihrem Bericht gesetzlich machen, haben die richtige Anficht. Obwohl es schwerlich zwischenNor wegen und Schweden zum Losschlagen kommen wird, dürfte ein Vergleich der Wehrkraft beider Länder interessant sein: Norwegen zählt nur 2z Millionen Bewohner, Schweden dagegen 5,2 Millionen und Schweden verfügt dabei über ein stehendes Heer von 67,000 Mann und Über eine Kriegsstärke von 340,000 Mann, die mit 8 Landsturm JahreZklassen etwa 519,000 Mann er. reicht; während Norwegen nur etwa 31,000 Mann stehendes Heer hat, die im Kriegsfall durch Landwehr und Landsturm etwa 82,000 Mann ergeben. Wenig groß, jedoch immerhin sehr bedeutend ist die Überlegenheit der schwedischen Flotte, die über 12 Pan zerschiffe, 4 Panzermonitore, 7 Panzer kanonenboote, 5 Torpedokreuzer, 3 Korvetten, 10 Kanonenboote und 7 Torpedobootjäzer, 30 Torpedoboote verschiedener Art, in Summa 72 Kriegsschiffe mit 63,783 Tonnen Ge halt und 351 Geschützen, sowie über die entsprechende Anzahl Hilfsdienst schisse, 4400 Mann Bemannung und 32,000 Mann derBevölkerung verfügt, während die norwegische Flotte nur 4 weit kleinere Panzerschiffe, 4 Pan zermonitore, 11 Kanonenboote, 1 Topedokreuzer und 33 Torpedoboote, in Summa 53 Kriegsschisse mit 29,123 Tonnen Gehalt und 230 Geschützen nebst einer Anzahl Hilfödienftschiffen, 1300 Mann Besatzung und eine dienst Pflichtige schifffahrttreibende Bevölke rung von 26,000 Mann zählt. Die Entwicklung des Lake Superior Distrikts im nördlichen Theil von Wisconsin im Ackerbau entfaltet fich mehr und mehr. Ein schlagender Beweis dafür ist, daß im letzten Jahre in den 4 Counties von der Farmers', Association nur eine landwirthschaftliche Ausstellung in Jron River, Bayfield County, abgehalten werden? konnte. In diesem Jahre wird auch in Ashland County wieder eine landWirthschaftliche Ausstellung abgehalten werden. Der Ausstellungsplatz in Ashland liegt am Ende der dortigen Straßenbahn - Linie; er weist alle nothwendigen Gebäude auf und eine gute Nennbahn. Man wird in diesem Jahre besonders darauf sehen, die 'Ausstellung durch schönes Vieh, das man dorthin bringen will, besonders interessant zu machen. Die .Association der Farmer von Nord-Wisconsin wird es . sich besonders angelegen sein lassen, die Ausstellung zu einer erfolgreichen zu machen. Die' Ashland County - Ausstellung wird am 22., 23. und 24. August und dieAuöstellung in Jron Rive, am 6., 7. und L. Septembe? abgeMen werden .
Aus den Gerichten.
Kriminalgericht. Ella Hickö, die auf die Anklage des Angriffs fich schuldig bekannt hatte, wurde gestern vom Richter um S1 nebst Kosten bestrast und zu 90 Tagen Arbeitshaus verurtheilt. Joseph Graeber. 22 Jahre alt, der deS Großdiebstals angeklagt war, be kannte fich schuldig und wurde um $1 nebst Kosten bestrast, außerdem erhielt er 1 bis 14 Jahren Besserungsanstalt zudiktirt. Der 16.jährige Robert Thompson, der auf die Klage deS Kleindiebstahls und der Entgegennahme gestohlener Sachen am vorgehenden Tage nicht schuldig- plaidirt hatte, zog gestern seine Erklärung zurück und bekannte fich deö KleindiebftahlS schuldig. Kriminalgericht während des Monats August geschlossen. Richter Fremont Alford wird mit allen auf dem Gerichtskalender stehen den Fällen in diesem Monate ausrüu men und das Kriminalgericht während deS Monats August schließen, um fich Erholung zu gönnen. HülfsStaatS anwalt Groninger und der Gerichts diener Mendenhall werden fich dann auf die Fischerei verlegen. Die Großgeschworenen werden am ersten Montag im September wieder einberufen werden und dann eine unter brochene Sitzung abhalten, um alle Fälle, die fich inzwischen angehäuft haben, auf einmal zu erledigen. Bundesgericht. Der frühere Eisenwaarenhändler,' jetzt Mechaniker, Frank Personell in Newcastle, Henry County, meldete ge stern freiwillige Bankerotterklärung an, seine Schulden auf $6582.38 an gebend, denen zur Begleichung $92.81 gegenüberstehen. Die Geschäftsfirma H. Cohn &So in Chicago, Jll., reichte ein Gesuch ein, den Händler Abraham Kaupner von Wabash, Wabash Co., Ind., Bänke rott zu erklären, da derselbe Schulden im Betrage von 81600 habe und insol vent sei. BnudeSlnspektor revidirt. Col. C. W. Parcy vom Juftkz.De partement in Washington inspizirt die BundeS-BureauS hier. Derartige In spektionen werden gewöhnlich alljährlich vorgenommen, doch ist in unserer Stadt seit zwei Jahren kein Inspektor ge. Wesen. Neue. Inkorporationen, In der Office deö StaatZ-SekretärS wurden folgende Jncorporationen einge reicht: Die Miami Park Amüsement Co.", Suntington, Capital 810,000; Dircctoten, John 533. Royston, FranciZ T. StultS und John V. SeeS. Die EvanSville Holineß Mission Some, kein Capital; Direktoren, Alice Brady, Amerika S. Wright, Belle Snyder, Olive L. MatthewS und Myrtle Wilson. Die French Steam Dye.WorkS". Indianapolis, Capital 85000; Direc toren, Frederick Ä. MertinS, Alice Merlins, Walter ). EhlerS und Clara M. EhlerS. Die Rofedale and Fontanet Far. mers' Telephone Co. Parke und Vigo CountieS; Capital S3000; Direc. toren, Thomas M. Patterfon, Wm. William Stuhard, George RukeS, Hy. Stuthard und Chas. Mulvahill. Die Ideal Block Coal Co.", Clay County, Capital $25,000; Direktoren, I. P. CommiSkey, I. A. CurtiS, W. E. Baubie und F. A. Robertson. Frank G r o f f , No. 16 West 38. Straße wohnhaft, erlitt gestern beim Neubau des SchulhaufeS Ro. 4 an der Michigan und BlakeStraße dadurch einen Beinbruch, daß ein fchwe rer Balken auf ihn fiel. Unter denAufpiziender lokalen Sektion der Sozialistischen Ar beiterpartei wird am nächsten Samstag in der Mansur Halle, Ecke Alabama und Washington Straße, Daniel De Leon einen Vortrag halten. Derselbe war bekanntlich im letzten August ein Vertreter der Statistischen Arbeiter. Partei auf dem Internationalen So zialisten'Kongreß in Amsterdam. Gotilieb Leukhardt, .Die gemüthliche Ecke." Öde Noble und Market Str.
' ZiuMcho 4jSussic0sicitca. Ihre großen Verschiedenheiten und ihre gemeinsamen Züge.
Unstttigk.it der Rufskn-Unpraktische &t whuh,i5tt Tolide Baut, eseUigkeit un Gaftfr,ndfchas-Ti russische Küche. Erziehung der Kinder. So bunt die Bevölkerung des russischen Riesenreichs zusammengesetzt ist. so mannigfach gestaltet sich auch das häusliche Leben seiner Bewohner. Ein anderes Bild bietet das Heim des vornehmen ResidenzbewohnerZ, ein anderes das Haus des adligen Gutsbesitzers, des Moskauer Kaufmanns, des kleinbürgerlichenProvinzialen.dieHjitte des centralrussischen Bauern, das Filzzelt des nordischen Nomaden, die Wohnung des Tataren von Kasan, des Georgiers von Tiflis oder des Kownoer Ghettobewohners. Immerhin wird man, wenn man unter Russen" das Gros der Bevölerung in den centralen Landestheilen bis nach Petersburg hinaus versteht,- einige gemeinsame Züge des intimen häuslichen Lebens finden. Gemeinsam ist den Russen eine gewisse Unstetigkeit, ein Mangel an Seßhaftigkeit, der die spezifische Freude am eigenen Heim in ihnen nicht recht aufkommen läßt. Der Einrichtung des Hauses wird daher in Rußland im Allgemeinen nicht so viel Sorgfalt gewidmet wie anderwärts: man hält noch an mancherlei unpraktischen, unhygienischen Gewohnheiten und 6m richtungen fest, welche der modernen Auffassung widerstreben. Der Russe in der Provinz bezieht, wenn er es haben kann, gern ein Haus für sich, mit einem Garten dabei und einem kleinen Hof, in dem er sich eine Kuh. etliche Hühner und vielleicht auch ein Volk Tauben halten kann. In den Großstädten hingegen überwiegt das mehrstöckige Miethshaus, das, den Anforderungen des Klimas entsprechend, fest und solide gebaut ist. Eine , gewisse Behaglichkeit ist der russischen Häuslichkeit nicht abzusprechen, aber sie beruht weniger auf der anheimelnden Einrichtung der Wohnstatte als auf der Eigenart der Vewohner. Der Russe ist von Natur friedfertig, sanft und in hohem Maß gesellig. Der Gast gehört in Rußland ohne weiteres zur Familie. Man macht nicht viel Umstände mit ihm und legt sich ihm gegenüber keinen weiteren Zwang auf, aber man freut sich seiner. Mit den übrigen Besuchern des Hauses sitzt er an dem gastlichen Tisch, auf dem der Samowar (Theekessel), dieses Wahr--zeichen russischer Gemüthlichkeit, seine geheimnißvollen Lieder summt. .. Er tauscht den Lorlesungen aus den neue sten Nummern der dicken Journale," den äußerlich sehr umfangreichen russischen Monatsschriften, oder den lebhaften Disputen über diese oder jene aktuelle Tagesfrage. Die russische Küche ist ein unansehnlicher, wenig anheimelnder Raum, aber 'was sie liefert, ist gut. Die Hausfrau überläßt du Küchensorgen in der Regel einer Köchin. Bogelwild. Fisch. Geflügel kommen neben Rindfleisch in manigfacher Zubereitung auf den Tisch des bürgerlichen Hauses. In der Bereitunz von Pasteten, Obstfladen und Kompotten ist die russische Köchin perfekte Meisterin. Nie fehlt auf dem rufsischen Tisch das dunkle, schwere Schwarzbrot. Als Tischzetränk ist der leichte südrussische Wein beliebt oder ein Glas Milch. Vor Tisch, zur Sakuska" (Appetitbissen), trinkt man wohl ein Gläschen Branntwein, nach Tisch tritt der Samowar in seine Rechte. Kaffee wird nur ausnahmsweise getrunken. Das aus zwei oder drei Gängen bestehende Frühstück wird gegen ein Uhr, die Hauptmahlzeit am Spätnachmittag eingenommen. Bei den kleinen Leuten" kommt das Mittaaessen Punkt zwölf Uhr auf den Tisch. Der russischen Hausfrau liegt neben der Aufsicht über Küche und Hauswesen auch die Sorge um die Erziehung des jungen Nachwuchses ob. Nicht immer bleibt ibr freilich hierfür die nöthige Zeit; die Pflichten der Geselligkeit stellen gar zu hohe Ansprüche, an sie. Da auch der Papa neben dem Beruf noch mancherlei Verpflichtungen hat, so bleibt nichts anderes übrig, als die lieben Kinderchen fremden Leuten anzuvertrauen: der Nanja" (Kinderfrau, Amme), in deren Obhut sie bis zum fünften, sechsten Jahr bleiben, worauf sie Bonnen, Gouvernanten und Hauslehrern übergeben werden, die das junge Volk für die Gymnasien, Kadettenkorps, Institute vorbereiten. Neue? gigantischer Bau. Die Metropolitan Life Insurance Company in New Jork hat seinerzeit in der Hudson-Metropole ein elfstöcki ges Gebäude aufführen lassen. Jetzt soll nun ein Anbau hinzugefugt werden, dessen Thurmspitze sich 560 Fuß über das Straßenniveau erheben wird. Der Bau wird eine Länge von 150 Fuß und eine Breite von 75 Fuß besitzen. Die Breite des Thurms beläuft sich an jeder Seite auf 70 Fuß. Die höchsten Bauwerke der Welt sind das Washington-Moninnent, welches 555 Fuß in die Lüfte ragt, die Philadelphiaer City Hall, welche 537 Fuß hoch ist und der Kölner Dom, welcher sich 512 Fuß über den Boden erhebt.
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Endlich: ci:,:,eilliHcö Necht der Schweiz. Auch seit die Schweiz vor sieöenundfünfzig Iabren aus einem Staatenänd Stäätchen-Aund. ein Bundesftaat geworden ist. hat sie kein einheitliches Necht. Der Heinere schweizerische Bunresstaat ist in dieser Angelegenheit von dem viel größeren, erst vor vierunddreißig Jahren entstandenen deutschen Bundezstaale. tei deutschen Reich, weit überholt worden . Nur für den in neuester Zeit so sehr gestiegenen Verkehr und Handel hat die Schweiz nun einige, in allen ihren Theilen gemeinsame Gesetze, z. B. ein einheitliches Obligationenrecht und Bankerottgesetz. Doch unlängst traf die Schweiz Vorbereitunaen ur lZrlanauna eines ein- .' heitlichen Rechts an Stelle des Wirrwarrs von funfundzwanzigerlel Einzelrechtsbüchern. Ein Civilrechtsbuch oder bürgerliches Gesetzbuch für die ganze Schweiz hat jetzt einer ihrer tüchtigsten Rechtslehrer, Professor Huber von der Universitat Bern, ausgearbeitet; von eine: Commission des Abgeordnetenh-au-ses der Bundesgesetzgebung wurde es durchberathen und vor Kurzem dem Hause selbst vorgelegt, welches darauf einstimmig, beschloß, die Berathung über den Entwurf vorzunehmen. Allgemein und auch von Fachmännern in Deutschland wird anerkannt, datz die Huber'sche Arbeit ihre schwierige Aufgäbe vortrefflich löse, indem sie zwischen französischem und deutschem Recht, zwischen Stadt und Land und zwischen alten Rechtsanschauungen und den heutigen Anforderungen bestmöglich vermittele und darum als ein eigenartiges, volkstümliches und echt schweizerisches Gesetzbuch betrachtet werden dürfe. Es ist wohl nicht zu bezweifeln, daß beide Häuser der schweizerischen Bundesgesetzgebunq oder Bundesversammlung, der die Kantone oder Einzelstaaicn' vertretende Ständerath (Senat) und der das Volk vertretende Rationalrath (Abgeordnetenhaus) diesem EntWurfe zustimmen werden. Und man hofft in Bern, daß dieses bllrgerliche Gesetzbuch auch die Probe des Referendums bestehen wird. Ein einheitliches Strafgesetzbuch und eine gemeinsame Civil- undStraf-prozeß-Ordnung sind ebenfalls von Professoren ausgearbeitet. Man furchtet aber, daß sie in der Schweiz größeren Widerstand finden werden, namentlich in den Urkantonen und auch in der welschen Schweiz, weil dort Gewohnheiten, Anschauungen und alte Uebungen einerVereinheitlichung schweren Widerstand entgegensetzen werden. Hoffentlich qeilngt aber die baldige Ueberwindung auch dieser Schwierigleiten. Es war namentlich das Zustandekommen deutscher Rechtseinheit, das den Anstoß zu den oben von uns U sprochenen Bestrebungen in der Schweiz gab. Auf unsere große amerikanische Republik dagegen mit ihren vielen staatlichen Rechtsbüchern hat das deutsche Beispiel eines eircheitlichen RechtsWesens bis jetzt nur wenig Eindruck gemacht. Die chinesi sche Mauer ist die größte Mauer der Welt. Sie führt über hohe Berge, durch tiefe 2ha Her, über Flüsse und andere natürliche Hindernisse und lst 1250 englilche Meilen lang. Mit Einschluß einer Vormauer ist sie 20 Fuß hoch, an der Basis 25 Fuß dick und oben 15 Fuß breit.
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