Indiana Tribüne, Volume 27, Number 126, Indianapolis, Marion County, 19 January 1904 — Page 4
Judtana Tribüne,
IS. Januar 1901
Indiana Tribüne. vkraugaebrn von btx ende? ! Indianapolis, Ind. Harry O. Thudium rj (cf cnä f t f l oca I: No 31 Sud Delaware Straße. telbphoae 209.
..icred ut ihe Poit Office os Indianapolii econd clais matter.
Laie und Rech.SaclcHrter. Ein im letzten Spottnogel" unter der Spitzmarke Rechtsverdreher' auf Seite 4 gedruckter Artikel hat insofern etwas Gutes bewerkstelligt, dafe er unsern Lesrrn eine fachmännische AbHandlung aus der Feder des fähigen Juristen Herrn Ph. Rappaport über die Handlung des ichters Swing in dem Prozeh gegen den Gattinen. Mörder Knapp zu Grunde liegen, derschayi. Der tresüiche Artikel befindet sich in unserem heutigen Blatte. Knapp wurde, wie unseren Lesern bekannt, von Geschworenen in Ohio schuldig befunden, seine tfrau ermordet zu baden. Seine'.Schuldigsprechung er folgte auf Grund überwältigender Umstandsdeweise und dem sckristlichen in geständniß seiner Schuld seitens des Angeklagten, dichter Swing aber de willigte dem geständigen und ttberstthr ten Mörder einen; neuen Proceß mit fvlgendcr Begründung: Allerdingv habe Knapp'fich schuldig bekannt, seine ftran ermordet zu haben; doch sei dieser Mord nicht anderweitig genttgend er. wiesen ! ferner! seien die Geschworenen durch das schriftliche Schuldbekenutnik deS Mörders, wonach dieser noch vier andere Leute umgebracht hat, gegen Knapp noch mehr eingenommen" wor den. U::d!dakKnapP nicht wegen der Vier anderen Mordthaten processirt wurde, so sei das Vorlesen des Schuld. dekenntniyeS anher Ordnung gewesen, weshalb er (der.Richter Swing) dem Verbrecher einen l neueu Proceß be willig !" Der betreffende! Artikel im Spott. Vogel" geißelte die Handlllng de RlchterS Swing in scharfen Worten und fithrte an, daß gerade solche Justizver. schleppung das Volk zu', den verdammnngZwUrdigen Lynchmordcn veran lasse. Der Rechtsgelehrte, in diesem FaNe Herr Rappaport. erklärt, daß nach den Rechtsnormen das Verhalten des Rich; terS Swing ein völlig gerechtfertigtes war. und es liegt ! lein Grund unsererseitS vor. als krassester Laie den Stand Punkt des Fachmannes anzugreifen. Aber vom Standpunkte der reinen Ver nunft könnte man sich recht anregend über die Angelegenheit unttrhalten: be sonders auf den Satz in dem (5inge fandt eingehend, daß unzutreffeilde Kri tik das Vertrauen des Volkes zur Rechtspflege nicht minder erschlittern könne, als falsche Rechtspflege. D Wenn Rechtsnormen es zulasjeu. daß ein Angeklagter auf reine UlnstandSbe weife hin schnldig gesprochen und ver. urtheilt werden kann, so kann der Nichtjurist nicht einsehen, warnm ein Schttldbekcntttnitz, welches zur Erlaugung des Beweismaierials die größte Hilfe leistete, den Fall gegen den Auge klagten schwachen oder gar Zweifel an seiner Schuld hervorrnsen sollte. Knavp gestand, daß er seine ,rau er würgt, in eine Kiste Vepackt und diese kann in den ,luß geworfen hatte. Die Wahrheit eines großen Theiles des Ge ftandniff'S wurde bewiesen. Die Leiche der Frau wurde an der bezeichneten Stelle in der bezeichneten Kiste gcfuu. den. Der Mann, der Knapp u?e Kiste verkauft hatte, identificirte dicfelbe. und auch Knapp als den Küufer. Hat der Fund der Leiche die Iden tificirung Knapps durch deu Kistenver käufcr etwa durch das reumttthige Ge stündniß des Mörders als Beweismate rial au Kraft eingebüßt ? ES wurdeu in allen Kulturländern Menschen auf schwächere Jndicienbeweise hin auf'S Schaftott geführt, trotzdem dieselben bis zum letzten Augenblick ihre Unschuld detbeucrten. Hätten sie. anstatt ihre Un schuld zll betheuern, den Mord und noch mehrere andere Morde zugestanden, dann wären sie nach dem Raisonement deS Richters Swing vom Schaffott gerettet worden und hätten einen neuen Prozeß bewilligt erhalten. Wenn diese Unglücklichen ein Geständniß abglegt hätten, so wäre manchem Richter die Gemissensaua!. daß er vielleicht einen Justizmord begangen habe, erspart ge blieben. Fern sei es uns Unkundigem in der Jurisprudenz, die durch Erfahrung lan
g?r Jahre aufgestellten Rechtsnormen, so lange sie intelligent angewendet wer den, geringschälend zu betrachten. Aber im vorliegenden Falle stutzte sich die Schuldigsprechung seitens der Geschwo renen nicht allein auf ein n a ck t e s Schuld. Bekenntniß, sondern auf gewichtige Umstandsde weise. Welche Ursache ein Richter habe,: mag, ein Scheusal wie Knapp in Schutz zu nehmen, können wir nicht ergrün den, es sei denn die. Notontüt, die er auf keinem anderen Wege erlangen konnte, d:?rch einen Faustbieb in' 9h ficht der Frau Justitia zu erlangen, um dem guten Manne kein Unrecht thun zu wollen, wir annehmen, es sei Mangel an Einsicht gewesen. Daß die Alisicht des 8flUn n'cht mit der deS RechtSqelehrten in so zahlreicheit Fällen übereinstimmt, mag seine Ursache darin finden, daß er den todten Buchstaben des Gesetzes nicht zu seinem Götzen macht. Und das Volk überlädt deshalb dte Frage der Schuld oder Unschuld nicht dem Richter sondern den Geschworenen. Der Hauptgrund aber, warnm Richter Swing dem Mörder Knapp einen neuen Proceß bewilligte, war der. daß dnrch das weite' e Geständnis ffnapps. er habe noch vier andere Morde aus dem (Gewissen, die Geschworenen gegen ihn voreingenommen waren. irgend ein Kerl, der einen nur durch Umstandsbeweisc nachzuweisenden Mord begangen hat, könnte sich also eitlen zweiten Prozeß sichern, wenn er sich vor den Geschworenen noch recht vieler an derer Scheußlichkeiten schuldig bekennt. RechtsnormtN sind zum Besten uur Theorien und durchaus noch keine unllmstößlichen Wahrheiten, selbst wenn dieselben aus tausendjähriger Beobach' tnng bmiht',,. Die Hahl unschuldiger Opfer von Rechtsnormen ist ebenso groß, wie die. der durch Rechtsnormen aller Gerechtigkeit zum Hohn, schnldig Freigesprochenen. Wenn überhaupt Urbcrfiihrung durch nur Umstandsdcweise gestattet ist. fo follte ein Geständnis;, welches dieselben corodorirt, dieselben nicht abschwächen. Die erste Frage, die jedem Angeklagten vorgelegt wird, ist schuldig oder nich. schnldig. Leugnet er. so könnle ein Richter mit gerade so gutem Recht einen netten Prozeß b.'wl.l'gen. weil der Augeklagte die Geschworenen durch hart näckigeS Leugnen erbitterte und gegen sich einnahm. Der Jurist, dem die Rechtsnormen der Katechismus seines WMfcn? ist, mag Richtern vom Schlage Swings beistimmen, der Journalist aber ruft solchem Richter zu: Vorbei, vorbei und tummle Dich, ich wittere Theorie Nichts ist so dumm und widerlich, wie eiu gelehrtes Vieh."
((jiurtcfanbt. An die Redaktion ! Im gestrigen Spottvogel" pukli zirten Sie einen Artikel unter der ttcberschrift RechtSverdrcherei". In demselben wird Stellung gegen die Um stoßung der Vcrurtheilung des Mörders Knapp genommen und sagt: D a s Schuld. Bekenntniß des Mörders genügt a l s o d i e? s c nr lr e i s e lt und g e r e ch . . e n Richter noch n i ch t. Er verlangt auch noch andere ihm g e n tt g i n d e Beweise." Zrotzdem nun deS Weiteren beigefügt ist. daß solche Rechtsverdrehern jeden ehrlichen Menschen empöre,, und das Vertrauen deS Volkes in unsere JustizPflege erschüttern muß, so nehme ich mir doch die Freiheit zu sagen, daß hier keine RechtSverdrehung vorliegt und daß in der That ein Schulobe. keuntniß dem Richter nicht geniigen dars. um ein TodeSllrtheil über den Angeklatenuszusprcchen. Dem Laien mag das sonderbar klingen, er mag den Kopf zu der Bebauptung schütteln, daß ein Schuldbekcnnwiß lein genügender Beweis ist. andrerseits aber darf man auch nicht vergessen, daß unzutreffende Kritik das Vertranen des Volke? zur Rechtspflege nicht minder erjchttttcrn kann, als falsche Rechtsprechnng. lewiß, Richter sind weder unfehlbar, noch leidenschaftslos. In politisches Prozessen, oder in Prozessen, in denen die sozialen' Streitigkeiten eine Rolle' spielen, ist eSZauch gar nicht schwer, ein Motiv sür falsche Rechtsprechung zu finden. Aber welche Ursache sollte (in Richter habcn.'ein Scheusal wie Knapp in Schutz zu snehmen? Geschieht es trotzdem, so muß man sich doch zum Mindesten sagen, daß seine Gründe nicht so leichthin für nngenügend erklärt werden können. Die Rechtswissenschaft baut sich wie jede Wissenschaft auf Beobachtung und Erfahrung auf. und Rechtsnormen sind
das Produkt der aus Beobachtung und Erfahrung gewonnenen Einsicht. Mehr als bei jedem anderen Rechtssyftem ist das bei dem englischen gemeinen Rechte, das hierzulande herrscht, der Fall. Rechtsnormen wären aber gar keine Rechtsnormen, wenn ihre Anwendung oder Nichtanwendung dem jeweiligen Belieben des Richters anheimgestellt wäre, und die Sicherheit des Rechtes ist nur da möglich, wo Rechtsnormen nicht verletz; werden. Das kann unter Umständen zll Unzuträglichkeiten fähren, aber niemals u solch schlimmen, wie willkürliche Beugung der Rcchtsnormen, weil man da schließlich nicht mehr weiß, was Recht ist und was nicht. Doch nnu zur Sache selbst. Schon unter dem alten römischen Rechte genügtc ein nacktes Schnldbekcnntnib nicht zur Verurteilung, weil einem solchen, von anderen psychogischen Momenten logesehen, die Absicht sich ums Lebe dringen zu lassen, zu Grunde liegen, daß eS also gewissermaßen eine Art Selbstmord, fein könne. Der psucho logischen Mome"te, welche einen Unschuldigen zu einem Schuldbekennlniß zu führen vermögen, können mancherlei sein, aber ich will keine ansühren. denn der Laie giebt sich nicht gern mit abstrakten Begriffen ab. Aber in "Chitty on criininal l;iw'' wnt) ein Fall er wähnt, in welchem Einer sich deS Mor. deS schuldig b 'annte. um seinem Bru der. der deu Mord wirklich begangen hatte. Zeit znr Flucht zu gewinnen. Nachdem dem Brnder die Flucht glücklich gelungen war, zog der Andere fein Schuldbekeuntniß zurück uud bewies mit Leichtigkeit ein Alibi. Berühmt ist in dieser Beziehung der Fall der beiden BoornS geworden, welche in 1819 in Bennington tfoiinti). Vermont, wegen der Ermordung Rufsell lalviuS zum Tooe v.rnrtheilt wurden. Ealvin war der Schwager der Angeklagten, er war schwachsinnig uud eine ast sllr die Familie. Am Tage, an dem er verschwand, war er in einem Streite mit den beiden Ange klagten im Felde dnrch einen Schlag ans den Kopf mit einem Knüppel zu Boden gestreckt worden. Man hatte die Brüder im Verdacht, ihn ermordet zu haben nnd zog sie ein. In einem offenen Keller in dem Felde, wo der Streit stattgefunden hatte, fand man das Taschenmesser EalvinS uud einen von seinem Rocke abgerissenen Knopf. In einem hohlen Baumstumpf nahe dabei fand man mehrere Knochen, die man für Menschenknochen hielt. Die beioen Brüder legten ein Echuldbe leuntniß ab, nnd dieses, zusammen mit vorstehenden Indizien, führten zn einem Todesnrtheil. ES war also hirr im merhln noch mehr vorhanden, als ein bloßes Schllldbekenntniß. Auf eiu eingereichtes Gesnch hin verwandelte die Legislatnr di- Strafe des Einen in lebenslängliche Hast und der Andere zog seiu Schuldbekeuntniß wieder zurück, so daß ihm der regelrechte Prozeß gemacht werden mußte. Eine Belohnung für die Aufnuduug deS Vermißten wurde nun auSgefchriebeu, er wurde in New Jersey gefuudcu uud zurückgebracht. Er war geflohen aus Furcht, die beiden möchten ihn um bringen. Bei näherer Unterfuchuug erwiesen sich die gefundenen Knochen als Thierknochen. ES stellte sich dann heraus, daß den Brüdern von Freuu öcn gerathen worden war. sich schuldig zu bekennen. Denn, sagten diese ihueu, die Beweise seien derart, daß ein TodeS urtheil sicher erfolgen würde, daß sie aber durch ein offenes Bekenntniß eine Milderung der Strafe erzielen könnten. Dieser Fall wird im ersten Bande von Grcenlcaf on evidence in dem Kapitel über Schulbekenntnissc bcrich tet, uud man sieht, daß ein solches, selbst wenn es von Indizien begleitet ist. noch nicht mit Sicherheit auf die Schuld schließen läßt. Wenn sich nun durch mehr als tausendjährige Beobachtung die Rechtsnorm entwickelt hat, daß sich aus einem Schuldbekenntnis', allein nicht mit Sicheroeit auf die Schuld schließeu lasse, so meine ich, daß der Richter, der daneben noch weitere Beweise' fordert. doch nur nach Recht und Gewissen han delt. und seine Pflicht thut. Unter Wilhelm dem Dritten wurde in England ausdrücklich durch das Ge setz bestimmt, daß Niemand auf sein eigenes Bekenntniß hin wegen Hochverrats verurtheilt werden dürfe, sondern daß der Verrath außerdem durch mindestens zwei Zeugen bewiesen werden mttsie. Die Erfahrnng hatte die Möglichkeit gelehrt, daß sich Jemand aus politischen Motiven zum Märtyrer machen könne. ES giebt konfuse Köpfe, über bereu
Zurechnungsfähigkeit man streiten kann, die den Mörder als einen HeroS betrachten, und es kann vorkommen, daß sich solche aus wahnsinniger Eitelkeit als Mörder aufspielen, ohne es in Wirklichkeit zu sein. Genug seit uralten Zeiten hat die Rechtspflege das Trügerische der Schuldbekenntnisse erkannt, nnd ist aus psychologischen und praktischen Gründen mißtrauisch gegen dieselben. Philip Rappaport.
Neue Feuerschul-Ordinanzeu
Wurden gestern dem Sladtrathe vorgelegt.
Eppert'S Ehrgeiz abge. kühlt. In der gestrigen Sitzung des Stadt rathes wurde, wie als wahrscheinlich all dieser Stelle vorher angekündigt, die neulich eingereichte TheaterJeuerschtttzOrdiuanz dem Eppert'schen SpecialComite entzogen und dadurch Eppert, dem von seinen Gegnern vorgeworfen wurde, er wolle mittelst dieser Qrdinanz seine Eandidatnr für Sheriff fördern, die Gelegenheit genommen, fernerhin als Schutzgott der Bürgerschaft zu Posen. Das SpcciulEomite reichte in der gestrigen Sitzung keinen Bericht über die Ordinanz ein, und deshalb stellte Stadtrathsmitglied Krause (Republikaner) den Antrag, das SpecialComite von seiner schwierigen Ausgabe zu entlasten und die Ordinanz an das zuständige Comite für öffenNiche Si. chcrheit und Wohlfahrt zu verweisen. Das geschah dcun auch mit 1 1 gegen 10 Stimmen, iudem mehrere Republikaner und unerwarteter Weise auch einzelne Demokraten zu Eppert hielten. Schutz für M i e t h s k a s e r n e n, F l a t S c t c. Die Mitglieder StormS und Fifhback legten dem Stadtrath, wie ebenfalls als bevorstehend angekündigt, neue Feuerfchutz-rdinanzen vr, die an das stehende Comite für öff. Sicherhcit verwiesen wurden, nachdem Eppert'S Antrag, dieselben an sein Special'Comite zu verweisen, aus den Tisch de HanseS gelegt worden war StormS' Ordinanz bestimmt, daß in den Flurgängen aller größeren Gebände. FlatS, Tenement-Häuser etc. während der Rächt Lichter brennen müssen, sowie ferner daß an all diesen Gebäuden Fener RettungSlcitern in ge nttgendcr Anzahl angebracht werden müssen. Hydranten nnd Feuerw e h r . P o st e n. Fishdack'S neue Ordinanz bezieht sich auf die Theater und großen Hallen, in denen Aufführungen veranstaltet werden. Sie sieht vor. daß dort für je 200 Personcn'Sitzfähigkeit ein Hydrant mit 5,0 Fuß Schlauch augebracht wec den mnß. sowie ferner, daß bei jeder Vorstellung ein städt. Feuerwehrmann auf der Bühne stationirt sein muß. Die Theater resp. HaUen.Vermaltung hat sür diesen Dienst zu zahlen, und zwar 82.50 per Tag. Der Sicherheit. Behörde wird ferner die Aufsicht über die Theater ertheilt. Neue L e i h st a l l - O r d i n a n z. Audere nene Ordinanzen. die gestern eingereicht wnrden: 1. G. 0. Ro. 81, regulireud den Bau von Lcihstäl len. Dieselbe bestimmt, daß in Zu kunsl an keinem StraßcN'Square ein Leihstall erbaut werden soll, an welchen :i Wohnhäuser frontircn, ferner muß der Leihstall wenigstens 5t) Fuß ent. fernt vom nächsten Wohuhause erbaut werden. In Blocks, auf denen Kirchen oder Schulen stehen, darf überHaupt kein Leihstall errichtet werden. 2. Ferner eine von dir Behörde für öff. Werke übersandte Ordinanz. durch welche der I. H. BillingSley Co. und der JndplS. Cooperage Co. das Privi. leg zur Unterhaltung eineS Seitengclcises in der 1. Alley südlich der BateS Str. ertheilt wird. Erörterung der Hospital A c r b e s s e r u n g e n . vic Einladung der JndplS. Mcdical Society, der heute Abend im Willough-by-Gebäudc stattfindenden Erörterung der städt. Hospital.Perbefserungen bei zuwohnen. wurde angenommen. Sonst wurden keine Geschäfte erledigt.
Abermals ein Opfer der Flammen.
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M I U
Wir sprechen in irgen) einem Stadttheil für Wäsche vor. 224 W. Maryland. klde Vhone 0.
Aus Stadt- und Connty-Ber-waltung.
Jofephine, das 1 Jahr alte Töchter, chen deö in No. 717 Warman Avenue wohu haften Oesterreichers John Mongola, ist Brandwunden erlegen, die es am Freitag erlitten hatte, als es beim Spiele mit seinem Kleidchen dem Herd feuer zu nahe gekommen w.ir.
finden allgemeine Billigung. Das aus den Herren A. F. Pott. I. W. Kern uud S. E. Kiser bestehende Special(omite des Connnercial (Nubö erörterte gestern auf Einladung des MayorS mit denselben und dem Stadtanw7.lt die Specifikationen fltr den neuen städt. Beleuchtung ' (sntraet und hies'. die ''Iden. soweit zu erfahren war. im Großen und (Ganzen gut. Dc?s Comite wird an das Direktorium des (Uubs berichten. Die V i a d u c t'R c p a r a t u r e n. Das westliche Straßenbahn-Geleise auf deu Birginia Ave.'Biaduct wurde gestern für d?n Verkehr der ParS ge sperrt, denn ein Theil desselben mußte teniporcir entfernt werde::, weil behufs StaUuug des BiaducteS die Einfltgung einer 12.', guß langen Slahl'Schwellc in einem Bogen nothwendig war. Der Stadt'Ingenieur wird die borge nommenen Reparaturen gründlich UN terfuch'n. khk der B'idik't wieder für den Verkehr voll und ganz freigegeben werden darf. Die Sicherheit in den Theatern. BaU'IufPeetor Stanley und Electri ker Daniel infpinrtcn gestern die elektrischen Anlagen im Park-Thcater lind im (5ilglish's Opera House, sowie im Wrand. In den beiden ersteren The' tern wurden die Drähte . in nahezu vollkommener Ordnung gefunden, wührend die im lrand angeordneten Beste rnngen in der Ausführung begriffen find. DaS Empire Theater wird wahrscheinlich heute untersucht werden. U n k r a u t K n d d e l m u d d c l. An deu Stadtanwalt sind von der (efundhcitsbehrdc mehrere Beschwer den von irundbcsihcrn zur Nntersu chung verwiesen worden, die darüber klagen, daft die NinlSvorgängerin der BeHorde ohne die gcselich vorgeschriebene Notiz das Unkraut auf ihren lruudstUcken auf städtische Kosten habe schneiden lassen, und daß sie jetzt dafür Asseßments von Sl bis 95, zahlen soll, ten .'c. Andere Grundbesitzer klagen, sie hätten das Unkraut selbst und aus eigene Kosten schneiden lassen und soll cn trotzdem jetzt Asseßments zahlen. Stadtanwalt Warrrnn wird die Angelegenheit genau untersuchen. Keine A n g st vor d e m A n t i Tori N'T r u st. Das Nachlassen der Masern-Epide-mi? dauert glücklicher Weise an; denn in den letzten 4 Stunden wurden nnr 12 neue Fälle gemeldet, gegen durch schuiltlich 89 Fälle pro Tag für den MonatS'Anfang. Was die anderen ansteckenden Krankheiten betriüt, so sind der Behörde bis gegenwärtig 6 ?älle von Scharlach und 14 von DiphtheritiS (seit 1. Jan.) gemeldet wor den. Was daS Anti-Toxin und den Trust anbetrifft, der für Chicago die Preise um 100 Procent ."'höht hat. so glaubt Dr. Spencer, der städt. Ge-sundheits-Beamte nicht, daß der Trust auch hier nachtheilig wird wirken können Denn Dr. Spencer erklärt, daß die Be hörde einen unter den gegenwärtigen Verhältnissen völlig ausreichenden Bor rath von Anti.Toxin für bedürftige Patienten an Hand hat.
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