Indiana Tribüne, Volume 26, Number 87, Indianapolis, Marion County, 2 December 1902 — Page 5

Indiana Tribüne. 2. Dezember 100.

s

ic Botschaft.

In seiner Jahresbotschaft an den Kongreß sagt der Präsident: Wir leben andauernd in einer Periode unbegrenzter Prosperität. Diese Prosperität ist nicht eine Schöpfung des' Gcsehcs, doch haben unzweifelhaft die Gesetze, unter denen wir arbeiten, zur Schaffung der Bedingungen, welche sie möglich machten, beigetragen, und eine unweise Gesetzgebung könnte sie leicht genug zerstören. Perioden von Te- '. ' Pression werden zweifellos kommen. Die Woge wird zurückweichen, aber die Fluth wird mit erneuter Kraft vorwärts dringen. Diese Nation sitzt auf einem , von zwei Ozeanen bespülten Kontinent. Sie setzt sich aus Männern zusammen, die von Pionieren abstammen, und bis zu einem gewissen Grade aus Pionieren selbst; aus Männern, welche durch die Energie und die Kühnheit in ihrer Brust aus den Ländern l der Alten Welt hierher getrieben wurden. Solch eine Nation, in solcher Stellung, muh dem Glück den Ersolg abringen. Als Volk haben wir eine große Roll: in der Welt gespielt, und wir haben in der Zukunft eine noch größere zu spielen. Gerade die Ereignisse der lehtew vier Jahre haben entschieden, daß, für Wohl oder Wehe, unsere Stellung unter den Nationen eine große sein muß. Wir mögen großen Mißerfolg haben oder großen Erfolg; aber wir können uns des Strebens nicht entschlagen, aus dem entweder der große Mißerfolg oder der große Erfolg resultirt. Selbst wenn wir es wollten, könnten wir keine kleine Rolle spielen. Sollten wir es versuchen, so würden wir eine große Rolle schmachvoll spielen. Trusts. In meiner Votschaft an den gegenwältigen Kongreß in seiner ersten Session sprach ich des Längeren über jene großen Korporationen, welche das zwischenstaatliche Geschäft mit einer 2endenz zum Monopolismus betreiben und allgemein unter dem Namen Trusts bekannt sind. Die Erfahrungen des letzten Jahres haben meiner Meinung nach die Nothwendigkeit dargethan, jene Schritte einzuschlagen, die ick damals vorschlug. Ein fundamentales Requisit sozialer Wirksamkeit ist ein hoher Standpunkt individueller Energie und Tüchtigkeit; aber es steht dies in keinem verständigen Widerspruch mit der Macht, in Kombinationen Zielen entgegenzustreben, die das Individuum allein nicht so leicht ausführen kann. Eine fundamentale Basts der CiviliZation ist die Unverletzlichkeit des Eigenthums; aber es sieht das in keinem verständigen Widerspruch mit dem Rechte der Gesellschaft, die Ausübung der Privil?gien zu kontrolliren, die es den Eigenthümern übertragen hat, um den Mißbrauch dieser Privilegien zn verhindern. Korporationen, und ganz besonders Kombinationen von Korporationen sollten daher unter öffentlicher Aufsicht stehen. Die Erfahrung lehrte uns, daß unter unserem Verwaltungssystem diese nothwendige Beaufsichtigung nicht von den Einzelstaaten ausgeübt werden kann. Und deshalb muß dies von Seiten der Bundesregierung geschehen. Unser Ziel ist es nicht, die Korporationen unmöglich zu machen; im Gegentheil, diese großen Verbindüngen stellen einen unvermeidlichen Fortschritt in der modernen Geschäftsthätigkeit dar. und der Versuch, sie zu zerstören, würde unwirksam bleiben, solange dies nicht in einer Weise geschätze, die unser ganzes Gesellschaftssystem gefährden müßte. Wir können nichts Wirksames in der Richtung der Regulirung und Beaufsichtigung der Geschäfte dieser Korporationen unternehmen, ohne uns vxrerst vollkommen darüber klar zu sein, daß wir die Korporationen als solche nicht angreifen, sondern nur mit einem Uebel in ihrem Geschäftsbetriebe aufräumen wollen. Wir stehen den Korporationen nicht feindselig gegenüber; wir sind nur entschlössen, sie anzuweisen, ihre Geschäfte ' in einer Weise zu führen, die zum Besten der öffentlichen Interessen ist. Nicht den Wohlstand wollen wir unterdrucken, sondern nur Mißbräuche unmöglich machen. Der Kapitalist, der allein, oder gemeinsam mit anderen Kapitalisten, irgend eine große That auf -dem Gebiete der Industrie vollbringt, ist 'Wohlthäter, nicht ein Bösewicht, solange er seine Arbeit in ordentlichem und gesetzlichem Wege ausführt. Solche Männer wollen wir in ihren Bestrebungen fördern. Ihre Handlungen wollen wir nur infoweit beaufsichtigen und kontrolliren, um diese Männer von unrechten Wegen abzuhalten. Die Öffentlichkeit kann ehrlichen Korporationen keinen Schaden thun; gegenüber unehrlichen Korporationen aber brauchen wir nicht mit allzu zärtlicher Schonung vorzugehen. Ein Wort 'd er Warnung. Mit der Einschränkung und Regulirung jener Kapitals-Kombinationen, welche 'dem öffentlichen Interesse gefährlich werden können oder bereits gefährlich sind, müssen wir vorsichtig sein, um nicht jene großen Unternehmungen zu gefährden, welche auf legitimem Wege die Produktionskosten verringert haben; um nicht den leitenden Platz ausgeben zu müssen, den, unser Land zur Zeit ' in der internationalen Jndustrieweli einnimmt: um nicht den Wohlstand mi

dem Resultate zu unterdrücken, daß Fabriken und Bergwerke geschlossen werden, der Arbeiter beschäftigungslos auf den Straßen herumlungert und der Farmer keinen Absatz für seine Produkte findet. Auf Unmöglichem beharren, verhindert das Mögliche zu erreichen, ebenso wie andererseits die obstinate Hartnäckigkeit, welche das Gute vom Bösen in denz herrschenden Systemnicht unterscheiden kann, und sich allen Versuchen. Mißbrauche auszutilgen, trotzig widersetzt. Blindheit gegenüber der historischen Wahrheit zcizt, daß eine weise Evolution das sicherste Rettungsmittel gegen die Revolution bedeutet. Zwischenstaatlicher Verkehr. Keine wichtigere Ang:lcgenhcit kann den Kongreß beschäftigen, als die Regulirung des zwischenstaatlichen Verkehrs. Das Land kann nicht länger die Thatsache außer Berücksichtigung la en, dGß wir unter unserem R:gierungssystem den gegenwärtigen Verhältnijen hilflos gegenüberstehen. Di: Macht des Kongresses zur R:gulirung des zwischenstaatlichen Verkehrs ist. scweit ihr durch di: Konstitution keine Grenzen gezogen sind, eine absolute und uneingeschränkte. Der Kongreß besitzt die konstitutionelle Autorität zur Erlassung der nöthigen , und geeigneten Gesetze für die Ausübung jener Macht. Es ist offenbar, daß die die Freiheit des Handels lcinträchtigenden und den nationalen Verkehr hemmenden Uebelstände in die regulative Machtsphäre des 5ongresses fallen und daß die Schaffung eines weisen und verständigen Gesetzes zur Ausrottung der Uebelstände für den Kongreß eine nothwcndige und gute Arbeit bilden würde. Der Präsident glaubt, daß Monopole, Unterscheidungen, welche die Konkurren, verhindern oder lähmen, betrügerische UeberkapUalisirung und anoere Uebel in Trust-Organisaticnen und Praktiken, die den zwischenstaatlichen Verkehr schädigend affiziren. durch die Macht des Kongresses ausgeschlössen werden können, indem er den Handel mit ausländischen Nationen und zwischen den Unionsstaaten regelt durch Reflationen, die auf diesen Verkehr, die Mittel desselben und die in ihm engagirten Personen direkt einwirken. Gesetzes-Empfehlung. Der Präsident empfiehlt die Sache ernstlich einer Berücksichtigung durch Den Kongreß, und zwar mit dem Endzweck der Passirung eines Gesetzes, das ebenso vernünftig in seinen einzelnen Bestimmungen als wirksam in seiner Ausführung ist und auf Grund dessen alle diejenigen Fragen gerichtlich entschieden werden können, die jetzt nach der Ansicht Mancher die Nothwendigkeit eines konstitutionellen Amendements darzuthun- scheinen. Sollte sich." so fährt der Präsident wörtlich fort, die Erfüllung der erwähnten Absichten durch solch ein Gesetz als unmöglieh herausstellen, so sollten wir nicht zurückschrecken; um durch eine Amendirung der Konstitution die gewünschte Macht zu sichern. Der Kongreß hat bis jetzt noch keine Bewilligung für die bessere Durchführung des Anti-Trustgesctzcs, wie es jetzt besieht, gemacht. Viel mehr ist seitens des Justiz-Departements zur Sicherung der Durchführung des Gesetzes geschehen. Aber viel mehr könnte durch eine spezielle Bewilligung des Kongresses, die unter der Direktion des Generalanwalts verwendet wird, für den Zweck erreicht werden. . Ein viel vertheidigter Vorschlag zur Bekämpfung der angeführten TrustUebelstände bildet die Reduktion des Tarifs, olch' eine Maßnahme würde jedoch nicht nur völlig unwirksam sein, sondern die Preisgabe aller intelligcnler Versuche zur Abschaffung der Uebel bedeuten. Viele der großen Korporationen, viele derjenigen, die in ein geeignetes Regulativ - System bestimmt eingeschlossen werden sollten, würden durch einen Tarifwechsel nicht im Mindesien affizirt werden, der Wechsel würde aber mit der allgemeinen Prosperität im Lande interferiren. Die einzige Beziehung des Tarifs zu großen Korporationen besteht darin, daß er die Fabrikation profitabel gestaltet, während die vorgeschlagene Tarifermäßigung dieselbe unprofitabel machen würde. Eine Tarif-Abschaffung. als Strafmaßnahme gegen Trusts eingeführt, würde unfehlbar in .'dem Ruin der mit. den Trusts ringenden schwächeren Konkurrenten resultiren. Unser Ziel sollte es nicht.sein. durch einen unklugen Tarifwechsel den ausländischen Produkten Vortheile über unsere einheimischen Erzeugnisse einzuräumen, sondern wir sollten durch geeignete Rcgulationen der.inländischen Konkurrenz eine gute Chance eröffnen. Dieses Ziel kann aber nicht erreicht werden durch einen Tarifwcchsel, der auf alle einheimischen Konkurrenten, gute - und schlechte, einen ungünstigen Einfluß ausüben würde. Das Trust-Problcm und die Tarif-Revisionsfrage bilden zwei gesonderte Dinge. Der' Tarif. Stabilität in der ökonomischen Politik muß stets das ökonomische Ziel die ses Landes sein; aber diese Stabilität darf nicht fossil., werden.. Das Land hat sich für die Weisheit des Schutztarifprinzips ausgesprochen. Dieses System sollte weder zerstört "noch radikalen Veränderungen unterworfen werden. Unsere Erfahrung zeigt, daß große Prosperität hierzulande stets unter einem Schutztarif sich entwickelte und daß das Land nicbt unter spas-

modischen Tarifänderungen prosperiren kann. Ueberdies, wenn die Tarisgesetzgebung als Ganzes gut arbeitet und das Geschäft .unter ihr prosperirt hat und noch prosperirt. so ist es besser, eine Zeit lang kleine Unannehmlichkciten und Unebenheiten in einigen Sätzen zu ertragen, als die Geschäfte durch allzu rasche und radikale Aenderungen über den Haufen zu werfen. Parteigängerschaft kann ja von der Betrachtung des Gegenstandes nicht ausgeschlössen werden, aber sie sollte wenigstens hinter den Geschäftsinteressen des Landes, unseres Volkes als eines solchen, zurücktreten. Zweifellos wird diefen Interessen am Besten gedient sein, wenn wir mit prinzipieller Stetigkeit in Bezug auf bat Tarif ein System verbinden, welches uns, erlaubt, von Z'it zu Zeit die nöthige Wiederanwendung des Prinzips auf die wechselnden nationalön Bedürfnisse zumachen. Diese Wiederanwendung muß aber skrupulös so gemacht werden, daß sie nicht zu einer Dislokation unseres Systems wird; denn schon die Befürchtung einer solchen würde ' lähmend auf die Geschäftsenergie des Ganzen wirken. Die erste Konsideration bei solchen Aenderungen wülvtt natürlich die sein, das unserem ganzen Tarifsystem zu Grunde liegende Prinzip zu wahren, das heißt, die amerikanischen Geschäftsinteressen mindestens auf den Egalitätsfuß mit den auswärtigen Interessen zu .stellen und stets eine Auslandsteuerrabe' zu gewähren, die mehr als genügt' um die Differenz zwischen den Arbeitskosten hierzulande und auswärts zu deäen. Die Wohlfahrt des Salärarbeiteri sollte in gleicher Weise wie die des Bodenbebauers. als einer der wesentlichsten Punkte unserer ganzen ökonomischen Politik betrachtet werden. Reziprozitäts-Vertrage. Ein Mittel, in welchem der gesuchte Ausgleich erreicht werden kann, bilden die Reziprozitätsverträge. Es wäre sehr wünschenswerth, solche Verträge anzunehmen. Dieselben würden unsere Märkte erweitern und einerseits unscren Produzenten ein größeres Feld für ihre Thätigkeit eröffnen, andererseits in praktischer Form die Verminderung der Zollsätze sichern, wenn dieselben in der früheren Höhe zum Schutze der einheimischen Arbeit nicht langer nöthig sind, oder der kleine Schaden durch bedeutenden Nutzen aufgewogen wird. Wenn es unmöglich ist, die schwebenden Verträge zu ratisiziren, wenn keine Earanne für das Bestrebe nach der Einleitung anderer oder der Amendirung der schwebenden Verträge vorHanden zu sein scheint, so daß die letzteren ratifizirt werden können, so sollte dasselbe Ziel zur Sicherung von Reziprozität durch direkte Gesetzgebung erreicht werden. Wo die Tarifbedingungen derart sind, daß eine, nothwendige. Aenderung nicht mit Vortheil durch die Anwendung der Reziprozitätsidee erreicht werden kann, sollte es unmittelbar durch die Ermäßigung des Zollsatzes auf ein bestimmtes Produkt geschehen. Wenn möglich sollte eine derartige Veränderung jedoch nur nach reiflicher Erwägung durch Experten, welche die Sache sowohl vom Geschäftsstandpunkt wie vom Standpunkt der allgemeinen Wohlfahrt betrachten, vorgenommen werden. Das System, eine derart sorgfältige Untersuchung vorzunehmen, kann leicht gesichert werden. DaS Ezckutiv-De-partement hat bereits Methoden zur Hand, um die zur Beurtheilung nöthigen Daten und Ziffern zu sammeln; wenn der Kongreß neben den Berichten seiner eigenen Komites eingehendere Aufschlüsse verlangt, kann er dieselben durch eine zu ernennende Kommission von Geschäftsexperten erlangen, deren Pflicht es wäre, dem Kongreß nach erschöpfender Untersuchung aller einschlagigen Gegenstände iit Rathschlägen an die Hand zu gehen. Der unparteiische und nicht übereilte Bericht dieser KomMission würde dem Kongreß zeigen. wo und in welcher Weise Veränderungen in dem bestehenden Tarife v?rgenommen werden können, ohne die Prosperität, den sich unser Land gegenwärtig erfreut, zu gefährden. Der Fälle, in welchen durch den Tarif ein Monopol geschaffen werden kann, sind so wenig, daß sie einen untcrgcordneten Faktor in dieser Angelegenheit bilden; sollte jedoch ein bestimmter Zollsatz die Bildung eines Monopols befördern, das nicht im Interesse der Allgcmeinheit arbeitet, so wird kein SchutzZöllner der Reduktion dieses Zollsatzes opponircn, um den Uebclstand auszugleichen. Meiner Meinung nach sollte derZoll aus Hartkohlc beseitigt- werden, und Hartkohle in Wirklichkeit auf die Frei, liste gesetzt werden, aus der sie jetzt nur nominell steht. In krisenlosen Zeiten wäre dies bedeutungslos, in einer Krisis aber würde cö dem Volke von Nutzen sein. , Unser Finanz -System. Die Zinsraten bilden einen mächtigen Faktor im Geschäftsleben. Um nun diese Raten gleichmäßig zu machen und den verschiedenen Bedürfnissen der Iahreszeitm. sowie weit von einander entfernter Gemeinden begegnen zu können, ferner um die Rückkehr finanzieller Krisen und Unterbindungen, welche ehrliche und gesetzmäßige Geschäfte schädlich beeinflussen, zu verhindern, ist es nöthig daß unserem Finanzsystem ein Element der Elastizität einverleibt werde. Die Banken sind die naiürlichen Diener des Handels, und ihnen sollte, so weit als angängliche die Aufgäbe der Versorgung und. Erhaltung einer Cirkulation, ausreichend für die Bedürfnisse unserer vielgestaltigen In-

dustrie und unseres in- und ausländischcn' Handels, auferlegt werden; die Emittirung. sollte derart geregelt werden, düß stets ein genügender Vorrath an Umlaufsmitteln für die Geschäftsinteressen des Landes verfügbar ist. Ein Versuch zur Rekonstruirung unseres Finanzsystems, das ein 100jähriges Wachsthum hinter sich hat. erscheint dermalen nicht nur unnöthig, sondern auch .unklug. Ein hinreichend verständlicher Umriß zu irgend einem Plane der Befriedigung der Erfordere nisse würde über den gehörigen Rahmen dieser Botschaft hinausgehen. 'Es wird jedoch suggerirt, daß alle den Gegenstand betrejsende künftige Gesetzgebung. unter dem Gesichtspunkte der Ermuthigung des Gebrauches solcher Mittel sich vollziehe, welche jedes gesetzmäßige Verlangen der produktiven Industrien und des Handels, nicht nur in Bezug auf die Höhe der Summe, sondern auch hinsichtlich des Charakters der Umlausmittel befriedigen, ferner jede Geldsorte gegenseitig austauschbar machen und dem Besitzer auf seinen Wunsch die Umwechselung seiner Umlaufsmittel in Gold ermöglichen. Ich lenke Ihre Aufmerksamkeit abermals auf die Nothwendigkeit der Passirung eines geeigneten Einwänderungsgesetzes, das die in meiner Botschast in der ersten Session dieses Kongresses verzeichneten Punkte deckt. In der Hauptsache ist eine solche Bill bereits vom Repräsentantenhause angcnommen worden. Arbeit undKapital. Wie eine gerechte Behandlung des Arbeiters sowohl wie des Kapitalisten gesichert werden kann, wie der unskruPulöse Mann, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, in Schach zu halten ist, ohne seine individuelle Initiative zu schwächen, ohne den industriellen Fortschritt dieses Landes zu hemmen, ist ein Problem voll großer Schwierigkeiten und von höchster Bedeutung. Wir leben in einer Aera der Föderation und Kombination. Wie einzelne Geschäftsleute stch zu ihrem Vortheile in Korporationen vereinigen .und es eine Tendenz solcher Korporationen ist, sich zu vergrößern, so ist es oft für den Arbeiter eine Nothwendigkeit, in Förderationen zu arbeiten; beide Verbindungen, Korporation und Förderation, bilden bedeutende Faktoren im modernen Industrielebcn. Beide Arten von Verbindüngen, die der Kapitalisten und die der Arbeiter, können viel Gutes thun und beide können naturgemäß auch von Schaden sein. Eine Opposition gegenüber dieser oder jener Organisation sollte sich jedoch immer nur darauf beschränken, dem zu opponiren. was in der betreffenden Korporation oder Union von Uebel ist. nicht aber die Korporation oder Union als solche attackircn, denn mehrere der weitestreichenden Wohlthätigkeitswerke für unser' Volk sind durch Korporationen und Unions geschaffen worden. ' Jedermann muß willkürliche oder tyrannische Eingriffe in die Rechte Anderer vermeiden. Das organisirte Kapital wie die orga-' nisirte Arbeit sollten jederzeit bedenlen, daß ihre beiderseitigen Interessen in Harmonie mit den Interessen der Allgcmeinheit gebracht werden müssen; die Handlungsweise beider muß sich nach den fundamentalen Regeln der Achtung vor dem Gesetze, der individuellen Freiheit, der Gerechtigkeit und der Villigkeit gegenüber der Allgemeinheit richten. Jedem Arbeitgeber und jedem Arbeiter muß seine Freiheit garantirt werden und das Recht, mit seinem Eigenthum und seiner Arbeit nach Belieben zu walrer beeinträchtigt. Handels-Sekretär. 'Ich hoffe zuversichtlich, daß der Posten eines Handelssekretärs, mit einem Sitz im Kabinett, kreirt werden wird. Die Errichtung eines solchen Departements würde in sich selbst einen Fortschritt in Hinsicht auf die Ueberwachung jener großen Korporationen bilden, die ein zwischenstaatliches Geschäft betreiben; dieses Ziel im -Auge, sollte der Kongreß das Departement mit großen Vollmachten ausstatten, welche noch erweitert werden könnten, wenn dies nöthig wird. Binnen Kurzem hoffe ich dem Senate einen Reziprozitätsvertrag mit Kuba zu übermitteln. Ich lege starkes Gewicht auf Reziprozität mit Kuba, nicht nur, weil es in unserem eigenen, hohen Interesse ist. den kubanischen Markt zu kontrolliren und mit allen Mitteln unsere Suprematie in den tropischen Ländern und Gewässern im Süden unseres Landes aufrecht zu erhalten, sondern auch weil wir, die gigantische Republik des Nordens, allen unseren Schwestern-Nationen auf dem amerikanischen Kontinent bei jeder Gelegenheit unsere uneigennützige und wahre Freundschaft erweisen sollten. Mit Großbritannien wurde eine Konvention in Hinsichtauf reziproke Handels-Arrangements zwischen den Ver. Staaten und Neufundland abgeschlössen, die dem Senate zur Ratifizirung zugehen wird. Der Vertrag ist im Wesentlichen derselbe, wie er früher durch Staatssekretär Blaine abgeschlossen wurde und dürfte die HandelsbeZiehungen beider Länder befördern. Mit aufrichtiger Befriedigung sei konstatirt, daß die Ver. Staaten und Mexiko die ersten waren, welche die guten Dienste des Schiedsgerichts Im Haag in Anspruch nahmen. Es geschah dies letzten Sommer mi! sehr zufriedenstellendem Resultate in einem Streitfalle zwischen uns und unserer Schwesterrepublik. Es wäre ernstlich . zu wünschen, , daß dieser erste Fall em Präzedenz 'für andere würde, in wel-

chen nicht nur die Ver. Staaten sondern auch andere Nationen von den Vortheilen des Schiedsgerichts Im Haag Gebrauch machen. Der Jsthmus-Kanal. Der Kongreß hat den Bau eines Jsthmus-Kanals vorgesehen, wenn möglich in Panama. Der Generalanwalt berichtet, daß wir zweifellos gute Besttztitel von der französischen . Pa-nama-Kanalgesellschaft erhalten !in nen. Gegenwärtig sind mit Kolumbia Verhandlungen behufs Erlangung der Genehmigung dieses Staates für den Kanalbau im Gange. Der Kanizl wird eines der größten Jngenieurwerke des 20. Jahrhunderts und das hervorragendste in der Geschichte des Menschengeschlechts darstellen. Die Austranung des Werkes sollte eine kontinuirliche Politik der Ver. Staaten Ulden, ohne Rücksicht auf den Wechsel der Administration, und es sollte unter Umständen begonnen werden, welche die Einhaltung dieser Politik für alle Administrationen zu einem Gegenstände des Stolzcs macht. Der Kanal wird von großem Nutzen für Amerika und von Wichtigkeit für die ganze Welt werden. Er wird uns industrielle Vortheile gewähren und unsere militärische Position stärken. Aus dem Kanal wird auch das tropische Amerika Nutzen ziehen. Es ist ernstlich zu hoffen, daß alle jene Staaten, wie eseinige bereits mit bemerkenswerthem Erfolg gethan, den . Handel an ihre Küsten einladen und durch Anerkennung und Befolgung der Stetigkeit und Ordnung, wie sie zu einer erfolgreichen Entwicklung erforderlich sind, ihre materiellen Verhältnisse verbessern,. Keine unabhängigeNation in Amerika braucht auch nur die leiseste Furcht vor einem Angriffe von Seiten der Ver. Staaten zu hegen. Es gebührt sich für, jeden dieser Staaten, 'Ordnung innerhalb seiner Grenzen aufrecht zu erhalten und gerechten Verbindlichkeiten gegenüber Fremden nachzukommen. Wenn dies eingehalten wird, so können sie sich, gleichviel ob sie stark oder schwach sind, versichert halten, daß sie von answärtiger Intervention nichts zu fürchten haben. Die mehr und mehr zunehmende gegenseitige Abhängigkeit der einzelnen Staaten und das Ineinandergreifen der internationalen politischen und ökonomischen Beziehungen machen es allen civilisirten und Ordnung liebenden Staaten zur Pflicht, auf einer properen Politik zu bestehen. Das Pacific-Kabel. Ter Präsident gibt nunmehr einen Uebcrblick über die Arbeiten der Commercial Pacisic Ca'ble Company und erwähnt die der Gesellschaft auferlegten Bedingungen. Die Vertreter der Gesellschaft hielten diese Bedingungen lange unter Berathung; in der Zwischcnzeit fuhren sie fort. Vorbereitungen für die Legung des Kabels zu trcffen.. Sie haben schließlich die Bedingungen angenommen, und eine amcrikanische Linie zwischen unserer Pacificküste undChina über Honolulu und die Philippinen ist vorgesehen; es wird erwartet, daß sie binnen wenigen Monaten betriebsfertig ist. ' Eine der vereinbarten Bedingungen reservirt dem Kongreß die Macht, die eine oder die andere der Bestimmungen oder auch alle zu modisiziren oder auch zu widerrufen. Eine Abschrift der Bedingungen ist dem Kongreß hiermit unterbreitet. Die Verhältnisse Porto R i c o s. Hinsichtlich Porto Ricos ist nur die Erwähnung nothiq, daß die Prosperität der Insel und die Weisheit, mit welcher sie regiert wird, derart sind, daß es als Muster für Alles, was als Bestes in einer insularen Administration gilt, dienen kann. Die Philippinen. Am letzten 4. Juli, dem 126. Iahrestage der Unabhängigkeitserklärung. wurde auf den Philippinen Friede und Amnestie proklamirt. Seither gab es wohl von Zeit zu Zeit einigen Trubel mit den mohammedanischen Moros, aber der eigentliche Krieg ging mit dem Zusammenbruche der letzten Jnsurrektion zu Ende, und eine Civilverwaltung wurde eingeführt. Jeder Filipino genießt zur Zeit nicht nur soviel Personliche Freiheit, wie nie zuvor in der Geschichte des Archipels, das Volk erfreut sich auch eines Maßes von Selbstverwaltung. wie kein anderes orientalisches Land, außer Japan. Wir sind in der Verleihung dieser Freiheits- und Sclbstverwaltungsrechte nicht zu weit gegangen, aber wir gingen bis an die Grenze dessen, was im Interesse der Filipinos geboten war. Keine Maßnähme, welche das 'amerikanische Volk bisher getroffen hat, hwährte sich besser, als die Beibehaltung der Philippinen. Der Triumph unserer Gesetze und Prinzipien kam schneller, als wir dies zu erwarten das Recht hatten. Kein Lob ist zu groß, das der Armee gezollt werden kann, sowohl für ihre glänzenden Dienste in Kriegszeiten wie auch in der Uebergangsperiode zur Einführung der Civilverwaltung; und ebenso dürfin die Civilbehörden hohe Anerkennunq für sich in Anspruch nehmen für die Art, in welcher sie die Civilverwaltung des Archipels vorbereiteten. Der Muth.vdie unwandelbare Ausdauer, der echt soldatische Geist, die allgemeine Gutherzigkeit und Humanität unserer Truppen haben sich glänzend manifestirt. Nur etwa 15,000 Mann Solbaten verbleiben nun auf dem Archipel; im Ganzen wurden über 100,000 hingeschickt. Es ist sicher, daß einzelne Fälle von' unrechter Handlungsweise vorkamen. ' .Die Leute kämpften unter

den schrecklichen Beschwerden eines ungewohnten, mörderischen Klimas und in fremder Umgebung, den fortwährenden entsetzlichen.' Provokationen ihrer Feinde ausgesetzt, und so ereigneten sich wohl einige Fälle von grausamer Wiedervergeltung. Aber es wurde mit allen Mitteln und erfolgreich gesucht, diesen gelegentlichen Grausamkeiten Einhalt zu thun. Keine Anstrengung wurde gescheut, um der Uebclthätcr habhaft zu werden und sie zu bestrafen. Thatsache bleibt es, daß es wenige Beispiele von Kriegen civilisirter Völker gegen halbcivilisirte Nationen und barbarische Horden gibt, in denen so wenige Ausschreitungen der Sieger zu verzeichnen waren, wie auf den Philippinen. Andererseits ist das Maß von Schwierigkeit, die sie überwunden, von bedeutsamer und wohlthätiger Arbeit, die geleistet wurde, beinahe unberechenbar. Wenn wir die geleistete Arbeit der Armee und der Civilbehörden vereinigen, darf man wohl fragen, ob irgendwo anders noch in unseren Zeiten die Welt ein besseres Beispiel von wirklich konstruktiver staatsmännischcr Arbeit gesehen hat, als es seitens unseres Bolkes auf dem Philippincn-Archipel geliefert wurde. Besonderes Lob gebührt dabei auch den verhältnißmäßig zahlreichen Filipinos, welche sich loyal den neuen Verhältnissen unterordneten und gemeinsam mit unseren Repräsentanten mit gutem Willen für die Wohlfahrt des Archipels arbeiteten. Armee und Flotte. Nach hohem Lobe, das er der Armee in . ihrer gegenwärtigen Verfassung spendet, betont der Präsident die Nothwendigkcit eines Gesetzes, das einen Generalstab schafft und die Reorganisation der Supply-Departements im Sinne der im Vorjahre vom Kriegssekretär vorgeschlagenen Bill. Auf jegliche Meise, durch Schulung und Belohnung sollte darauf hingearbeitet werden, daß die von Westpoint kommenden Offiziere während ihrer ganzen Karriere sich auf dem Niveau höchster Ausbildung erhalten, zu der auf der Kriegsschule der Grund gelegt wurde. Die vom Haus bereits angenommcnen Bestimmungen über das Milizsystem und die Nationalgarde sollten sobald als möglich Gesetz werden. Es ist von größter Wichtigkeit, daß die Beziehung der Nationalgarde zur Miliz und dem Frciwilligcnhcer der Ver. Staaten definirt werde und daß an Stelle unserer gegenwärtigen veralteten Gesetze ein praktisches und wirksames System adoptirt werde. Im Ausbau unserer Flotte sollte keine Pause gemacht werden. Die auswärtige Politik 'des Landes macht eine starke Flotte von Kriegsschiffen nothwendig. Wir brauchen gute Seeleute, und zur Indienststellung der vorgesehenen Kricasschiffe sind noch etwa 1000 Offiziere nöthig. Die Klassen der Marinesckrnle in Annapolis sollten beirächtlich erweitert werden. Gleichzeitig mit der Erweiterung des Offizierkorps, sollte es denjenigen Offizieren, welche an der Spitze der Rang'.isie stehen und welche ihren'Dienst nicht mehr voll und ganz versehen können, erleichtert werden, in den Ruhestand zu treten. förderung sollte im Interesse des Dienstes stets stattfinden, wenn sie am Platze ist. Die beste Garantie des Friedens ist für uns eine starle Flotte. Freie Postabliefcrung auf dem andc. Eine liberale Bewilligung für freie Postablicfcrung auf dem ande. ein System, das sich bereits bewährt hat. wiro warm cmpfohlcn. f Mit der Berieselung der Trockcnländcrcicu dcS bestens sollte wisscusä)aftlicher Forstschutz glcickzcu Schritt halten. Der Prcisidcut empfiehlt auch Gcsctzgc. bung bchufö besseren Wildschützes. Die öffentlichen ändcrcicn sollten. . soweit sie für Agnlultur verwendbar sind, streng für den Ansiedler, der Heimstätten baut un) auf seinem Grundstück lebt, reservirt werden und dadurch dem Wcißbrauch gesteuert werden, öffcntlichcö and in gror Attdehnung für Anebcutung der Äaldcr der der tcin brüche zu vergeben. Der ungesetzlichen Einzaununq öffentlichen Landes wird, nachdem nunmehr den Gcsctzcsübcrlrctcrn reichlich 'otiz gegeben worden ist, mit allen der kcglerung zur Bersügung stehenden Mitteln entgcgcugctrctcn wer- . den. Die Ernennung einer Experten kommission zum Studium dieser wichtigcn Angelegenheit wird dem Kongreß empfohlen. Eine weise Gesetzgebung für Alaska ist für uuö Ehrensache. TieJndiancr sollten nicht ausschlicß lich zu Ackerbauern und Bichzüchlcru erzogen werden, sondern man sollte auck nach Thuulichkcit Industrien bei ihuei. ' zu entwickeln suchen. ' Agrikultur. Die wissenschaftliche Hilfe, welche die Regierung dem Farmer angcdcihcn läßt, hat sich alS äußerst wcrthvoll erwiesen; nicht nur in den Schutzmaßnahmen gegen Infektion von Thieren und Pflanzen, sondern auch in der Einführung neuer Nutzpflanzen uno in' dem Nach-, weis der Nutzbarmachung von klimati- ' scheu und Bodenverhältnissen und namcntlich von Marktgclegenlzeitcn. Das Sascty Appliancc-Gesetz,- welchcs einen besseren Schutz für öcbcu und Gliedmaßcn der EiscnbahnangeflcUtcn - schafft und welches IM angenommen wurde, trat am I.August 1901 in volle Wirksamkeit und hat bereits Tausende von Unglücksfällcn verhindert. Indeß zeigt die Erfahrung die Rothwendigleit zusätzlicher Gesetzgebung, um das Gesetz zu vervollkommnen. Im Senat wurde eine derartige Bill in der letzten Session angenommen. Hoffentlich wird eine solche Maßnahme nunmehr zum Gesetz.