Indiana Tribüne, Volume 18, Number 267, Indianapolis, Marion County, 16 June 1895 — Page 10
Offene Volksfvrache UV gesunder Slra ! fklienverftand tion , Tr. . B. Foote,
enthalt apttel uver Ursachen und Berhü tung von Srankhett, Privat Lektüre für Männer nnd Frauen, ?!usave suruna uno lt über ebeliche ölütf, kschlechttiche Ersäiöxfung und deren Wieoerheruelluna.8l Seiten mit 200 11 luftrr ationen u. 6 in prachtvollem Farbendruck au aeführten Kar ten. Ncbst Anhang von Sber2vv Rezepten. Povulär Ausgabe, Preis $1.50 v o r t o frei versandt nach cZmvsavg de? VetrageS. In deutscher oder enguicher Sprache. Mnrray Hill Publishing Co.. 129 Ost 18. Straße. New Zlork. Thätige Agenten gegen hohen Rabatt gesucht. E ZZ) Schwache, nervöse Personen, - gequält do Gewissensbissen und schlechten Träamen, gepeinigt von Rücken und Kopfschmerzen, t5rröthe. liiern, erzitvpsrn. uneni?aioni". xiucunn und erschövsenden Ausflüssen, erfahren au dem .Luaendfreund-, auf vtlch' einfache, billige Weise scdlecdtskrankdeiten und Folgen der Jugend fünden geheilt und die volle Sundhtt und der Frohsinn wiedererlangt werden können. Ganz neue Heilverfahren und neue Medizinen. Jeder sei eigener Arzt. Schickt 25 Cent in Stamd und Ihr deiommt da Buch versiegelt und frei zugeschickt von Ux Vrioat Klinik und Tttpensary. 23 Weft 11. 6., e voit, Vi. V. i,'L-VLm t mm Injektion. j; Eine permanente Kur ;; ' der artnacklßste Fälle ron Sonorrhea und ' leet, garanttrr in von Z bi 6 Xagen; kein , , andere Behandlung nöthig, und ohn die an j ekelnde Atiultate de Einnehmen von Su. , beb, opaida der Sandeldl. I. Ferr & E. , (rou achfolger), pothkr, Pai. er. ' 4 kaust von anen ruggttten. i H7Ef ii StLspnöe LU 4 Der Herren Freund. rnseridolüomnene Cprike frei mit jeder fflasck. tÜBitl kriu Flecken. Lerbütri Ctrikniren. Heilt Tripper und 9ar&at in 1 bi 4 ram. vragt orderern tüta. Benannt v rpre, sur i.wi. sxan reinn: MALYDOR mfg.co..lancastcr.ohio. eich. Branot's Nehmet nur die echtan. cO.Hlto. ri CnliltlANAl CS 5 OüllliCÜCI iV j r-ji mi- dkÄ:'' Wtcv riiicü. JövBlutroinigond Bfil7dem dl Verdauung. Bte Mittel gegen Lbr- u. GaUenlidn. Za Laben In iHca Apcüielen. MMIIIMIIIIHMIIMMtMMXM RipansTaMes. Ripans Tabules are compounded srom a prescription videlyused by thebest medical authorities and are presented in a form that is becoming the foshion everywhere. Ripans Tabules act gently but promptly upon the liver, stomach and intestines; eure dyspepsia, habitual constipation, offensive breath and headache. One tabule taken at the first symptom of Indigestion, biliousness, dizziness, distress aster eating, or depression of spirits, will surely and quickly remove the whole dislkulty. Prtce, 50 cents a box. Ripans Tabules may be obtainedof nearest druggist; or by mail on reeeipt of price. RIPANS CHEMICAL CO., lO Spruo Stroet, NEW YORK. TSTm-cra ttt -Cr.mrTl -rr
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auch transportable Hürdenähnliche Holz- oder Weidengeflechte im Ge brauch, mit denen die Jagden umstellt wurden. Im 16. Jahrhundert wurden aber die viel beweglicheren Jagd zeuge, Netze und Tücher, allgemeiner. Da gab es Hirschgarne, Wildgarne, Saunetze, TÜolfnetze, Rehnetze. Biber, netze, Fuchsnetze, Hasennetze. Kanin chennetze. Vogelnetze und Fischnetze. H. W.' Döbel gibt die Kosten eines com pleten Fuder Jagdzeuges", dessen Länge 200 Ellen war, mit 433 Thalet 18 Groschen an. Hirschgarne mit Busen", worin sich die Hirsche der wickelten, kosteten auf hundert Schrill Länge 72 Thaler. Weiter verursacht, auch das Halten der nöthigen Fuhr werke und zahlreicher Hunde beträcht' liche Kosten. Da kann es nicht wundern, wenn die Jagd fast nur von den Großen der Nation ausgeübt wurde. Mit der Verwendung des Schießpul vers verschwanden diese kostspieligen und umständlichen Einrichtungen. A fangs galt aber das Schießen mit der Büchse als unweidmannisch. gleichwie dieses Vorurtheil früher dem Ge. brauch der Armbrust entgegengetreten war, während daö Stechen mit Spieß oder Schwert, daö Werfen des Wurfspießeö und das Hetzen hohe Weid mannskunst blieb. Später wurde sogar in den eingestellten Jagen geschos. sen. Zu allen diesen Zeiten jagte man auch ohne Hecken, Netze, Zeuge und Tücher, 'hetzte zu Pferde oder zu Fuß mit Hunden Rothwild. Säue, Wöls, und Rehe und sing sie dann ab. Säue in Gruben zu fangen, galt als unweid männifch. Von den Jägern wurde da mals sehr .'diel verlangt. Sie mußten mit der Natur vertraut fein, demWildc nachforschen und erwägen, durch welch? Vorrichtungen sie' es fangen oder auf welch Jaaart sonst erlegen, konnten. Äazu mußten sie aver ne Menge von jagdlichen Ablichtungen versieben das Führen aller Hunde' (namentlich' der Leit, Schweiß- pnd Hatzhundt). da? Aufsuchen und Erkennen aller Fahrten, den Fang deö Raubzeuges in -allen möglichen Netzen und fallen, die Flug. wildjagd, die Falknerei, daS Aufstellen der Jagdzeuge und gangen bcS Wildes und sonstige Jagdgebräache.' Dabei waren die Waldunaen Wildnisse. Ge. wiß, die Jagd war damals weit schwie riger und umständlicher als im Zeital ter der Büchse. Während , in der Urzeit jeder freie deutsche Mann jagdberechtigt war,' fcil dete sich mit der Entwicklung obrigkeitlicher Gewalten auch ihr Bestreben aus, den Wald dem Gemeinbesitz zu entzie hen. Die deutschen Könige ließen große Bezirke umhegen und ordentlich forsten, und in diesen gebannten KS nigsforsten-, königlichen Bannforstenoder Reichsforsten- durfte bei Ver. Wirkung des königlichen Banne oder noch schärferer Strafe Niemand jagen als der Kaiser und König und der, dem dieser es ausdrücklich erlaubt hatte. Schon im 9. Jahrhundert wird als solch ein Rtichsforst und König, forst der weitauöaedibnte Btiirk Ont.
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g-jr "p1?T"r r 1 r A A -4-4 I? p r t Ütt: t f -A $Jl Sz w Co. Eich genannt, tn dem drei Pfalzen uno Jagdschlösser der fränkischen Könige, Frankfurt, Trebur und Gerau, lagen. Die Großen des Reiches ahmten das Beispiel de? Könige nach, und in dem Maße, wie die Bedeutung des Adels wuchs und wie eine Menge großer und kleiner Herren Vorrechte beanspruchten und durchsetzten, wurde das allgemeine Jagdrecht immer mehr , eingeschränkt und allmälig zu einem Hoheitsgerecht umgebildet. Bald waren Hirsche und Rehe grundsächlich dem Wildbanne unterworfen, d. h. für die Herren re lrrvlrt, doch blieb es w der Regel je. dem unbenommen, Baren, Wölfe und Schweine zu sahen oder zu erschießen", und nach dem dreißigjährigen Kriege wurden die Bauern zur Wolfsjagd geradezu gezwungen, einestheils um das Rothwild, anderntheilS um Menschen und Vieö vor den Wölfen zu schützen, die sich infolge der allgemeinen Verödung Deutschlands furchtbar ver mehrt hatten und geradezu in die Höfe liefen. Offenbar war jene. Umbildung des Jagdrechts ein Glück- für den deutschen Wald, ihr verdankt er seine Erhaltung, denn der allgemeine Mitbesitz, der gleichbedeutend war mit unverständigem Abschuß des WildeS und Mit planlosem Holzschlag, würde ihn auf die Dauer ganz vernichtet haben, wie durch da Schicksal so vieler im gemeinsamen Besitz verbliebenen! Wälder, die schließlich ganz erngebn muv ten. bekundet ist. Erst spät entwickelte sich eine ordentliche Forstwirthschaft. Den ersten Spuren oavon begegnen wir im 12. Jahrhundert, wo z. B. im Urbarw des Klosters Mauermünste? 1144 eine Forstordnung vorkömmt. Man -hegte damals den Forst wegen Ui Wiederwuchses ein und theilte ihn tarch Schnaiten- (Schniesen) in Geaue, aber eine eigentliche Bewirth schaftung begann erst im 14. Jahr bundert. Für einen in , Gemeinbesitz befindlichen -Wald war sie natürlich mit den größten Schwierigkeiten ver knüpft, denn in der Mark- - das ist der alte Name für einen folchen Wald, der noch wie fr der Urzeit da? Eigen thum aller Umwohner, oft mehrere? Gemeinden wax hatten gar zu viele tfele mitzureden. Da schuf Eigenwille und Sonderinteresse viel Zwietracht, und Uebergrisfe von Mitbesitzern waren n der Tagesordnung. Hinzu kamen solche von selten der Nachbarn, namentlich der adeligen. MS nun' die Marker fanden, daß sie nicht im Stande waren, 'den vielgeschädigten Besitz zu pflegen und zu. .schirmen, übertrugen sie beides einem großen Herrn, der dazu die Macht und die Einsicht besaß. Das war nun der Obermärker- und"Obrister Wald bott". Alljährlich wurden-die Grenzen der Mark in threm ganzen Umfange von Schultheißen und Märkern began gen, wobei es häufig zu Streitiakeiten mit den Angrenzern kam, weil Merkmale unkenntlich oemacht und . Grenz eichen versetzt, beschädigt oder entfernt worden waren. Grybcrn und
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H (- I 6 0 9r ÜZZJt. 1 1 v j. i . j. qrnz -j r s FF om i & r K j i l B44i-ijaj i a-fj-a ifcfesi M n i ll m l 9Fi :fc5 -V UL L v t bücke' (un'durchvrrngllch verfwaz:ene Hecken) umhegten die Mark und schusen ein geschlossenes Ganzes, dem selbst gerodete Theile nicht entwunden werden konnten; auch bewahrt diese Um hegung der Mark die Felder vor Wildschaden und verhütete das Ausbrechen von Raubthieren. Eebücke im Innern des Waldes grenzten Jagdgebiete ab, um daS Auswechseln des, Wildes zu verhindern, und man richtete es mög lichst so ein, daß folche Gebllcke den Straßen entlang liefen, wodurch diese gegen Raubwild geschützt waren Je der, der seinen eigenen Rauch- (will sagen: eigenen Haushalt) in de? Mark hatte, war markberechtigt- und durste theilnehmen an dem vom-Kaiser derordneten und jährlich unter Vorsitz des Waldbott abgehaltenen Märkerge-dinge-(Forstgericht), auf, dem die Mark, wie man zu sagen pflegte, bestellt wurde. Dies bestand darin, daß unter gewissen Feierlichkeiten die Beamten (Markermeister, Förster u. a.) gewählt, hie Markinstrumente (Weisthümer, Vorschriften) verlesen und je nachdem . ergänzt, Streitigkeiten geschlichtet und Uebertretungen geahndet wurden. Ein buntes Bild entfaltete sich dort. Da erschienen in ihren makrischen Trachten die edlen Herren und Ritter.der Obriste Waldbott- mit seinen Räthen und Amtleuten, die Ritter und Adeligen er Umgegend, Abgesandte einer etwa markberechtigten Stadt, Schreiber, Markermeister, Waldschreier. Förster und Märker. je nach ihrem Stande hoch zu Roß, zu Wagen oder bescheiden zu Fuß, und hielten das Märkeredinge ab in alt hergebrachtem Ceremonie!!. Natürlich zeigte sich bald genug, was nach der Natur der Dinge nicht ausbleiben konnte. Der Waldbott hatte die Ge walt in Händen und that, was er wollte. Nur selten wurden Landleute Melkermeister, in der Regel Edle oder Priester, und dann hatte der Waldbott vollends freie Hand. Zwar waren die Märker gleichberechtigt mit den Edlen, denn diese sollten nur die Ersten unter Gleichberechtigten sein, aber eS lag im Charakter jener gewaltigen Zeiten, daß die -Edlen als .)ie MLchtiaern das Jazdrecht tn einer Weise übien, daß den aemetnen Märkern fast nichts von dem Wilde übrig blieb. Diese durften schließlich erst jagen, wenn der Obriste Waldbott mit den Seinen schon drei Tage gejagt oder, wie eS genannt wur de, den Wildbann geöffnet" . hatte. WaS. war dann doch übrig! So blieb den Leuten von ihrem Walde nur die Holznutzung und das Recht, Vieh und Pferde einzutreiben. ES war die GeMchte von den Fröschen.' die den Storch zum König gemacht hatten. Wenn eS auch hieß: Die Mark ist der Märker rechtlich Eigenthum, auch soll der oberste Marker 'nicht mehr Recht haben alS der gemeine Märker und der Markordnung unterworfen sein-, so gab eS bet ZuN)iderblndlunaen doch nur die Beschwerde auf den Ma'rkergedingen. daS naturgemäß vollkommen
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fruchtlos war. sint Beschwerde de! dem Kaiser anzubringen, verstanden diese einfachen Leute nicht. Allmälig errangen die Waldbotten immer mehr Ernffuß auf den Gang der Dinge in der Mark, besonders seit dem 16. Jahrhundert, als sie in der Regel auch die Landesherren waren. Sie ernann. ten nun dieMarkermeister, gaben ihnen die Aufsicht über die Förster und be. anspruchten ausschließlich für sich das Recht der Jagd und Fischerei. Sl, sind aus den Märkergedingen zuletzt die landesherrlichen Forstämter, Jagdund Forstordnungen hervorgegangen. Indem die Landesherren auf diesem Wege daö Jagdrecht an sich zogen, ret teten sie den Wald und den Wildstand, da nur sie es waren, die im eigenen Interesse beiden die nöthige Pflege an gedeihen ließen. . Wie eine späte Nachwirkung des allgemeinen Jaadrechtes muthet noch heute vielfach die Wilddieberei an. zu der in vielen Gegenden die dem Volke noch im Blute steckende Jagdlust mehr anspornt als die Gier nach Versilberung der Beute. Damals aber, als daS neue, werdende Recht mit dem überlebten, aber im Bewußtsein - des zäh am Alten hängenden Volkes noch lebendiger im Streite lag. da fühlte sich der gemeine Mann vollauf berech tigt, wie seine Vater gethan, im nahen Walde zu jagen, und würdigte nicht die Verschiebung 'der Besijverhältniffe. Wildfrevel sah er nicht als Diebstahl an. Um so strenger waren die ihn treffenden Strafen; man suchte durch Grausamkeit abzuschrecken. Dem Wilddieb sollten die Ohren oder die Daumen oder die rechte Hand abgehauen werden. Unter Umstanden mußte er die Wasserprobe bestehen, d. h. er wurde an Händen-und Füßen gebunden drei Mal in eine große Kufe Wasser geworfen; hielt er das aus, so ließ man ihn laufen. In schweren Fällen und bei wiederholtem Rückfall war lebenslängliche Zwangsarbeit m Ketten verwirkt. Eine raffinirte Zugabe war, daß man ihm ein Hirschgeweih auf den Kopf schmiedete, was ihn natürlich in schrecklicher Weise behinderte. Ganz unmenschlich war eine Strafe, die der SrzbischofM.chael von Salzburg 1Ü37 vollziehen ließ: der Wildfrevler wurde in eine frische Hirschhaut genäht und öen Hunden vorgeworfen, die ihn zerkissen. Daö ebenfalls angedrohte Fest ichnrieden auf einen Hirsch, der dann in die Wildniß gehetzt werden sollte, bürste dagegen unaussllhrbar gewesen sein. 'Als man in der Zeit einer geirdneteren Rechtspflege zu Geldstrafen überging, waren diese unverhältniß näßig hoch, für einen Hirsch 600 Tha !er, für ein Reh 100 Thaler, für einen Hasen 50 Thaler, für eine Taube 6 Lhaler u.,f. w.' Dies zeigt, daß-eS nicht nur unbemittelte Leute waren, die sich des Wildfrevels schuldig maa tnr. Waldbeschädigüngen waren nicht minder ' streng und grausam unter Strafe gestellt. Eine sehr übliche Ahnfcuna, von LoUsreve; war Bersenaen
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j -o- ? M Zr A A N ! b ; P A -- dl M V Ii I I ?Po fy: uz? n -fj p fli u ifci ö oer Futzssdlen. Anderes wt ncy tjxtx gar nicht wiedergeben, und eS war noch gelinde, wenn eS hieß: Wer den Wald anzündet, den soll man tort Mal in das größte und dickste Feuer toerfen: kommt er daraus, ist der Frevel büßt.AuS dieser Schilderung, wie eö vor Alters im deutschenWalde aussah, tritt, wieder einmal die alte Wahrheit her-' vor, daß das Verständniß der Gege wart hervorsprießt aus der Kenntnis der Vergangenheit. De deeden Veentgsdlener. ßwee Geenigsdieger, wunderscheen Geschdreift de dheiern Belze, Schbazierden eenst in Indien Lergniegt foorch das Gehelze. öle zeidlang bromenierden se Ganz briederlich un schdille. Da bletzlich heert mer, ach herrjeh! lle merderlichs Gebrille. Se schderzten uff enander loS Weshalb gam nie zur GenntniS, ES war Sie aber sicher blos öle kleenes Mißverständniß! Und eh' mer sich noch d'rieber glar. War ooch verzehrd zur Minze Das .wunderscheene Diegerbaar - -Dodahl, bis uf,' de Schwänze. Ich, wie ich dorch den Wald schbazier. Bin dort vorbeigegommen Un hab' Sie gleich zum Souvenier De Schbidzeln midgenommen. Nu hab' ich se schon lang ze Haus, Seid' fiel mer 'sch ein gerade: Ich nahm se auS 'n Schrank heraus Un schrieb Sie die Ballade. Drei yreisvögel. Gerne lauschen wir im Frühling, Lerche, deinem Sang im Feld, . Wenn du über jungen Saaten Jubelnd schwebst zum Himmelszelt. Wenn des Sommers Rosen duften, Klingt und singt eö'überall; ' Doch vor aüen andern lieblich Tünkt dein Lied uns, Nachtigall. Doch wenn Nachtigall und Lerche ' .Längst entfloh' zu - Südens Slanz, Sei willkommen, du des Winters ' Nachtigall, gebrat 'ne Gans ! ' . ' , ' Aus dem Hofe des Gaf Wirthes Meyer zu Siedenlangenbeck.in der Altmark wurde beim Ausroden einer alten Esche ein irdener Topf mit etwa 500 alten Münzen auS der Zeit von 1605 1615 aufgefunden, 'Die-, selben stammen dem Gepräge nach vsn SchleswigHolstein. Waldes Nhein. Pfalz, Dänemark, der Graffckaft by. Stolberg. Mansfeld, Bischof do Köln. Abtei Corvey. den Städten C3U tingen, Hildeöheim, Northeim, Luzerr u.s. w. . .... -
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