Indiana Tribüne, Volume 11, Number 171, Indianapolis, Marion County, 9 March 1888 — Page 2

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Zndiana Tribune. Erscheint KSg riS und S sstqA. ie t5ali4e.T.iküne' kskt durch be Träger 12 w Cent per Woche, i Eonnta.TrtsüNi- 5 Etat ver Wach. Oed ,us,men 1b Senk. D r Voft juzkZjickt in Lorzuibezahluzg 16 p Zahr. fi I4f WnrvlandSL JudumapoliS, Ind.. 9. Mäiz 188. Sin geschichtlicher Irrthum. Die letzte !ummer des Magazine of klmerican Hiftory" enthält einen Artikel mit der Ueberschrift 'Vero V)orf and Ohios' Centennial", welcher bestimmt j st, einen Irrthum aufzuklaren, dem foI ar die meisten amenkannchen Gclchlchtchreiber gehuldigt haben und noch Huld! gen. ?cr vlrtifel i)t um q mehr von Interesse, als im Laufe dcS nächsten MonatS Ohio die hundertjährige Gedenkfeier der ersten Niederlassung von Weißen aus dem Boden seines Staates begehen wird. Ohio bildete einen Theil des damaligen nordwestlichen Territoriums, für deffen Verwaltung durch Jefsersons berühmte Frce '3oil Ordinance" Vestimmung getrosscn war. In der neueren Zeit wurde die Behauptung aufgestellt, daß das jetzige Ohio früher dem Staate Lirginien gehört habe und von diesem an den Staatenbund abgetreten sei. Diese Ansicht wurde auch von den StaatSmännern und Rednern in Virginien getheilt, welche mit Stolz darauf hinzuweisen pflegten, was ihr Staat für die Union gethan habe, und auch viele Geschichts-forscher-, darunter (Äen. Logan in seinem Buche, sowie Gen. Francis A. Walker, der Superintendent des letzten Census m seinem statistischen Atlas der Aer. Staaten, haben darauf hingemiesen, das) Ohio ein Geschenk Virgrniens nn die Ver. Staaten sei. Herr Campbell berichtigt diesen Irrthun,. Er schreibt: Jm Jahre 1780, als der NevolutionSkrieg ein Stadium erreicht hatte, in welchem der Ersolg der Amerikaner gesichert zu sein schien, erlangte die Frage, wem das weite Gebiet westlich von den Appalachian MounrainS und östlich vom Mississippi gehören solle, eine große Wichtigkeit. New Z)ork behauptete, daS ganze Gebiet gehöre ihm, Virginien behauptete dasselbe, und Massachusetts und Connecticut nahmen gleichfalls einen Landstreisen im nördlichen Theile dieses Gebietes für sich in Anspruch. Die anderen Staaten wollten davon nichts wissen. Sie stellten die Behauptung auf, das Territorium sei von allen Staaten gemeinsam em Feinde abgerungen worden, man müsse es daher auch als Gemeingut Aller betrachten. Schließlich nahm dieser Streit eine solche Ausdehnung an, daß Marnland sich weigerte, dem neugegründeten Staatenbunde beizutteten, solange diese Angelegenheit nicht erledigt sei, und andere Staaten machten Anstalten, dem Beispiele Marylands zu folgen. Als nun hohe Gefahr im Verzüge war, daß der mit so vielen Opfern an Geld und Vlut errichtete Bund sich wieder auflösen sollte, da trat N e w D o r k in den Vordergrund und trat seine gesammten Ansprüche auf das streitige Gebiet an den Bund ab. Daraushin schloß sich Maryland sofort dem Bunde an. Dem Beifpile von ?cew ?)ork folgend, wollten auch Virginien, Massachusetts und Connecticut ihre Anspräche auf daS Gebiet an die Ver. Staaten abtreten, sie stellten dabei jedoch falche Bedingungen auf, daß die Schutfixng dadurch fast ihren ganzen Werth verlor. Im Jahre 1781 wurde die ganze Angelegenheit einem Congreß - Ausschuß überwiesen, welcher aus jüns Mitgliedern bestand. Nach einer langen Untersuchung setzte der Ausschuß einstimm i g einen Bericht auf, worin es hieß, das ganze Gebiet gehöre unzweifelhaft dem Staate New Z)ork, und es empfehle sich für den Congreß, die von diesem Staate ausgestellte Schenkung anzunehmen, die Angebote der anderen Staaten jedoch zurückzuweisen. Der Bericht des Comites wurde vom Congreß angenommen, ebenso die in dem Bericht enthaltenen anderweitigen Vorschlage. So hatte der Ausschuß u. A. den Vorschlag gemacht, daß die anderen Staaten, welche sich um den Besitz des neuen Gebietes stritten, auf ihre Ansprüche zu Gunsten des Bundes Verzicht leisten sollten. Diese Bestimmung wurde erst später ausgeführt, und auch dann noch nicht vollständig. Virginia behielt nämlich für sich das jetziae Kentuckn und. verkaufte daS Territorium später an die Ver. Staaten, und Connecticut that dasselbe mit 4,000,000 Ackern Land im nördlichen Ohio, welche noch heute unter dem 3camen Western Reserve" oekannt sind. Dieses," so schreibt Herr Campbell weiter, ist ein kurzer Umriß eines der michtiasten Crelanisse. welche in der Geschichte der Ver. Staaten stattaefun den haben. Vor. der Abtretung des nordwestlichen Territoriums an den Buno hatte derselbe kein gemeinsames Eigenthum. Er bildete nur einen einfachen Verband von dreizehn Staaten, die in jeder Beziehung von einander unabhängig waren. Die Staaten waren auf ihre Unabhängigkeit so eifersüchtig und traten Zur dieselbe so energisch ein, daß der ganze Bund zu zerfallen drohte. Die Erwerbung de3 Territoriums schloß um die taaten ein neues Band und kettete sie inniger aneinander, sodaß fortan der Staatenbuno gesichert war, Es ist eigenthümlich, daß jene wichtige Episode der a ohnehin so kurzen Geschichte. unseres LandeS von den amerikanischen GeschichtSschreibern vollständig vergessen worden ist oder gar falsch dargestellt wird. Dieser umstand allein ge uuat. um den Beweis u liefern, wie man hier zu Lande Geschichte schreibt. Die meisten amerikanischen Historiker" ignoriren die Angelegenheit ganz. Nur CurtlS in seiner (Geschichte der Constltu tion bringt einen ausführlichen Verich über jene Vorfälle aus unserer Colonial ,eit und erkennt williq an, daß die Ehre, durch die Vernchtleistung auf daS nord

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estllk TerUtoriuni den Bejtättd det erst im Entstehen begriffenenVer. Staaten gesichert zu haben, in erster Reihe dem Staate New York gebühre, aber auch er führt nicht alle Thatsachen an,' wie wir sie oben kurz anedeutct baben. Qcrr Campbell hat sich ! unzweifelhaft ein großes Verdienst um -die amerikanische Geschichtsforschung er- j warben, indem er die wahren Thatsachen, wenn auch in dem engen Nahmen eines Zeitungsartikels, in die Oesscntlichkeit gebracht hat. Er hat sich bei seiner Studie an verschiedene geschichtliche Quellen gehalten, die bisher noch nicht allgemein bekannt waren, und u. A. aiif die Thatsache hingemiesen, daß der Staat New N'ork sein Anrecht auf daS nordwestliche Territorium den sechs Indianerstammen abgekauft hat, welche damals die Mitte des jetzigen Staates New York bewohnten. Während in den Neu EnglandkStaaten die Nothhäute von den . - r rii.i.i t.l.A.li weißen üorelgners ujiui ucijunucii und bei jeder Gelegenheit betrogen oder gar gefangen genommen und in die S klaverei verkauft wurden, fanden die Jndia ner in 3!ew ölork bei ihren weißen Brüdern" stets eine freundliche . Aufnähme und wurden von ihnen ehrlick und gerecht bebandelt. So kam es. daß das Verhältniß zwischen Weißen und Indianern in vltio York immer cm freundschaftliches war und schließlich dahin führte, daß die Letzteren durch Vectrag und verkauf aus das ganze eoiel Berückt leisteten, welches als nordwestliche Territorium" in der Anfangsr C . . -"i.- IX. . geschlchle oer ?er. laaicn eine o imy tlge Rolle spielen sollte. Zur deutsch n R'ftentfchastsf f. n t,m .tliner Tazbla't.) Angesichts der mit Beharrlichkeit col portirten Gerüchte, daß in Deutschland der Erlaß eines Regentschaftsgesetzes ti. . f. ? ?i , l r t .. i , r i vorstehe, ist es zeitgemäß, die staatsrechtltchen Verhältnisse in 3 Auae zu fassen. welche in Preußen in Bezug auf Thronfolge und Regentschaft durch die Versassung festgestellt sind. Räch Art. 53 des Staatsarundaesetzes ist die Krone, den königlichen Hausgejetzen gemäß, erblich in dem ManneSstamme deS königlichen Hauses nach dem Rechte der Erstaeburt und der aanatischen Linealfolge. Das Recht der Thronfolge kann nicht verwirrt, es kann also auch uicht entzogen werden, wohl aber ist ein freiwilliger Verzicht auf dasselbe moallch und statthast; ebensogut wie ein Könia der Krone, kann der zum Erbe derselben Berechtigte der Thronfolge entsagen, woraus dann der nächste Agnat an dessen Stelle tritt. Die Staatsaewalt qeht im Augenblick der Thronerledigung von dem bisherigen Inhaber auf den zur Nachfolge berechtigten ipso fürs über, es bedarf von Seiten des Letzteren keiner Handlung, welche die Antretung dieser lLroschast ausdruckt, es ist rnchk einmal erforderlich, daß er Kenntniß von dem Anfall der Krone nehme. Mit anderen Worten, sobald der König stirbt, ist der . y n . ä rfuacysie viroc onig, gielaigimg, oo er regierungsfähig ist oder Nicht. Als na? hellegendes Beispiel sei an den letzten Thronwechsel in Baiern erinnert. Anders als mit der Thronfolge verhalt eS sich mit dem Antritt der R e g i erung, dieser kann nur erfolaen, wenn der Berechtigte sähig ist, die Staatsgewalt u fuhren. Mangelt ihm diese Befähigung, oder verliert er dieselbe während seiner Regierung, so tritt eine Relchsverwesilna ein, über welche d. Verfassung Folgendes bestimmt: Wenn der König minderjährig oder sonst dauernd verhindert lst, selbst zu regieren, so übernimmt derjenige volljährige Agnat, fr c . r. rx.. si.f . ? weiter oer rone am nacysien sieyr, oiz Regentschaft. Er hat sofort die Kamrnern zu berufen, die in vereinigter ltzung über die vcothwendlqkeit der Regentschaft beschließen." Die Jnitiaioe steht also dem zur Regentschaft be--echtigten Agnaten zu, die Entscheidung aber gehört dem Landtag, erkennt dieser die Gründe für die dauernde Behindernng des Monarchen nicht als ausrelchend an, so tritt der König wieder in die Herrscherrechte ein. Eine andere Form der Reichsverwesung als die Regentschaft kennt die preußifche Verfassung nicht, nur für eine dauernde, nicht für eine vorübergehende Verhinderung des Königs trifft sie Vorsorge. In der Praris hat sich aber schon wiederholt das Bedürfniß geltend gemacht, die Ausübung der Thronrechte für kurze Zeit vom König auf eine andere Persönlichkeit zu übertragen, ohne eine Regcntschast einzusetzen. ES geschah das sowohl 1837 wie 1878 in der Weise, daß der König den nächsten Agnaten beauftragie, ihn in der Ausübung der königlichtn Gewalt auf bestimmte Zeit oder bis zu einem näher bezeichneten Termin zu vertreten. Es ist dies ein Akt des freien königlichen Willens, der an eine Zustimmung des Landtags nicht gebunden ist. Die Stellvertretung iul enge? rcn Sinne braucht auch keineswegs, wie die Regcntschast, dem nächsten Agnaten zuzufallen, sie kann beispielsweise auch durch Erweiterung der Befugnisse der Minister herbeigeführt werden. Wie Rönne in seinem Staatsrecht bemerkt, r. v.:. c-: ar - f. r v - :., , t muß die freie Wahl des Mittels und na mentlich der Umfang des den Stellvertretern übertragenen Rechtes in jedem einzelnen Fall, je nach den Verhältnissen, :m König überlassen bleiben. Wenden wir nun diese verfassungsmäßigen Bestimmungen auf die gegen.wärtige Lage unter Berücksichtigung aller Eventualitäten an. so ergibt sich, daß zu irgend welchen gesetzlichen Maßnahmen auch nicht die geringste Veranlassung vorliegt. Der König Wilhelm ist trotz seines hohen Mters vollständig fähig, die Regierung zu führen, auch die zeitwelligen Störungen, die seine Gesundheit in den letzten zehn Jahren erfahren hat, haben ihn daran nicht gehindert. Sollte der König in absehbarer Zeit der Natur den letzten Tribut zahlen müssen, so wird mit dem Eintreten dieses Ereignisses d n fv : zrta : j. , . Kronprinz König, falls er noch lebt, wie' m?. Mn Atiin.U.:! i.n.rr.

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derart, daß es ihn verhindern konnte, die Auch in New Jersey gibt eS Legierung zu fuhren, sollte sich dann ,m ' Mondschein-Brenner? Aus Newark wird der Zeit etwas andern, sc . mätzte s berichtet: .Vor einigen Tagen Übersielen & mV -$,tC fahrige der Zolleollector Klotz von itv und seine Agnat die Regent chaft übernehmen und , ra.ßif. 5. ,.;.,s..

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2Ä3äkiÄüäi den jet. .Lollte vsr IM MMen des Königs Wilhelm die Krantheit deS KronPrinzen den denkbar schlimmsten Verlauf nehmen. V würde Prinz Wilhelm vlm mittelbar Thronerbe werden und dem König Wilhelm in der ökegierung folgen. ES bleibt nur noch der Fall übrig, daß noch zu Lebzeiten des Königs eine Negentschast oder eine vorübergehende Stellvertretung nothwendig wird. Die I!egentschast fällt ohne Weiteres verfassungsmäplg dem nächsten Agnaten zu und kann ihm in keiner Weise, also auch nicht durch einen Akt der Gesetzgebung, entzogen werden. Dieser nächste .?lgnat ist der Kronprinz, er würde also, vorausgesetzt, daß er regierungsfähig ist, die Regentschaft ip30 jure übernehmen und j 5,. O. s ; - i f. i t .ii. ... vc-4.uiiiiuij unn uic i'iuiiiu;ciiuiyicii uci selben beschließen lassen müssen. Sollte er die Regu'rungsfähigkeit nicht besitzen, d. h. dauernd verhindert fein, die Thronrechte als Regent auszuüben, so würde an seine Stelle Prinz Wilhelm als zweitnächstem Agnat treten, wobei natürlich auch die Kammern mitzuwirken hätten. Sollte es sich dagegen nur um eine vorübergehende Stellvertretung des Kaisers handeln die Einsetzung einer Mitreaentschaft ist verfassungsmäßig nicht statthaft so steht einer Uebertragung derselben an den Prinzen Wilhelm, falls der Kronprinz auch weiterhin genöthigt sein sollte, sich im Auslande aufzuhalten, nichts im Wege, der König ist in solchem Fall, wie wir oben gezeigt haben freier Herr seines Willens. Es erübrigt noch, zu bemerken, daß die Regelung dieser Verhältnisse in Preu ßen auch für das deutsche Reich bestim, mend ist. Vom Jnlande. Es ist doch schön, wenn man vorsichtig genug gewesen ist, sich bet sei-be--Mier Geburt einen reichen Vater auSzusu i-v . 4 r c , , chen. n Danton in Ohio lud neulich der alte Bankier Valentin Winter seine sechs Kinder und die Nachkommen von zwei verstorbenen Kindern zur Tafel und vertheilte eine halbe Million Dollars unter sie ; vor sechs Jahren hatte er ihnen in ähnlicher Weise H400,000 ge? schenkt. Vanderbilt hat kürzlich einen Pariser Koch" engagirt, welchem er einen Jahreslohn von KI0,000 bezahlt. Mittlerweile sucht die Orford-Universität in England einen Professor für Nationalökonomie. dem sie das wahrhaft fürstliche" Salair von K2000 per Iah, bezahlen will. Man kann sich nicht mun, dern, wenn ein Koch einen Professor, und wenn derselbe auch an einer berühm: ten Universität angestellt wäre, über die Achseln ansieht. In Parkersburg in West Virginien gerieth Mile Hawks mit seiner Frau in Streit. Eharles Duncan, ein junger Mann, welcher zur Frau Hawks in intimen Beziehungen gestanden haben soll, ergriff für die Frau Partei, und als dann der Gatte auf ihn losging, zog er einen Revolver und schoß den Mann nieder. Die Polizei fand den Mörder nach zwei Tagen auf und sandte ihn nach dem Gefängniß ; auf dem Wege dorthin wurde er jedoch von einem. Mob seinen Trans: porteuren entrissen und an dem nächIen Baume aufgehängt. In Californien nimmt der Anbau der Mandclbäume immer größre Verhältnisse an, insbesondere der Anbau derjenigen Sorten, welche von den dort einheimischen wilden Mandelstämmen gezüchtet und veredelt sind. Der Grund, daß man die Letzteren bevorzugt, liegt in der Thatsache, daß diese von einheimi schen Wildlingen gezüchteten Baume eine Frucht bringen, deren Kern den der von Europa eingeführten Sorte an Größi und Wohlgeschmack übertrifft, und daß in Folge dessen die Mandel kalifornischer Abkunft auf dem Markte ein gesuchterer Artikel ist und höhere Preise bringt. ' Von einer Ballüberra, schung, welche dem Gouoerneuer Sampli vom WashingtonTerritorium zu Theil wurde, berichtet die Oregon Staatszeitung": Der Gouverneur kleidete sich eben für den, von der Bürgerschaft Olympia's der Legislatur gegebenen Ball an, als er plötzlich durch die Ankunft eines Erpreßboten gestört wurde, welcher ihm ein zierliches Packet mit der Aufschrift: Zum legislativen Ball" überreichte. Neugierig öffnete der höchste Beamte vom Washington Territorium das Päckchen. Duftige Silbergaze schimmert ihm entgegen und als er dieselbe entfaltete, hielt er ein reizendes Unterröckchen in der Hand. Etwas verstimmt ging e, zum Ball, und feine böse Laune wich erst, als er erfuhr, daß auch alle CouncilMitglieder und Legislatorea, die für das Frauenstimmrecht ihr Votum abgegeben hatten, in gleicher Weise bedacht worden, und einer, der Haupthahn, noch eine Zu, gäbe von einem vchnürleib und einem Bustle" erhalten hatte. Clara Hall, ein ungewöhrn Ilch schönes M ad chen von 14 bis 15 Jahren, erschien vor einigen Tagen in Baltimore vor Gericht, um sich wegen Brandstiftung zu verantworten. Clara hatte im Female House of Refuae" mit einem anderen Mädchen. Julia Eisel. die i - ... ;.t' n . Heizung zu besorgen. Als Clara einmal einen Teller zerbrach, wurde sie deshalb von der Julia angezeigt und beschloß, sich an derselben zu rächen. Sie tränkte einen Haufen Lumpen mit Oel. steckte denselben in Brand und warf ihn in den Keller, damit das ganze Gebäude mitsammt ihrer Feindin in Flammen aufgehe. Der erste Versuch wurde glücklicherwcise vereitelt, doch war Clara damit nicht zufrieden und versuchte zum zweiten U)cal ihr Rachewerk. Diesmal czelang es ihr besser, das Haus gerieth in Flammen und die 60 Insassen deSselben aeriethen in Gefahr, bei lebend!jem Leibe verbrannt zu werden, wurden jedoch noch rechtzeitig aerettet. Man fand bald aus, daß Clara oaS Feuer angelegt hatte, und' sie wurde verhaftet. Vor dem Richter legte sie eiue starre Gleichgiltig . keit an den Tag, als ob die ganze Ge- ? , , . r . .? . . (t. cn I ryeuung lsl vigyer nocy nicyl ersvigl. i i in der Näke n Nakman und ?nnS. ! tirten furtfiin&zKirffiihiat fKrfa OTroX"! von $4000. Die Sache wurde von Sei-

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Uütii Beamten sehr giyetni geyatten und auch jetzt noch sind nur fpärliche Einzelnheiten von ihnen zu erfahren. Der Name des j5igenthümers der Vrenncrei wird ganz verschwiegen, nur so viel konnte ermittelt werden, daß er einen Theil sc'ncr Brenncrei-Erzeugnisse versteuerte, den größten Theil aber nicht. Die Brennerei befand sich in einem alten Gebäude, unter welchem drei Keller sind. Zwei Keller waren den Beamten bekannt, von dem dritten erhielten sie jedoch erst Kenntniß, als der Ucbcrfall erfolgte, der nach eine längeren Beobachtung der Brennerei und unter der festen Uebcrzcugung, daß etwas Ungesetzliches darin betrieben werde, ausgeführt wurde. In dem dritten Keller fanden sich etliche

zwanzig Fässer alten Apple Jack" vor, die nicht mit Steuermarken versehen waren. Auch war Branntwein mit wilden Kirschen vccsetzt, was an sich schon ein Vergehen ist. da ein Branntweinbrenner in solchem Falle auch eine Licenz als. Nektisicrer haben muß. Collector Klotz hat die Angelegenheit mit allen Einzelheiten seiner vorgesetzten BeHorde m Washmg: on gemeldet. In Louisville in Kentuckr) hatte B. F. Gividen, ein Verkäufer des Möbelfabrikantcn John Schrader. von V. H. Lawrence, dem Miteigentümer der Entcrprisc-Essigfabrik", eine kleine Geldsumme geliehen, die er nicht zurück: erstatten konnte. Schließlich stellte er seinem Gläubiger auf dessen wiederholtes Drängen einen Eheck aus, der sich indes: sen in der Bank als werthlos auswies. Lawrence kam - noch an demselben Tage wieder zu Gividen und es entspann sich zwischen den beiden Männern ein Streit, der damit endete, daß Gividen seinen ungemüthlichen Gast todtschoß. Der Mörder behauptete, Lawrence habe z uerst den Revolver gezogen und er Gividen habe versucht, ihm denselben zu entreißen. Dies sei ihm gelungen, und erst dann habe er die Waffe abgefeuert. Die einzigen Augenzeugen waren zwei Stenographistinnen in G'videns Diensten, welche aber mit ihren Aussagen erst beim Jnquest herausrücken wollen. Lawrence gehörte einer der prominentestcn Rennsport-Familien von Ken tucky an. Sein Vater B. H. Lawrence war seiner Zeit ein großer Sportsmen und wurde 1854 im Galthaus in einem Streit über ein Wettrennen von Ven. Johnson aus Lerington erschossen. Seine Muttc heirathete nachher Jas. Churchill, einen der Gründer des Louisville Jockey Club und Eigenthümer des Rennplatzes. Sie hinterließ ihrem Sohne, dem jetzt gctödteten Lawrence, vor wenigen Jahren H125,000, welche Summe dieser fast ganz im Wettrennen verloren hat. Jedenfalls hat Louisville durch seinen Tod keilten allzu schweren Verlust erlitten. Vom Ausland, ueuer etc g r 0 n e n a m xnenstürze in Oesterreich und die dadurch verursachten Verkehrsstörungen auf bei Arlberg-, Gisela- und der Salzkammrgutbahn wird berichtet: Die Eisenbahn: Linie zwischen den Stationen SteinachJrdning und Oeblarn der Strecke Setz-thal-Bischofshofen wurde auf eine Länge von 1200 Fuß und in einer Höhe von 16 bis 20 Fuß vollständig verschüttet. Die abgestürzte Masse des hartgefrorenen Schnees, welche Bäume und große Hol? blocke mit herabriß, wird auf 9000 Eu-. bikyards geschätzt und reicht bis zu dem 1050 Fuß entfernten Ennsbette. Ferner erfolgten westlich und östlich vom Arlberge zwei Lawinenstürze. Das .westliche Ende des Stationsplatzes Langen, sowie ein Wäeterhaus wurden durch eine Lawine in der Höhe von 20 bis 2 Fuß verschüttet. Ein Arbeiter wird vermißt, während der Wächter und seine Frau todt aufgefunden wurden. Außerdem sollen mehrere Personen verwundet sein. Ein Postzug wurde gleichfalls von einer Lawine erreicht und verschüttet, wobei glücklicherweise Niemand verletzt wurde; mit den Aufräumungsarbeiten sind 2000 Arbeiter beschäftigt. Im Koppenthale, zwischen Obertraun und Aussee, sind gleichfalls zwei Schneelawinen niedergegangen, die deii Bahnkörper auf je 350 Fuß Länge und 13 bis 20 Fuß Höhe verschüttet haben. Drei Jäger, die sich im Walde befanden, sind spurlos verschwunden und wahrscheinlich im Schnee umgekommen. Nach einer amtlichen Bekanntmachung ist der Verkehr über den Arlberg auf acht Tage unterbrochen. Bei Zell am See endlich hat eine Lawine, welche massenhaft Holzstämme, Heuschober und eine Kapelle mit sich riß, im Thale zwei Arbeiter verschüttet. Man versucht zwar, die Unglücklichen auszugraben, doch ist auf ihre Rettung kaum zu hoffen, da die Schneemassen, welche einen hochstämmigen Fichtenwald in einer Breite von 130 Fuß und in einer Länge von 660 Fuß durchschlugen, eine Fläche von 7 bis 9 Acres bedeckten. Ueber eine verhängn! ßvolle Bärenjagd auf dem beim Dorfe Korkino gelegenen Territorium des Herrn Ljadow wird auS Petersburg das Folge.ide berichtet: Dort war nämlich eine Bärin mit zwei Jungen im Lager eingekreist worden. Ekuer der Jäger, Herr König, näherte sich dem Lager auf fünfzehn Schritt und feuerte auf die Barin einen Schuß ab, in Folge dessen das Thier auf den Rücken siel. Die Jäger kamen drei Schritt näher, als die Bärin sich plötzlich erhob, au3 dem Lager sprang und dann, von mehreren Kugeln getroffen, dicht vor Herru Gajus zusammenbrach. Im nächsten Augenblick sprang sie jedoch wieder auf, packte das Gewehr deS Herrn Gajus und warf diesen zu Boden, sich auf ihn stellend und ihn mit ihren Tatzen packend. In dieser kritischen Lage befand sich Herr Gajus sieben bis acht Secunden, bis Herr König auf drei bis vier Schritt wieder einen Schuß feuerte und die Bärin mit ihrer ganzen Wucht (neun Pud) auf Herrn Gajus zusammenbrrch. Dieser bat. da das rechte, von seinem Gesicht nur. fünf bis sechs Werschock entfernte Auge der Bärin noch Geöffnet war, noch einmal auf sie zu ckießen. ' Es wurden noch zwei Schüsse abgefeuert, und erst jetzt konnte die Bärin als vollständig erlegt betrachtet und . Herr GajuS auS seiner fürchterlichen Läse befreit werden.

Kaiser Wilhelm feierte am 15. Februar sein 70jähriges Jubiläum alS Ehcf dcs kaiscrlich-russischen Infanterie - Regiments Kaluga. . Eine größere Abordnung deS Regiments kam hierher, um den Kaiser zu beglückwünschen. AiS der Kaiser daS Regiment erhielt, war er Noch junger Oberst und ührte das 1. Garde-Regiment z. F. und gleichzeitig die 1. Garoe-Jnfaiitcrie-Brigade. Er war kurz zuvor am 15. Januar 1818 von einem längeren Aufenthalt in Petersburg zurückgekehrt, wo-

hin er seiner Schwester, der Prinzessin Charlotte und späteren Kaiserin von Rußland, das Brautgclcit gegeben hatte. Das Kaluga-Negiment war das zweite Lkcgiment, welches dem damaligen Prinzen Wilhelm verliehen worden war; das erste war das jetzige Königs-Grenadier-Regiment (2. westpreußisches No. 7), dessen Ehcf der Kaiser seit dem 0. Juni 1817 ist. ii e v e r die Krankheit, wci, cher Emaiiucl Geibel nach langen, schmerzhaften Leiden zum Opfer gefallen ist, macht Dr. E. H. Prellcr, der langjährige Redakteur des Hamb. Eorr." und Schn'.cstcrsohn dcs verewigten Dichters, in dem genannten Blatt sehr lesenswerthe Mitchcilungen. Geibel hat den Keim seiner Todeskrankheit schon im Jahre 1847 in sich getragen ; somit hatte er 37 Jahre lang unter den unbeschreiblichen Schmerzen zu leiden, die ihn, wie Jeder weiß, der mit ihm persönlich verkehrte, plötzlich im heitersten Gespräch überfielen und seine Züge krampfhaft verzerrten. AuS eigener Erfahrung kann Dr. Preller mittheilen, daß sich diese Schmerzen in den letzten Lebenstagen so steigerten, daß seine Klagcrnfe häusig in der Nacht bis in die nächsten Nachbar: Häuser drangen. Der Dichter verglich sich dann selbst wohl unter schmerzhaftem Lächeln mit den homerischen Helden, die sich ja auch in weithin hallenden Klagen ihre körperlichen Schmerzen zu erleichtern pflegten. Dr. Prcller theilt mit, daß cc seinen Oheim im Jahre 1847 in Travemünde traf, wo sich der 32iährige Dichter einer Brunnenkur unterzogen hatte, um sich von einer Erkältung zu befreien, die er sich in den Alpen geholt hatte' Aber das Leiden sollte ihn seit dieser Zeit nicht mehr verlassen, stärker oder schwächer kehrte es von Woche zu Woche wieder. Im Jahre 1843 nährte sich Geibel, da die Aerzte auf ein Magenübcl schlössen, fast ausschließlich nur von Wurzelsuppen ; später aber ricthen ihm die Aerzte eine kräftige Lebensart an, um ihn gegen die immer heftiger werdenden ' Schmerzen widerstandsfähig zu machen. Als ihn 1872 in Travemünde die alten Oualen wieder überfielen, sagte er mit trübem Lächeln: Der Krug geht so lange zu Wasser, bis er bricht!" Geibel, der den Gedanken einer Sccirung verabscheute, machte sich schließlich mit ihr vertrau: und bestimmte thatsächlich auch, daß sie an ihm vorgenommen werde. Hier, hier, hier sitzt es ! O, wenn nur einem Menschen die Oualcn durch meine Sektion erspart würden ! pflegte er zu sa: gen. Genau an der bezeichneten Stelle fanden denn auch die Aerzte, die ihm im Leben nicht zu helfen wußten, eine Einschnürung des Darmkanals. Wenn man diese Leidensgeschichte dcZ großen Dichters kennt, so wird man doppelt bcwun dern müssen, wie viel Schönes und ästhetisch Abgeklärtes er in all' diesen Qualen geschaffen hat. I u Nizza ist kürzlich ein Diebstahl von Diamanten im Werthe von 100,000 Fr. ausgeführt worden. In den Laden eines dortigen Juweliere kam vor mehreren Tagen ein Herr, bei eine Karte mit dem Namen Admiral Sir Arthur Cumming" präsentirlc unz Einiges kaufte. Am nächsten Tage kam wieder und wollte seiner Frau verschieb dene Schmucksachen kaufen. Er wählt mehrere Stücke im Werthe von 125,00(1 Fr. aus und bat den Juwelier, ih.n du Wertsachen in seine Wohnung zu briu: gen, damit er sie seiner Frau zuvor zeige. Der Juwelier kam in die bezeichnet Wohnung und wurde in einen Salon ge: führt, wo der Admiral" gerade einen Haufen Roten, anscheinend englische Banknoten, vor sich hatte. Er steckte sie ein, nahm dem Juwelier die Schmucks: chen ab und ging in's Nebenzimmer, ur sie seiner Frau zu zeigen. Ter Juwelici wartete, und als er genug gewartet hatte, ging er selbst in's Nebenzimmer, um dort zu entdecken, daß er betrogen war. Er eilte auf die Polizei, konnte aber erst nach drei stunden einen Commissar sin-, den, und während dieser Zeit mußre bc? Dieb über die Grenze gekommen sein. Man hat bis jetzt keine Spur von ihm. M a n meldet a u s L 0 n: don, 13. Febr. : Acht ungezähmte Wölfe, welche soeben in Sangers Circus dem Renz der Londoner angekommen waren, entkamen am Abend ihrer Ankunft aus ihrem einstweiligen Käsig im Pferdestalle des Besitzers, in dem siebzehn dressirte und werthvolle Pferde der Ruhe nach den Vorstellungen pflegten. Die wilde Bande warf sich gleich auf eines der Pferde und zerfleischte und verschlang es fast,' bevor die Elephanten, Kamcele und andere Thiere ihr Unbehagen über die qrauenhafte Scene kundgaben. Durch die Kaltblütigkeit eines Wärters, welcher in den Stall eindrang, wurden die übrigen Pferde gerettet, die. Wölfe wurden mit ihrer Beute als Besitzer des Stalles gelassen. Bis jetzt ist es noch nicht g? lungen, sie in ihre Käsige zurückzubringen. Die Jumelendiebstähle gehen flott und ohne Unterbrechung voran. Am Freitag Abend, während ein begeistertes Publikum in Liverpool die Schauspielerin Madame Georgina Burns nach der Vorstellung im Triumph vom CourtTheater zu ihrem Gasthof begleitete, wurden die Juwelen, welche sie getragen hatte, aus ihrem Wagen entwendet, in welchem dieselben in einer Handtasche zurückgelassen worden waren. Friedrich I V., Ku r f ü r st zu Heidelberg, sagte einmc.l im Unwillen z einem Hof- und Schalksnarren dem sogenannten Pritschen-Peter: Grobian, Du mußt mir den Hof räumen." Wohl," rief Jener, laßt mich bei der Silberkammer anfan(u 11." MerrlchauQpseisen, lange veutlö i Pfeifen, Cigarnnspitztn etc. dei Wrr. MuSo. No. 199 OS Maldinaton St,. W. T. Brovn, Advokat, Vance lock, Zimmer 23.

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