Indiana Tribüne, Volume 4, Number 4, Indianapolis, Marion County, 3 September 1881 — Page 5
Loyales.
Zur Beachtung ! Die Ossice der Jndiana Tribüne" befindet sich No. 44 Virginia Avenue. DerGewcrbeVerein hat in seiner Versammlung am Dienstag folgende Beschlüsse pfeifet: Da wir es als diePflicht derBebörden ' betrachten, die Beobachtung der Gesetze zu erzwingen, wir es aber als unrecht und ungerecht ansehen, wenn darin ein Unterschied in Bezug aus gewisse (3e schSste oder gewisse Personen gemacht wird und Da wir zu Gunsten der Duichfüh' rung aller Gesetze allen Bürger gegenüber in gleicher Weise sind, sei eS Beschlossen, dak unser Verein . den Polizeirath der Stadt Jndianapo lis in der Ausführung des Besehles, daß die Polizei aus strenge Beodachtung aller Staats und Munizipalgesetze sehe unterstütze und ihm dazu hilf reiche Hand leiste. Man mag über die Mittel, welche zur Ausführung dieser Beschlüsse nothwendig sind, inZweisel sein, man mag die Zweck Mäßigkeit dieser Beschlüsse bezweifeln, wir können mit dem besten Willen aber nicht einsehen.daß man vernünftigerWeise vom Standpunkte des Prinzips aus et was gegen dieselben einwenden kann. Trotz alledem sagt der .Telegraph" darüber Folgendes : Der zum großen Theil aus Wirthen bestehende Gewerbe-Belein stellt sich mit diesen Beschlüssen aus 'den prinzipiellen Boden der Poung Men's Christmn Asso ciation, von welcher berichtet niurde. daß sie dem Polizeirath eine spitzel-Heeide von 300 Mann zur V rsügung gestellt habe, wenn dieser das onntagSgesetz zur Aussührung bringen wollte. Der GewerbeVerein. welcher gebildet wurde und dessen Constitution bestimmt, daß sie Unterdrückungs und Zwangs Gesetzen jeder Art opvoniren wollen, er klärt in diesen Beschlüssen nicht offen und gerade zu, aber so, daß es fast ein Blin der zwischen den Zeilen lesen kann, daß r nichts gegen die bedrückendste und in -famste Ausführung des Sonntagsgesetzes hat, ja daß er es für die Pflicht nicht nur seiner Mitglieder, sondern aller Bürger hält, dabei mitzuwirken, wenn nur diese ZwangSgesetze gegen alle Bürger und nicht gegen alle Wirthschaften allein ausgeführt werden. Ja der GewerbeVerein erklart in demBeschluffe geradezu, daß er dem Polizeirath und der Polizei zur Seite stehen will, bei der Ausführung gerade dieser Zwangsgesetze, über welche allein a gegenwartig agitirt und debattirt wird. Wenn die Young Mens Christian As. sociation den infamen Vorschlag macht, eine Herde von 300 bezahlten oder frei willigen Spitzeln und Denunzianten zu stellen, um Polizei und Zmangsgesetze. welch? von einem großen Theil der Bürgerschast als gehässig, willkürlich, intole rant und unkonstitutionell bekämpft wer den, so kann er sich wenigstens mit seiner Ueberzeugung zu Gunsten dieser Gesetze Entschuldigen. Was soll aber von dem Gewerbeverein gejagt verden, dessen ' .Zweck die Bekämvsung solcher intoleranten und Zwangsgesetze ist, desien Mit glieder sich untereinander gegen Berfolaungen und Denunziationen unter sollen Gesetzen. schützen wollen, wenn dieser Verein mit der Lüge und Heuchelei vor das Publikum tritt, zu erklären, er sei für die Ausführung der Zwangsgesetze, wenn dieselben nur nicht allein gegen seine Mitglieder, sondern gegen alle Bürger ausgeführt wird, wenn er sich sogar bereit erklärt, entweder durch seine Mit' glieder oder bezahlte Denunzianten und Spitzel mitzuhelfen zur Ausführung von Zwangs- und UnterdrückungsMaßre geln was soll man da sagen ? Eine unerhörtere Beleidigung ist noch niemals einem Vereine entgegengeschleu dert worden. Weil der Verein eine Re solution passirt, in welcher er darauf be steht, daß vor dem Gesetze Alle gleich sein sollen, zeiht ihn der Telegraph" derLüge und Heuchelei. Ist jemals so Etwas' er hört worden? Kein Mensch kann aus den Beschlüssen herauslesen, daß der Verein zu Gunsten der Ausführung der Sonntagssesetze ist. Die Beschlüsse sa gen, daß es wohl die Pflicht der Behör den sei, Gesetze zur Ausführung zu brin gen, daß sie aber dann unparteiisch gegen Alle ausgeführt werden sollen. Daß dies bloß deshalb verlangt wird, um die Unmöglichkeit der Durchsührung der Sonntagsgesetze auf Grund des Prin zips .Gleiches Recht für Alle" nachzuwei sen, versteht sich, wie die Thatsachen lie gen, so von selbst, daß man es wahrhaftig nicht erst zu sagen braucht. Nur böser ' Wille kann eine andere Absicht unter schieben. Und ist diese Absicht nicht Recht? Sollen die Wirthe immerund ewig allein die Sündenböcke sein und ruhig zusehen, wie gerade Diejenigen die Polizei auf sie Hetzen, welche selbst fort während das Gesetz verletzen? Was dem Einen Recht ist, ist dem Andern billig. 'Gleiche Nachsicht und gleiche Strenge für Alle! Wer Blut in seinen Adern hat. sucht ein solches Prinzip mit allen .ehren haften Mitteln durchzusetzen. Wenn die Mitglieder des Gewerbe r Vereins bisher noch nicht gewußt haben, ' da sie Lügner und Heuchler sind, dann haben sie es jetzt durch den .Telegraph erfahren. - . Aber, sagt der Telegraph", die vom - Gewerbe-Aerein beabsichtigten Mittel sind nicht ehrenhäst. Er will dem Poli zeirath' Spitzel und Denunzianten zur Seite stellen! Wo steht Etwas davon in . obigen Beschlüssen? Nirgends! Und wenn der ..Telegraph" zehn Mal sagt. ' der Beschluß den Polizeirath zu unterüü ' Ken, kann Nichts Anderes bedeuten,- so
sagen wir, er kann nicht nur etwas Anders bedeuten, sondern bedeutet auch was Anderes. Denn selbst zugegeben.
daß es dieAbsicht sei.auf denVorschlag der Amerikan:r einzugehen, 25Extrapolizisten auflösten derVereine anzustellen, weil die reguläre Polizei nicht stark genug ist, die Sache zur Ausführung zu bringen.welche Extrapolizisten vom Polizeiboard eingeschworen werden, so ist es eine Verdrehung der Thatsachen, solche Polizisten Spitzel und Denunzianten zu nennen. Denn solche Extrapolizisten sind dann ebenso gut öffentliche Beamte, wie andere Polizisten, sie sind mit munizipaler Auto rität begleitet', es ist ihre Pflicht als Beamte, Gesetzesübertreter zur Rechen schast zu ziehen, es sind das keine Spitzel. Spitzel sind solche Leute, die sich unter irgend einem Vormunde eindrängen und im Geheimen beobachten. Das soll und braucht kein Polizist zu thun. Noch ein anderes Argument, welches gegen diese Idee gebraucht wird, ist nicht weniger leicht zu widerlegen. Man sagt, daß durch die Anstellung dieser Extrapoizisten die Verantwortlichkeit für dieses Verfahren von den Schultern des Poli zeiraths genommen und dem Gewerbe Verein aufgebürdet würde. Aber dies st offenbar nicht so, denn der Verein kann keine Polizisten anstellen, sondern der Polizeirath und wenn der Polizeirath sie anstellt, dann sind sie seine Untergedenen und der Polizeirath, welcher den Zweck dieser Anstellung genau kennt, ist nimmermehr im Stande die Verant' mortlichkeit von sich abzuwälzen. Dennoch sind wir trotz alledem nicht der Ansicht daß diese Maßregel sofort er griffen werden sollte. Wir halten es vielmehr sür rcthlam, dem Polizeirath und seinen Untergebenen erst einmal eine "chance" u geben. Gesetzlich keit ohne Hilfe von Selten des Vereins zu erzwingen. Die Berechtigung des Vereins zu handeln, wäre um so grö ßer, wenn die Polizei ihre Schuldigkeit nicht thut. Und wenn die Wirthe mor gen ihre Lokale geschloffen halten, dann hat die Polizei Zeit genug nach Andren auszuschauen. Wie aber nun, wenn die Polizei ihre Schuldigkeit nicht thut? Sollen dann die Wirthe aushalten, oder schließen? Thun sie das Letztere, nun dann bleibt es eben beim Alten, dann können sie heu ten und jammern, daß die Mucker gesiegt haben, aber sie müffen schließen, wie das Theater geschloffen wurde und die Koncerte im Volksgarten aufhören mußten und sich aus beffere Zeiten vertrösten laffen. Wollen sie aber aufhalten,dann tönnen sie wohl über die Parteilichkeit der Poli zei schimpfen, aber dabei tief in ihre Taschen greifen und wer das nicht aus halten kann, dem schließt sich die Wirth. schuft von selbst. Das Alles ändert aber Nichts an der Thatsache, daß bei Aussührung der Gesetze ein Unterschied zu Ungunsten der Wirthe gemacht wird. Und bei solchen Aussichten foll man sich seinerHaut nicht wehren? Dazu rathe, wer kann, wir können es nicht. Wir haben in dieser Ansicht bereits einen Bundesgenoffen gewonnen, der gewiß nicht zu verachten ist, nämlich das hiesige Journal". Dasselbe behauptet ebenfalls, daß die Gesetze gleichmäßig gegen Alle durchgeführt werden müffen. Ein Versuch in dieser Richtung würde die Unmöglichkeit ergeben und man würde dann zu der Ueberzeugung gelangen, daß es das Beste sei, Sonntagsgesetze unaus geführt zu laffen. Also schon die Aussicht auf gerechtes Anfahren hat ein gegnerisches Blatt auf unseren Standpunkt gebracht7 EinArgument.das gegen uns gebraucht wird, ist das, daß wir durch diese Versolgung unsere F eunde in Feinde ver wandeln. Das ist eine irrige Annahme. Es weiß Jeder, um was es sich handelt. und Keiner, der gerecht ist, wird verlan gen daß die Wilthe allein das Bad aus gießen. Kein Mensch kann böse darüber sein. daß sichJemand vertheidigt, aber alle die jenigen welche geschädigt wurden, werden auf unsere Seite kommen und sich gegen diejenigen wenden, welche das herausbe schmoren. Wenn Jemand behauptet, daß wir uns aus den Standpunkt der News- stellen, so ist das gelinde gesagt, Unverftändniß. Denn, den Feind mit seinen eige nen Waffen schlagen, heißt doch nicht, sich auf seinen Stand Punkt stellen. Die Unausführbarkeit eines Gesetzes praktisch beweisen zu wol len, und unter erheucheltem Gesetzlichkeitssinn gegen eine bestimmte Klaffe zu Felde zu ziehen, sind zweierlei Dinge. Die News" sagt, man solle alle Gesetze aussühren meint aber bloß die gegen die Wirthe, schlägt auf den Sack und meint den Esel, wir aber meinen, was wir sa gen. ' Man hat auch ausKansaS hingewiesen und meint, man sollte eS wie dort machen, wo die Leute dem Gesetze Trotz bieten. Nun, wer Seid genug dazu hat, der thue es, er vergeffe dann aber nicht, daß in KansaS die dem Gesetze Trotz Bietenden die Behörden sür sich haben, wir aber nicht. . In Kansas kann man keine Jury sin den, welche verurtheilt, hin kann man keine Jury finden, welche, wenn dle Thatsa che bewieien ist, nicht verurtheilt' Der Hinweis auf Kansas trifft nicht zu. Die Wirthe können entweder absolut gar Nichts thunoder im Sinne der ge faßten Beschlüffe handeln. Wollen sie
Nichts thun, wohl und gut, wir und Andere, welche nicht Wirthe sind, fönnen's aushalten, wollen sie Etwas thun, so können sie im Sinne der gefaßten Be schlöffe Mittel genug finden, welche durchaus ehrenhaft sind. Diese Beschlüffe sind in einer Versammlung von über hundert Personen einstimmig angenommen worden. Wenn sich die Anwesenden das Zeugniß ausstellen wollen, daß auch nicht Einer unter ih nen veinünstig genug war, die Bedeu tung und Tragweite der Beschlüffe einzu sehe, dann mag unserthalben die näch ste Versammlung sich das Armuthszeugniß ausstellen uno sie wiederrufen.
Nach dieser langen Abschweifung wollen wir nun weiter berichten. Der Ge werbe Verein ernannte ein Camlte um mit einem Comite der amerikanischenVereine über die Ausführung der Beschlüsse zu conseriren. Die Anti Prohibitionsliga aber hatte am selben Tage eineSitzung und beschloß, den Gewerbe Verein zu ersuchen, ihre Beschlüffe in Wiederermägung zu ziehen. Ein Comite wurde ernannt, um dem Comite des Gewerbevereins Mittheilung zu machen. Eine emeinschaftlicheComite Sitzung fand am Mittwoch Nachmittag statt, bei welcher beschaffen wurde. zunächst beim Polizeirath anzufragen, wie seine Ordre ausgeführt werden soll? und eine weitere gemeinschaftliche Sitzung wurde auf Freitag Nachmittag angesetzt, das amerikanische Comite versammele sich jedoch sofort wieder und hätte nicht der Präsident des Gewerbe Vereins Alles ausgeboten es zu beschwichtigen, so hätte es in seiner Entrüstung über eine beleidi gende Rede in welcher viel von Lüge und Heuchelei vorkam seinen srüherenEntschluß sofort zur Ausführung gebracht. Schließ lich erklärte es sich bereit zu warlen. In derSitzung am Freitag berichtete das betr. Comite, daß ihm der Polizeirath mitgetheilt habe, dak am nächsten Sonn tag die ganze Polizeiforce Tag und Nacht im Dienst bleiben und jeden Gesetzesübertreter verhaften müffe. Es bleibt jetzt bloß übrig abzuwarten wie die Polizei den Befehl zur Ausführung bringt. Geschieht es in durchgreifender Weise, dann bedarf der Schlußsatz der Beschlüffe keiner weiteren praktischen Ausführung, thut die Polizei aber nicht ihre Schuldigkeit, so läßt sich nachher Weitere beschließen. Unter allen Umständen aber sollten die Beschlüffe stehen bleiben, um zu jeder Zeit rasches und energisches Handeln zu ermöglichen. (Eingesandt.) Geehrte Redaktion ! Bezugnehmend auf das in der Tribüne" jüngst erschienene Eingesandt nebst der Bemerkung der Redaktion übcr Dienstmädchen und Näherin" nehme ich mir die Freiheit dem Artikel der Redaktion einige ergänzende Bemerkungen beizufügen. Sie haben ganz riätig be merkt, daß die natürlichen Anlagen des Menschen auch das Streben nach freier persönlicher Bewegung mit einschließen, und daß dem Freiheitsdrange desDienst' mädchens ebensogut Rechnung getragln werden sollte als dem der reichen Dame. Da dies auch von jeher meine Ansicht war, und ich in Deutschlanland stets davon reden hörte, daß das in Amerika sich von selbst verstehe, so machte ich. als ich vor einigen Jahren die neue Welt betrat, sofort den Versuch, eineStelle als Dienst mädchen in New Jork zu erlangen, denn trotzdem ich nie gedient hatte, mußte ich doch zu dieser Beschäftigung greifen, denn waö soll ein Mädchen das der englischen Sprache nicht mächtig ist, in einem solchenFalle sonst thun? Ich wollte jedoch, das gestehe ich, in einer einigermaßen gebZldeteu Familie unterkommen, damit sich meineLebensweise von der inDeutsch land geführten, nicht gar zu schroff unter. scheide.- Es gelang mir auch bald eine Stelle ausfindig zu machen, und ich' fand alle Bedingungen, welche die Dame, zu btt ich in den Dienst gehen sollte. an mich stellte, annehmbar. W kamen . überein, dak ' ich in .ein paar Tagen eintreten, sollte, und ich entfernte mich. Ich war jedoch erst' ein paar Schritte weit gegangen, als mich die betreffende Dame mit folgenden Worten zurückrief: (3 versteht sich doch von selbst, daß Sie, wenn Sie meine Kinder spazieren führen, ein weißes Haubchen und ehe lange weiße Schürze tragen Ich erwiederte, daß ich mich von jeher sehr anstandig zu kleiden gewöhnt bin, daß ich aber noch nie mit einer derartigen Uniform auf der Straße erschienen wäre. Die Frau schien aber bei einem Mädchen vor Allem auf die Erfüllung dieser Bedingung zu sehen, und da ich durch auS nicht Willens war, mir diehäubchen. und SchürzeN'Uniform anlegen zu las sen, wurde der Contrakt rückgängig ge macht. Eine andere offene Stelle, die ich durch die Zeitung ermittelte, und am die ich mich, noch an demselben Tage bewarb, erlangte ich auch nicht, weil ich mich nicht willig in die weiße gesteifte Uniform zwängen ; ließ. Diese Dame machte mir sogar die Offerte, mir die Haubchen und' Schürzen leihweise zu übergeben und da mich auch dieses hoch herzige ? Anerbieten nicht reizen konnte, sagte sie, daß sie mich nicht gebrauchen könne. So war ich denn am Abend ge rade so weit als an dem vorhergegange nen Morgen, und als ick'meiner Zreun din, bei der ich wohnte, meine Erlebnisse mittheilte, gab sie mir den Rath, bei
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