Indiana Tribüne, Volume 3, Number 52, Indianapolis, Marion County, 6 August 1881 — Page 7
Aie Deportation und die WerLrecsierKokonien. -
von Th. Winklcr. Das Institut der Zucht- und ArbeitZHäuser erscheint uns modernen Kulturmenschen als ein zur Aufrechthaltung der Ordnung und Slcherheit.so nnentbehrliches und selbstverständliches Uebel, daß man glauben sollte, die menschliche Gesellschaft müsse diese Einrichtung schon von Alters her gehabt haben. Indeß ist dies keineswegs der Fall. Die alten Römer z. V., deren Rechtssystem außerordentlich ausgebildet war und in vielen seiner Hauptzüge noch heute die Grundläge des gemeinen deutschen Rechtes ausmacht, kannten wohl Zwangsarbeitsstrafen, Freiheitsbeschränkung und Verbannung aus dem Vaterlande, allein Gefängnisse als förmliche Straf- und Besserungsanstalten waren ihnen fremd. Und so blieb diese Einrichtung auch dem germanischen Volke bis über's Mittelalter hinaus unbekannt. Erst gegen Ende des 16. Jahrhunderts machte die Ueberflu1 thung des Landes mit Gesmdel aller Art eine durchgreifende Schutz- und Sicherheitsmaßregel so nothwendig, daß man sich derselben länger nicht entziehen konnte. Nachdem bereits 1595 zu Amsterdam eine Straf- und Besserungsanstalt errichtet worden war, deren segensreiche Wirkung sich deutlich verspüren ließ, folgten 1013 Lübeck und fünf Jahre später Hamburg diesen: Beispiele, wie denn überhaupt die Hansestädte es waren, welche im Interesse der Säuberung ihrer Han-dels-und Verkehrswege von Räubern und Dieben das thatkräsüzste Interesse für die Sache an den Taq legten. Während des dreißigjährigen Krieges nahm dann .die Sittenverwilderung, Landstreicher und Abentcuersucht so überHand, daß noch an verschiedenen anderen Orten, namentlich in Mittel- und Süddeutschland, Strafhäuser zur Unterbringung gemeinschädlicher Subjekte errichtet wurden. Dieselben bewährten siö) allenthalben, und so geschah es, daß bereits um die Mitte des vorigen Jahrhunderts Strafund Besserungsanstalten unter verschiedenen Bezeichnungen über ganz Europa verbreitet waren. Eigenthümlich ist dabei die Erscheinung, daß die deutsche Strafgesetzzcbung, obwobl betreffs ihrer Ausbildung keinesWegs hinter der anderer europäischer Völker zurückstehend, ein Strafmittel nicht bandbabte, welches in England, Frankreicb Rußland, Spanien nnd Portugal fast gleichzeitig mit dem Gefängnißwescn Aufnabme fand und in der Folge zeitweilig eine wesentliche Rolle gespielt hat, nämlich die Deportation, d. h. iene zwangsweise Entfernung aus dem Heimathlande und Verbannung von Verbrechern in eine entfernte, unwirthliche oder dock unkultivirtc, vom Weltverkehr abgeschloen: und möglichst schwer zugänglicl'e Gegend, wo dieselben zur Zwangsarbeit verurtheilt blieben und Urnen die Flucht möglichst erschwert wurde. Der Mangel am Besitz eines biezu geeigneten Landstriches mag wohl die Hauptursache dieser Unterlassung in Deutschland gewesen sein. Nur in Mecklenburg und Preußen ist cs einmal vorgekommen, daß man unter Anwendung des Prinzips einer vertragsmäßigen Deportation diese letztere einzuführen versuchte, ein Experiment, das man jedoch scbr bald wieder fallen ließ. Dagegen war die Dcporation in England bcrcitö im Jabre 1597 unter der Königin Elisabeth in Lebrauch. Zu erfinden brauchte dieses Strafmittel Niemand erst, denn schon die Römer hatten cs unter der Form einer Verbannung aus dem Vaterlande, wie schon erwähnt, andcrtbalbtausend Jahre zuvor besessen. Bei diesen war Verlust des Bürgerrechtes und des Vermöaens für den von jener StrafcVctroffenen damit verbunden, sie wurde aber fast lediglich auf politische Verbrcchcr angewendet. Rom suchte sein Gemeinwesen auf diese Weise von den politisch und social verdächtigen Subjekten zu säubern, indem es dieselben durch eine solche Entfernung für immer unschädlieb ma&ti. Die Heilsamkeit dieses Verfabrens ' leuchtete auch den Engländern ein, doch debnten sie es nicht allein sogleich auf gemeine Verbrecher aus, sonfcern' verbanden damit auch praktische Zwecke. Glicht genug, daß es ihnen den Bau und Untcrbalt von Zucht- und Arbeitshäusern im Lande ersparte, so benutzten sii es auch als Mittel zur Kolonisätion ihrer auswärtigen Besitzungen, und dies sogar vorwiegend, so das; schließlich der eigentliche Suafzweck theilweise ganz in den Hintergrund geschoben wurde. Unter Jakob I. (gest. 1025) und Karl II. (gest. 1085) fand die Strafe der Deportation immer häufigere Anwendung, zunäck'st bei Gannern und Strolchen, deren man sich in der Heimath entledigen wollte, bis die Deportation unter Georg I. (gest. 1727) förmlich durch Parlamentsakte geregelt wurde. Damals dienten NeuEngland und andere Provinzen der heutigen nordamerikanischen Union, auch Wohl drittis-wcstindische Kolonien, denEngl.incem al3 D portälionsrrt?, sväier anoicmenland und das Festland Australien, namentlich Votanhoa!. So bequem und gewinnreich nun auch diese Art der Nutzbarmachung verbrecherischer Subjekte für d:n Mutterstaat sein mochte, so stieß sie doch mit der Zeit aus mancherlei Schwierigkeiten. Vor Allem fetzten die freien Einwohner der betreffenden Landstriche nach einigen Jahren der Sache heftigen 'Widerstand entgegen, da die Verbrannten in jenen weiten, menschenleeren Gegenden schwer zu überwachen waren und bald ein höchst gefährliches Element der Bevölkerung bildeten. Ein Gesetz vom 20. August 1853 setzte daher
an Stelle sieben-bis vierzehnjähriger De - portation einfach Zwangsarbeit en englischen Landesgefängniffen und ermächtigte i ' t i m t i e tr ri rtt ... ... .
enolicy die vierlcyie, iiDi m Hauen, wo oem oer icj D in oen veriieveniien lebenslängliche Deportation gesetzlich war, Händen gewesen, setzten sich die Franzosen die Strafe in beimischen Kerkern verbü- 1677 wieder in dessen Besitz, den sie sich.
ßen zu lassen. Und nicht lange darauf, im Iabre 1858, die Deportation nach überseeischen Besitzungen Großbritanniens förmlich abgeschafft und nur noch die Berbringung einer geringen Anzahl von 1 Sträflingen (sogenannten Konvikts) nach den vermudischen Inseln (im atlantischen Ocean) beibehalten. Die Zahl der daselbst untergebrachten Verbrecher beträgt gegenwärtig durchschnittlich nicht mehr als zwölfhundert. ' Mit weit größerer Zähigkeit hielt dagegen Frankreich an 5er Deportation fest. Scbon vor der ersten Revolution war dieselbe dort angewendet, worden, doch kam sie erst als vorüberqendcs Sicherungsmittel für die Republik in entschiedene Aufnahme, Staatsmänner von Bedeutung, wie Boulay de la Meurthe, Talleyrand und Talot beantragen ihre Einfübrung. Damals war Port Marat auf Madagaskar der Verbannungsort. Es ist überbaupt auch später eine wesentliche Bestimmung des französischen Rechtes geblieben, daß der Deportationsort stets außerbalb der europäischen Grenzen des Reiches'gelegen sein muß. Im Uebrigen ist die Strafe infamirend, der Delinquent geht aller seiner bürgerlichen Rechte verlustig, so daß seine Erben ohne Weiteres von seiner SSaU Besitz ergreifen kön-1 nen, vorausgesetzt, daß der Staat nicht dieselbe einzuziehen für gut findet. Anfangs wurde die Deportation in Frankreich nur über politische Verbrecher verhängt, so verfielen ihr z. B. 1795 die letzten Häupter der Jakobiner: Eallot d'Herbois, Billaud und Barere; später aber fand man es für zweckmäßig, auch ' Vergehen andrer Art mit dieser Strafe zu belegen. Bereits im 1i)iml (peinlichen Gesetzbuck) vom Jahre 1810 war denn auch die Deportation gesetzlich mit unter die schweren Strafen aufgenommen, und zwar als dritte dem Range nach, der nur die Hinrichtung und lebenslängliche Zwangsarbeit voranaingcn. Wäbrcnd &r QpI fca prfhm Q&St'irnfoz ttrfnrteti sie edoch nicht zur Aus ührung, auch nach der Wiederherstellung des Königthums vv UV., vv" v.,.v.. v"M.".v av.r..jj.v blieb die Strafe zwar ge etzlich sortbestehcn, aber nur au dem Papier ; thatsächlieh wurde keine Deportation in's Werk gesetzt, man strich sie aber trotzdem nicht aus der Reibe der gesetzlichen' Strafen, und selbst nach der Julirevolution, bei der Revision des Strafgesetzes 1822, ward sie nicht aufgeboben. Die republikanische Regierung 'von 1813 dagegen brachte sie nach der Insurrektion vom 23. Juni als Sicherungsmittel der öffentlichen Ordnung in Schwung, und zwar waren die wesentlichen Bestimmungen des neuen Gesetzes folgende : Die Verürtheilten werden nach Algerien gebracht und haben sich dort auf Staatsländereien, jedoch abgesondert von den übrigen Ackerbauniederlassungcn, anzusiedeln. Aller politischen Rechte bar, werden sie hier zehn Jahre lang zu gemeinschaftlicher Arbet an.ebalten wäbrend Ne aleick;eitia' unter Militär barkeit stehen - U , ' 7 I ' U 'U" O kann jedoch schon nach drei Iah r -. p L il r 1 P miiv ir w nv rn iszipli hört auf, wmn der Betreffende einen bleibenden Aufenthalt in Afrika . . i n.. r leinen 1 v v vvvvtvvt V ...... -I Lf.m0n t;n rrrft Jrfnrn rttn tv., w j" ivtt n. darf er das ib,n überwiesene Grundstück ' ' . . . 1 als ein völlig freies Eigenthum betrach- ' Lc..- i i . rr r- . - ' ten. Zur Äuösuyrung cie es eeyes, dem ein humaner Grundzug nicht abzusprechen ist, bewilligte damals die Nationalversämmlung drei Millionen Iranf.'n sssp,'n trnt in dieser vnrrn nicht : n d eser orm n cbt xxtkxah. Die Juni-Gefangenen, gegen ' ' - - - . - Welche diese Maßregel gerichtet war, blie ben in Belle-Isle, dem Central-Deten tionshaus auf der an der Loiremündung
ischer Aufsicht und Gerichts- ,lul rluV 1
. Wer sich gut beträgt, dem ? .Vn an 0, uno zwar
uwowei e oer eny emer oc onoercn n- 1 v V T ' . .r r iv fiedelung überwiesen werden, wo er, von Aufenthalt, m emer .sibirischen Stadt, der gemeinsamen Zwangsarbeit frei, für Dienst m emem Bataillon, Kolonisation, nck selbst tbätia m sein bat. Nach einer Arbeit m den Bergwerken, Emrechung m
weiteren Probe von drei Jahren wird m,t diese Ansiedelung vorläufig fein Eigen- Atrafgrad 'blecht der Verurtherlte IM Beiknm und di, telliina unter Militär- sitze aller seiner bürgerlichen Rechte, dar
gelegenen Insel gleichen Namens, und oer rn aore frei von auen oerst 1850 erinnerte man sich ihrer. Aber- gaben. in . w l folgenden sieben Jahren mals wurde nun ihr Transport nach Al- Zahlt sie die Halste, und erst nach zehn . . 1 I M A 4l 4 ?k u k 1 l j f r 1 i m. A. . C u
aerien verfügt, wo sie so lange in einer . - V r'v. t Cif Leitung vieiven outcn, otc iaervauiolonie Lambcffa zu ihrer Ausnahme bereit gemacht worden wäre. Die Ursprunglichen Bestimmungen wurden aber ietzt vielfach ibrcr bumancn Seiten entkleidet, h B. 'sollte den Deportirten nicht das Eigenthum des von ihnen bebauten Terrams, sondern nur der Nießbrauch zustehen. Noch in demselben Jahre erschien ein neues Gesetz der Kammer, welches verordnete, das; alle Verbrecher, welche eigentlich den Tod verdient hätten, mit Deportation außerhalb des FestlandsTerritoriums der Republik zu bestrafen und dort unter strenger militärischer Überwachung zu? Arbeit anzuhalten seien. Hit.zu wurde für die schweren Verbreche? das Thal von Vaithau auf der Insel Tahuata (Marquesas-Jnseln) ausersebm, während auf der Insel Nukahiva (Washington Gruppe) die wegen lcichtcrcr ! politischer Vergehen Dcportiiten untergebracht werden sollten. Im Jahre 1352 kam dann auch, nach vorübergehender VeNutzung während der ersten Nevolution, Cayenne, das noch heute der Schrecken aller Deportirten ist, als Berschickungsort für Letztere in Aufnahme. ' Cayenne ist die Hauptstadt von Fran-zosisch-Guayana, auf einer Insel an der Mündung des gleichnamigen Flusses unter dem 5. Grad nördl. Breite an der Nordostküste Südamerika's gelegen. Die Franzosen nahmen zuerst 1604 Besitz von dieser Insel, gaben sie aber schon 1654 wieder auf, worauf die Engländer sie besetz-
ten, bis sie 1664 wieder von den Indianern vertrieben wurden. Im Jahre 1676 nahmen die Holländer Cayenne, und nachc . . c .. nii.i. r " l rjf. Zl
, mit Ausnahme der Jahre 18091814, wo die Stadt den Engländern und Portugiesen gehörte, seitdem auch erhalten haben. Nicht mit Unrecht hat Cayenne d'en Beinamen der trockenen Guillotine", Ein völlig äquatoriales Klima, das sich zumeist in geradezu unerträglicher Hitze äußert, dazu ein feuchter uno schlammiger Boden mit schädlichen, Wechselsieber erzeugenden Ausdünstungen, und alle Landplagen dieser Zone, wie z. V. zahlreiche Moskitos alles dies verewigt sich, um die Verurteilten, welche sich nicht emer sehr zähen Natur ersteucn, emem langsamen Tode zuzuführen, der m der Regel um so.rascher eintritt, je mehr dem Sträfling anstrengende Arbeiten auferlegt werden. Die Hauptbeschäftigung der Gefangenen besteht in Ackerbau, namentlich werden Reis, Zuckerrohr, Kan.ee, Kakoo, Baumwolle und Gewürznelken gebaut. Die Schwierigkeit liegt hiebe, schon darin, daß der Boden durchaus unergiebig ist und nur durch harte Arbeit ertragsfähig gemacht werden kann. Seit 1854 sind die Detentionsorte der Verbannten übngens nicht mehr in Eayenne selbst, sondern in verschiedenen anderen Punkten der Kolonie. Als im August 1359 Amnestie erlassen wurde, stellte sich heraus, .daß m Folge der Juni-Ereignisse von 18-18 nicht wemger als 11,003 Individuen deportnt worden waren, nach den Dezember-Ereigmffen von 1851 aber 26,884, zufolge des Sicherheitsgesetzes ferner angeblich nur 428, zusammen also 38,315 Mann, Ein Dekret vom 27. März 1852 und das Gesetz vom 31. Mai 1854 brachte die Deportation noch mehr m Schwung. Die bis dahin in l Aufnahme ! gewesene Zwangsarbeit m den Vagnov, d. h. rn Zenen Galeerenstrafanstal en von Toulon, Sonwt unb Wj a?5s gehoben nnd verordnet, daß ; W sur bestimmten. Verbrecher künftig m die Strafkolonien von Cayenne und Neukaledomcn zu schicken seien. Dabei galten - . - Vs4. ..Ss vu durften bei emer Verurteilung auf Mmw v 'J'V erst nach Ablauf des doppelten Zettraumes dle Kolonie verladen, nach Frankreich selbst iedoch me zurückkehren So ist es geb leben bis in thc nweitc 8e4 too no reiche Mitglieder der Kommune von 18, 1 nach Reukaledomen deportirt , wurden, von denen aber die Mehrzahl im 3$ 1680 der Amnestie theilhastig gewoen nt. i -n x . -W schon Eingangs erwähnt, ist auch m S P a n r e n und P 0 r t u g a l die FeMtation rn Gebrauch, und zwar ersteres seme Verbrecherthells nach den afrikanischen Zlla, Penon de Belg und Alhucemas), theils nach den Philippinen ; Portugal dagegen nach Mozamorque in stafrtta, sämmtlich ungesunde, berüchtigte Gegencn. Ambekanntesten aber und Wohl auch y . - r s'ch fr m cmem bestimmten Umkreis feiPrtat,nzrtes bewegen un nach SMAliAhfln trl MfltrtttrtM 4trtH ör fVt. n fr r ( i' r r fi 1 , , , r Belieben sich beschäftigen, steht Koch un nf . . cr" ti - c r , Aus,,cht des Bürgermeisters und muß 44 m V A I ?. I 4aMiP T t' " HrttffVr0shiil3 AVrtllort lAlrt 2;vu"r"VM"V" M iv"' r-?r2 m fIatt W man wjc olitifie ct. wcher. Der m Bataillon dienende Verbannte steht unter strenger. Aufsicht, W Ul,tt ,lllv vvm iniuu;en unuyi rnu er Heimath abgeschnitten, auch wird er . 4. Nfc AM 1 LJlalX C AA von der Negierung . unterhalten, wenn ihm die Subustenznnttel fehlen. Die Klasse der Kolonisten ferner ist während der ersten drei Jahre frei von allen AbJahren ist sie derselben Steuer unterwov fcn wie die Kronbauern, deren Rechte sie dann aber auch theilen. Rechtlos und völlig außer dem Gesetz stehend ist die vierte Klasse, die der Bergarbeiter, von denen viele der harten Arbeit und ungcwohnten Lebensweise nach kuer Zeit erliegen. Noch schlimmer aber wird das Loos der Arrestanten-Kompagnien erachtet, die in den Zuchthäusern die niedrigsten und entehrcndsten'Arbeiten zu verrichten haben, dabei beständig in Ketten gehen' und den Kopf zur Hälfte geschoren tragen. Bis gegen das Jahr 1853 wurden Räuber und Mörder auch an der Ctirn und den Wangen mit den Buchflaben KT (d. h. Katorschni Räuber) und Vagabunden mit B (Vradjaga Vagabund) gebrandmarkt. Noch heute kann man in Sibirien viele Menschen sehen, die an den bezeichneten Körpenheilen diese Abzeichen tragen. Tröstlich bei allerem ist die Möglichtät, daß ein Verbrecher drch gutes Betragen von einer Klasse zur anderen aufrücken und günstigen Falles sogar als Kolonist zu einem gewissen Wohlsein gelangen kann, das größer ist als das der früheren Leibeigenen Rußlands. Die Art des Transportes der Verurtheilten nach Sibirien, welche früher viel Unmenschliches mit sich brachte, ist durch die billige Benützung der Dampfschisse und Eisenbahnen eine ganz andere geworden, und daß es jedem Verbannten gestattet ist, seine Familie mit deren freier Entschließung nach Sibirien mitzunehmen,
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darf als ein wesentlicher Vortheil sowohl für die Verbannten als für das Land be-
zeichnet tverden, das m seinem Bevölkerungsbedarf förmlich menschenbungrig ist. Das Volk in Rußland und insbesondere die freien Bewohner Sibiriens nennen übrigens die Verbannten nie Verbrecher, sondern- ..Unalücklicke" (Xjestclmstuve). Alljährlich fliehen gegen 4000 Verbrecher aus Sibirien, oder versuchen zu fliehen, denn 3500 werden in der Regel wieder eingeholt und zurückgebracht. Mch amtlichen Berichten betrug die Gesammtzahl der ansässigen Deportirten in Sibirien vor einigen Jahren 209,322 Personen.' So grausam und abschreckend es Manchem erscheinen mag, das System der Deportation'und speziell die Einrichtungen Sibiriens haben doch in neuerer Zeit auch in Deutschland 'manchen eifrigen Vertheidiger gefunden. So steht u. A. der bekannte Naturforscher Brbm, dem wir manche schätzenswertbe Rachlicht über Sibirien und die dort lebenden Dcportirten verdanken, nicht an, seine Beobachtungen über Sibirien mit den Worten zu schließen: ,.Hätten wir dock ein Sibirien.! Es wäre besser für unsere Verbrecher und für uns !" Das Tempercnzgesetz in Kansaö. Was ein Brauer darüber zu sagen hat. Der in St. Louis erscheinende GlobeDemocrat" veröffentlichte vor Kurzem eine Interview mit Gouverneur St. John von Kansas über das Tempcrenz - Gesetz. Den: betreffenden Bericht zufolge hatte Herr St. John sich geäußert, daß die wirksamen Folgen des Temperenzgesetzes bereits jetzt schon sich bemerkbar machten üvd es keinem Zweifel unterliege, daß der Verkauf von Spirituosen und Bier binnen kurzer Zelt im Staate ganz emqestellt sein würde. Herr Ellis Wainwright, von der bekannten St. Louiser Firma Wainwrigbt & Co., schickte die Interview Herrn John Walruf, einem prominenten Brauer in Lawrence, Kansas, welcher darauf folgendes interessante Schreiben an Herrn Wainwrigbt sandte: Lawrence, Kan., 33. Juli 1831. In Beantwortung Ihres Schreibens, dem die Interview mit Gouverneuer St. John beigefügt war, will ich constatircn, daß die Aeußerungen charakteristisch für den Mann sind, der sie gemacht hat. Wie gewohnlich, sind die meisten Angaben unbegründet. St. John gilt" hier als der unzuverlässigste Beamte, den Kansas je gehabt hat, und das will etwas heißen. Er erhielt die Unterstützung der Prohibitionisten, als er sich um die Nomination bewarb, indem er versprach, für ihre Bestrebungen einzutreten. Nachdem er die Nomination erbaltcn hatte, versprach er privatim den Wirthschaftsbesitzern, daß er im Falle seiner Erwählung ihre Jnteressen nicht bekämpfen werde. In seiner ersten Botschaft an die Legislatur cmpfähl er die Einführung eines LicenzSystems. Laut der im Globe-Dcmokrat" veröffentlichcn Interview bat er geäusieri, daß das Temperenz - Gesetz seinen Zweck erfüllte, indem es, wie jedes andere Prohi-bitions-Gesctz, dem Uebclstand ein Ende macht ; natürlich nicht gänzlich, aber doch so weil, dajj die gänzliche Einstellung des Handels mit Spirituosen nur eine Zeitfrage ist." Diese Angabe ist vollständig aus der Luft gegriffen. Jeder, der seine Augen offen hat, weiß, daß jetzt, nach Verlauf von mehr als seckzia' Tagen (am I.Mai trat das n:ue Gesetz in Kraft), in Kansas mehr Wirthschaften eröffnet sind und flornen,' als ie zuvor. Wirth-schafts-Licenzen brauchen nicht bezahlt zu werden und in allen größeren Städten werden m Folge denen taglich neue Sa loons eröffnet. Ich weiß das aus persönlicher Erfahrung, weil ich den meisten Wirthen Bier liefere. Ich erhalte jetzt mebr Ordres für die Lieferung von Bier, als je zuvor der Fall gewesen ist, und lausen diese so zahlreich ein, daß ich sie nicht alle ausführen kann. Ich habe am letzten Sonnabend zwei Mal brauen lassen müssen, was, seitdem ich hier geschäftlich thätig bin, nie zuvor der Fall gewe sen ist. Trotzdem muß ich viele Ordres zurückweisen. St. John sagt, daß in Topeka vor der Zeit, in der das Gesetz in Kraft trat, dreißig Saloons cxistirt hüttcn. Jetzt giebt es ebensoviel dort, wenn nicht mehr, und die Wirthe verkaufen ihre Waare, ohne daß ste Licenzen zu bezahlen brauchen. Zuverlässige Bürger können bezeugen, daß in Topeka jetzt mehr Saloons cristiren und dort mehr getrunkm wird, als je zuvor. Ich kann diese Thatsachc durch mehr als hundert guter Bürger jener Stadt beweisen laffn. In anderen Städten ist daffelbc der Fall; statt seinen Zweck zu erfüllen, hat das Gesetz dazu beigetragen, . daß Wirthschaften in allen Theilen des Staates eröffnet werden, wo früher Licenzen bezahlt werden mußten, was dort die meisten davon abhielt, Vier und Spirituosen zu verkam fen. Hier in Lawrence, dem Hauptquartier der Tcrrspercnz-Oraanisationen des Statt'lcs, erhielt as Prchibilionegesctz IM Stimmen ivcehryert. trotzdem werden jetzt Spirituosen und Bier hier ebenso billig wie früher verkauft. In Topeka undÄtchison bezahlen die Wirthe monat lich eine Steuer von 850, die weiter nichts als eine Licenz ist und Niemand belästigt sie. In Leavenworth hat bis jetzt kein Beamter gewagt, die Bestimmungen des neuen Gesetzes auszuführen. In anderen Städten ist dasselbe der Fall und eine Steuer wird nicht bezahlt. Ich lasse hier einen Artikel aus dem m Atchison erscheinenden Champion" folgen, dessen Redakteur Mitglied des republikanischen
National-Eommittees ist und der als ein
durchaus ehrenhafter und zuverläuger Mann gilt. Es muß dabei bemerkt werden, daß der Verkauf von Sodawajier, Lemonade und andern Getränken, die nicht näher bezeichnet sind, in Topeka und Atchison gestattet ist und dafür Licensen ertheilt werden. Der erwähnte Artikel lautet wie folgt : Topeka, Atchifon, Lawrence und verschieden? andere Städte im Staat werden jetzt in gewissen Kreisen verdammt, weil in denselben licensirte Saloons existiren, obwohl nach der Constitution und den Staatsgesetzen Licenzen nicht ausgegeben werden dürfen. In keiner der Städte wird, soviel wir wissen, diese Thatsache geleugnet. Hier in Atchison findet der Verkauf von Spirituosen unter dem Schutz der Gesetze statt. Dasselbe ist in hundert oder zwei hundert kleineren Städtcn der Fall, die eine viel geringere Bevölkerung haben als Atchison, Topeka oder Leavenworth." Der Gouverneur bat ferner aeaunert. daß die Zahl der Einwanderer jährlich noch immer 150,000 ist, trotz der Heuschrecken, der Wirbelwinde und der AntiTemperenzler. Diese Angabe ist erlogen, da der Gouverneur wohl weiß, daß aus den Berichten der Haupt-Eisenbahngesell-schaften des Staates hervorgeht, daß die Einwanderung in den Staat fast augehört hat. Grade zu lächerlich ist seine Aeußerung, daß die Zeit kommen wird, in der in den Ber. Staaten kein Bürger zu sinden sein wird, der Tempercnz-Gesetzen opponirt. Diese Prophezeiung wird in Kansas nie in Erfüllung gehen, da die Majorität derjcnigen, die im letzten Herbst für das Prohibitionsgesetz stimmten, jetzt gern gegen dasselbe stimme würden, wenn sie Gelegenheit dani hätten. Ich kann Ibnen mindestens 300 Personen nennen, die rm Herbst für das Gesetz stimmten und jetzt einsehen, daß sie einen großen Fehler gemacht haben." All et lei Aus der Vergangenheit des jetzigen Eisenbahnkönigs Henry Villard ist noch Folgendes zu erwähnen: Seine Kneipereien als Corpsbursche von der Franconia" in München, wo der jetzige Chicagoer Geschichtsschreiber und Dichter Emil Dietzsch sein Senior war, verhinderten ihn, den damaligen H e i n -rich Hilgard, nicht, sich auch das Corpu8 juris tüchtig einzupauken. Er bestand die juristische Staatsprüfung mit Glanz. Aber bald darauf führte ihn sein unternehmender Sinn nach Amerika. Er fand hier in Chicago eine Anstellung in einem Landverkaufsgeschäste. Auf einer für dieses Geschäft unternommenen Reise im fernen Westen traf er mit Horace Grceley zusammen. Dieser fand großes Gefallen an ihm und ließ ihn nach New Jork kommen, wo er Mitarbeiter an der Tribune" wurde. Nach Ausbruch des Bürgerkrieges schickte ihn Grceley als Kriegscorrespondcnten auf den Kriegsschauplatz und seine Korrespondenzen erschienen über dem Namen Villard. Im Feldlager erhielt der Kriegscorrespondent Nachricht vom Tode seines Baters, des Staatsprokurators Hilgard in Spcycr in der Nheinpfalz. Er reiste nach der pfälzischen Heimath, erbte aus dem väterlichen Nachlaß ungefähr 100,000 Gulden, legte sie, im Vertrauen auf den Sieg der Unionssache in Schuldscheinen der Ver. Staaten an, die ihm dann natürlich fpäter einen großen Gewinn eintrugen, und verdiente auch viel Geld in Deutschland als Agent für den Verkauf amerikanischer Eisenbahnbonds. Dieser Erwerb war die Grundlage zu den Geldmitteln, die ihn später in den Stand setzten, eine amerikanische Börsengröße zu werden. Nach seiner Rückkehr in die Ver. Staaten heirathete er die Tochter des berühmten Abolitionisten William Lloyd Garrison. Der greise Gouverneur Körner in Belleville ist sem Oheim. Seine seitherige Laufbahn wurde bereits eingehend beschrieben. Eine der guten Eigenschaften des nunmehrigen Monopolisten zu Wasser und Land ist seine große Freigebigkeit, welche namentlich auch aus allen Ecken und Endcn seines rheinpfälzischcn Geburtslandes unaufhörlich in Anspruch genommen wird. Betreffs des vor Jahr und Tag viel genannten Kußpastors" Hafermann in Hoboken wird von da gemeldet : Pastor Heinrich Hafermann, dessen Väterlich" ertheilte Küsse wohl noch in Jedermanns Erinnerung sind, erregt wieder die allgemeine Aufmerksamkeit. Er mußte seiner Zeit bekanntlich f:ine Thätigkeit an der deutschen evangclisch-luthcrischen St. Mathäuskirche aufgeben, da seine Art und Weise, wie er einem jungen, hübschen Dienstmädchen den wahren Glauben beibringen wollte, nicht mit den Anschauungen des Publikums harmonirte. Die Gemeinde gestattete ihm noch einige Monate nach jenem Ereigniß freie Wohnung und bezahlte ihm auch noch bereitwillig eine Zeit lang Gehalt. Da Pastor Hafermann keine neue .Stellung finden konnte, bezablte die Gemeinde sogar ihm und seiner Familie die Uebersahrt nach Deut chland. Man hatte ihn schon fast vergessen, doch im Monat März langte er wieder in Hoboken an und zwar allein. Seine Frau und Kinder hatte er bei Verwandten in Deutschland gelassen. In der ersten Zeit unterstützten ihn seine ältesten Freunde und als er diesen ansing lästig zu werden, schrieb er Bettelbriefe und brachte damit seine frühere Gemeinde und seine Amtsgenossen in Verlegenheit. Auch behelligte er die. Wittwe des verstorbenen reichen Amerikaners Edwin Stevens mit dem Gesuch, ihm 87000 zu gewähren, da er sich ' berufen fühle, die
" 7 ' i amerikanische' Kirche zu rcformiren. Frau Stevens hat den Pastor Hafermann schon öfters unterstützt und ihm erst kürzlich wieder $25 zukommen lassen, doch fühlte sie sich durch jene fortdauernden Bettelbriefe veranlaßt, der Behörde Anzeige zu machen. ' Hafermann's Nachfolger in Hoboken, Pastor Elrich, hat ihm nach und nach 830 geliehen. Neulich kam Hafermann erregt in Elrich's Zimmer und bat, mit einem Ztevolvcr wild umberfuchtelnd, um 82. Pastor Eirich nahm ihm den fünsläufigcn geladenen. Revolver ab und gab ihm auch noch dieses Mal die 82.
Die Mitglieder der St. Matthäus-Kirche hatten schon seit längerer Zeit die Absicht, Hafermann zum zweiten Male frei nach Deutschland zurüchubefördern ; doch kaum hatte er sich zur Abreise entschlossen, als er seine Beschluß wieder wieder bereute und blieb. Viele Leute sind der Ansicht, daß Hafcrmanns Geist nicht mehr ganz klar sei, doch stellt dies Pastor Elrich entschieden in Abrede. Amand Gögg erzäblt in einer Corrcspondenz folgendes Urwaldabenteuer, das ihm in Süd-Brasilien passirte : dzn ceu-Petrvpolis wurde ich bemabe das Opfer meiner eigenen Unvorsichtig.'i rrt i rn . r i . ieir. liegen oen maiy meines freuno.chcn und dienstfertigen Wirthes, des kl. Colonialdirektors F. Heinßen, wollte ich zu meiner Erholung eine Fußtour machen, um den sog. Stadtplatz zu besuchen. der wie in den meisten Eolornen, aus ei ner Kirche mit Pfarrwobnung, einer Schule, 23 Wirthshäusern, die zugleich Kaufläden Vendas" genannt sin?. und den nöthigen Handwerksstattcn, wie Schmiede, Wagner :c. besteht. Ich fand auch anscheinend sehr leicht den Platz und unterhielt mich mit dem Lehrer und Dr. W., der in Deutschland Barbier gewesen und sich hier ohne Studien und Examen ungenirt als Arzt niedergelassen, bei einem frischen, im Dezember Sommcraufang ganz besonders labenden Glas Bier nur allzulange ; denn auf dem Rückmarsch verfehlte ich den Weg und gcrieth, von der Dunkelheit überfallen, in den Ilrwald'binein, in dem außer Rehen, Quattys, Tapirs (Anten), Assen, Wildschweinen :c. zahlreich auch Jaguars und Tiger Hausen. Nach zweistündigcm erschöpfendem Durcharbeiten durch Gehölz und Wasser, über niedergefallcne, vom Sturme geknickte Vaumstämme, bergauf, bergab, kam ich endlich an eine lichte Stelle und hörte Hundegcbell. Ich lief auf- die Hunde zu, trieb sie mit Donnerstimme zurück und rief um Hilfe, denn wegen der Finsterniß konnte ich kein Haus sehen. Bald darauf kam aus der Tiefe ein erst kürzlich hier angesiedelter Deutsch-Böhme, der mir gegen Bezahlung sein Pferd gab und mich gegen Vcittcrnacht glücklich in die Wohnung des Herrn Heinßen brachte, der mit seinen Leuten ausgerückt war, um mich zu suchen und durch Nothschüsse meine Aufmerksamkeit auf die rechte Spur zu leiten. Dieses Urwald-Abenteucr hat mich für die Zukl.nft vorsichtig gemacht und mich das. Beispiel der Eolonialbcwohncr nachahmen lassen, welche nach eingebrochener Dunkelheit ihre Häuser nicht mehr verlassen und selbst am Tage alle, Mann, Frau und Kiuder letztere, wenn sie sich zur Kirche und Schule begeben nur reiten, oder wenn cs die Wege erlauben, fahren. In dem Getreidespeich er von Tyersville in Iowa, ereignete sich kürzlich Nachmittags ein schrecklicher Unglücksfall. Der vierzehnjährige Sohn Willie des Herrn A. Limback siel zufällig in einen im oberen Stockwerk des Speichcrs befindlichen Gctreidcbehältcr, aus welchem oben das darin aufbewahrte Welschkorn abgelassen wurde, um in die untenstehenden Frachtwägen geladen zu werden. ' Er wurde mit der Fruchtmane in den Schlauch hineingezogen und erstickte, bevor etwas für seine Rettung gethan werden konnte. Ueber Frau Glanz au g e Tibbles meldet die Omaha Post" : Die berühmte Ponca-Jndianerin Bright Eyes", Glanzauge oder Hellauge, ist die. Tochter des verstorbenen Omaha-Haupt lings Eisenauae". In ihren Adern fließt ein Gemisch von Ponca-, Omahaund französischem Blut. Sie ist unstreitig eine Schönheit ersten Ranges, hat eine vorzügliche Erziehung genossen und .:rkiell' in einer Lehranstalt zu Elisabeth in 'ccw Jersey den ersten Preis im englischen Auffatz. Während der letzten zwei Jahre hat sie Borlesungstourcn durch den Osten gemacht, theils in Gesellschaft des alten Häuptlings Stehender Bär" und anderer Stammesgenofsen, dcrcn sich der Leser noch von dem berübmten IndianerProzesse her gegen den Minister Schurz, der vor drei Jahren sich im Omahaer Bundesgericht abspielte, erinnern wird. T. H. Tibbles war der Bärenführer jener Truppe, als sie fechtend den Osten abklopfte. In der Wahl eines Lebensgefährten hat die schöne Squaw einen eigenthümlichen Geschmack entwickelt. Dieser Tibbles, ihr Neuvermählter, ist nämlich ein Abcnteurer erster Größe. Früher war cr einmal Geistlicher, dann wurde er Politiker und gab in Omaha eine tägliche GreenbackZeitung heraus, sodann wurde er Mitredakteur des Omaha Herald" und veranlaßte damals das Eingreifen des Bundesgerichtes zu Gunsten der aus .dem In-dianer-Terrltormm geflohenen Poncas. Seither hat er die Jndianer-Frage zum Steckenpferd gemacht und mit seinen ro-. mantischen Räubergeschichte die Bostoner und andere .Dankee - Schlauberger tüchtig gebrandschatzt. Zu bemerken bleibt noch, daß der junge Gatte ebenso häßlich, wie sein Weibchen schön ist, und daß er an Jahren gut und gern ihr Vater sein könnte. Die Hochzeit fand kürzlich auf der Omaha-Reservation statt, und jetzt bat das Paar seine bleibende Heimath vx Omaha aufgeschlagen.
