Indiana Tribüne, Volume 3, Number 45, Indianapolis, Marion County, 18 June 1881 — Page 5
Jndiana Tribüne.
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Lokales.
An daS Volk von Jndiana. Unsere Constitution und die Argumente der Prohib itio nisten. In einem Manifest des Exekutiv ComileS der Prohibitionisten von Jndiana quotirt dasselbe den Beschluß der AntU Prohibitionisten, worin sie sich verpflicht ten, nur für Staats und Legislatur.Can didaten zu stimmen, welche dem tyranni schen Prohibitiv'Syflem opponiren, und bringen folgenden Comentar : Auf diese Weise ist vom Anfang an der Zeitige Punkt verkehrt dargestellt. Em unehrlicher Mensch nimmt zu unehrlichen Mitteln seine Zuflucht, um seine Sache durchzusetzen. Die nächste Legislatur hat nichts mit der Prohibitionsfrage zu thun. Kein Mitglied derselben wird aufgefordert werden, sich für Prohibition zu entschei den. Die Legislatur wird Nichts mit der Frage zu thun haben. Es ist dies eine Frage für daS Volk und nicht für die Legislatur. Unser Volk besteht aus drei Klassen, aus ingeborenen Amerikanern, auS gefetzlie denden und daSGesetz beobachtenden Bür gern, die im Auslande geboren sind und us einer dritten Klasse, welche weder Ge setz, Sitte noch öffentliche Meinung achtet, wenn sie ihre selbstsüchtigen Zwecke reißen will. Hier wird die Anschuldigung erhoben, daß die Anti'Prohibitionisten unehrliche Männer sind, zu unehrlichen Mitteln grei fen und gleich im Anfange der Agitation versuchen, die Frage um die eZ sich handelt zu verdrehen. Entweder diese Anschuldigung beruht luf Wahrheit oder nicht. Im ersten Falle trifft die Schmach der Anschuldigung die Anti'Prohibitionisten mit vollem Rechte, wenn die Anschuldigung aber nnwahr ist, so sällt die Schmach derselben mit doppel tcr Gemalt auf die Urheber und sie haben sich leibst überführt, nicht nur falsche Streitfragen vorzubringen, zu unehrlichen Mitteln gegriffen, sondern auch falsch Zeugnis wider ihre Nächsten geredet, aU sche und schmachvolle Anschuldigungen gegen ihre Mitbürger geschleudert zu haden, die über ernste konstitutionelle und Regierungs-Prinzipien, welche die Freiheit und Sittlichkeit des Volkes berühren, anderer Ansicht sind 'als sie. Die Konstitution des Staates Jndiana enthält die folgenden Bestimmungen b Treffs Amendirung derselben : ArtikelXVI. Absch. 1. Irgend eine Verbesserung oder Verbefferungen dieser Constitution können in jedem der beiden Zweige der Legislatur beantragt werden und wenn von einer Mehrheit der Mitglieder, die zu beiden Häusern erwählt wurden, angenommen, soll die Berbefferung oder Ver befferungen mit den Ja und Nein darüber in den Protokollen eingetragen und der Legislatur welche bei der nächsten allqemeinen Wahl erwählt wird, überwiesen "werden; und wenn in dieser nächst erwähl ten Legislatur die beantragte Verbesserung oder Verbesierungen von einer Mehrheit aller Mitglieder, die zu jedem der beiden Häuser erwählt wurden, angenommen "werden, so soll es diePflicht der Legislatur lein, diese Verbefferung oder Verbesserungen den Wählern desStaates vorzulegen; unb wenn eine Mehrheit dieser Wähler dieselben bei solcher Wahl ratisiziren, so loll diese Verbefferung oder Verbefferungen ein Theil der Constitution werden. Angesichts dieser klaren Bestimmung behauptet das Staats-Exekutive-Comite der Prohibitionisten die Majorität der beiden Häuser der Gesetzgebung brauche eine vorgeschlagene Verbefferung der Staats Constitution nicht anzunehmen sondern nur zu bestimmen, dab das Volk darüber abstimme. Der klare Wortlaut und'Sinn der Constitution bestimmt, daß keine Verbefferung der Constitution angenommen werden kann, ohne daß das Volk bei zwei verschie denen zweijährlichen Staatsu.ahlen durch ine Mehrheit al l e r Mitglieder, die zu -jedem der beiden Häuser von zwei General-Versammlungen erwählt sind. dieselbe angenommen und nachher in einer direkten Abstimmung ratisizirt hat, aber die Prohibitionisten denunziren dies als eine falsche Streitsrage als die unehrlichen Mittel unehrlicher Männer. Die Consti tution verlangt, so deutlich als es gesche hen kann, drei verschiedene Volks-Abstim mungen über jede Aenderung der Consti
tution, aber die Prohibitionisten versuchen daS Volk um zwei von den drei zum Schutze des Volkes errichteten konstitutionellen Bollwerke zu berauben und sie denunziren den Versuch, wenigstens noch die zweite Abstimmung des Volkes neben der dritten direkten Abstimmung zu sichern, als eine falsche von unehrlichen Menschen aufgebrachte Streitfrage. Die Constitution von Jndiana in ihrer jetzigen Fassung verbietet Prohibition. Dies wurde vor 25 Jahren vom höchsten Gerichts'Tribunal des Staates entschieden und früher von ' allen Gerichtshöfen und Legislaturen als richtig anerkannt; ja selbst von der letzten, welche beschloß, das zu einem Gebot der Constitution zu machen, was vorher verboien war. Dieser Theil unserer Constitution soll also voll ständig umgeworfen werden. Daffelbe kann mit irgend einem andern wichtigen Theile oder Vorschrift der Con stitution geschehen. Die Staats.Constitution schützt daS Recht aller Menschen, in . Uebereinstimmung mit ihrem Gewissen Gott anzubeten ; sie proklamirt und garantirt absolute Freiheit deS Gewiffens und aller politischen und religiösen Ansichten, ebenso Preksreiheit, das Versammlungsrecht deS Volkes, Gleichheit vor dem Gesetz u. s. w. ES mag vorgeschlagen werden, jede einzelne dieser Garantieen unserer Freiheit abzuschaffen und daS Gegentheil davon durch Aenderungen oder Zusätze in die Constitution aufzunehmen. Wenn aber das Volk diesen Beschränkungen seiner natürlichen Rechte und Freiheit Widerstand leisten will, indem es aus der Wahl solcher LegislaturMitglie der besteht, welche diesen Beschränkungen seiner Freiheit und seines Rechts opponiren anstatt dieselben anzunehmen, so stempelt es sich nach dieser Erklärung der Prohibitionisten zu einer Rotte unehrlicher Menschen, die falsche Streitfragen auf bringen und zu unehrlichen Mitteln grei fen um ihre Ziele zu erreichen und ihre selbstsüchtigen Wünsche zu besriedigen. Nach dieser Doktrin der Prohibition!sten kann ein Repräsentant des Volkes, wenn er über die höchsten und wichtigsten konstitutionellen Rechte des Volkes ab stimmt, nicht für Beibehaltung oder Ab schaffung derselben stimmen, sondern er muß die Rolle von Pontius Pilatus spie-
len, seine Hände rein waschen von seinem Eide und seiner Pflicht unter der Consti-j tution und dann seine Constituenten um das erste und zweite indirekte Votum über jede Constitutionsänderung betrügen, weil sie ein drittes und direktes Votum haben. Im Gegensatz dazu behaupten wir, daß jeder Repräsentant und Senator, welcher für eine Aenderung der constitutionellen Rechte des Volkes stimmt, seinen Eid der Treue gegen dieConstituenten verletzt,wenn er nicht glaubt, daß die Aenderung im Interesse des Volkes und in Uebereinstimmung mit den Ansichten und Ueberzeugungen seiner Constituenten ist. Wenn die Majorität in beiden Häusern der letzten General-Versammlung, welche den Prohibitivzusatz annahmen, dies'aus daS betrügerische und falsche Argument hin thaten, daß sie den betreffenden Zusatz nicht selber beschaffen und passirten sondern einfach beschlossen, ihn dem Volke zur Abstimmung vorzulegen, dann übertraten sie ihren constitutionellen TreuEid und Diejenigen, welche ihnen diese falsche Auffassung aufdrängten, sind Mitschuldige an dieser Uebertretung der Constitution und diesem Betrüge gegen das Volk. Und wir behaupten serner, daß von der Majorität der Mitglieder der letzten General Versammlung, welche sür diesen Prohibitivzusatz stimmten, ein sehr großer Theil, weit mehr als die Hälfte niemals hätte gewählt werden können und nie gewählt sein würde, wenn ihre Absicht, einen solchen Prohibitivzusatz einzureichen und zu passiren allgemein und öffentlich ver standen wäre. Der Satz der Prohibionisten enthält weiter folgenden Satz : Beim Hinblick auf die Namen Derjeni gen, welche diese Anti'Prohibitions-Reso lutionen unterzeichnet haben, sieht man, daß dieselben von Leuten abgefaßt und unterzeichnet sind, welche unter einer frem den Flagge geboren sind. Sie mögen naturalisirr sein. Aber Naturalisation giebt nicht das Recht, durch die Vernich. tung der amerikanischen Idee, daß das Volk das Recht haben soll, zu "herrschen. ein Urtheil zu erhalten, .und die Weisheit und der Patriotismus ämerikanischerBür ger wird nicht zugeben, daß das Fundament unter dem von patriotischen Händen errichteten Gebäude weggenommen werde.
unter dessen Dom die Bedrückten aller Nationen Ruhe und Frieden finden. Majoritäten werden immer in diesem Lande herrschen. Die Frage für die nächste Legislatur ist nicht, wie sie von den Anti-Prohibitionisten dargelegt wird, ob wir Prohibition haben sollen, oder nicht, sondern ob die Legislatur dem Volke er lauben soll, sich des Vorrechts zu erfreuen, amerikanische Bürger zu sein. Von der thatsächlichen Behauptung, es seien die Anti.Prohibitiv'Beschlüffe nicht von Leuten, die unter einer freien Flagge geboren sind verfaßt oder unterzeichnet, haben wir nur zu sagen, daß dieselbe weder das Verdienst der Richtigkeit und Wahrheit noch die Entschuldigung für sich hat, die Unwahrheit hätte nur durch schwierige oder weitläufige Nachfragen ermittelt werden können. Aber selbst dies erscheint unnöthig im Vergleich zu dem engherzigen fanatischen Geiste der in obigem und anderen Sätzen Feindschaft und Vorurtheil zwischen eingeborenen und naturalisirten Bürgern zu veranlaffen sucht ! Welchen Unterschied kann oder sollte es dem wahren Amerikaner machen, ob ein Argument über eine Frage von vitalem Interesse für das Volk seines Staates und seines Landes, welche die Freiheit und Sittlichkett desselben berührt, ihm von einem eingeborenen oder naturalisirten Bür ger vorgelegt wird? Würde irgend ein anderer, als ein engherziger unzuverläfsiger. beschränkter, und un-amerikanischer Rathgeber ein derartiges Argument herabzusetzen und zu verdächtigen suchen, durch die Insinuation, es komme von einem naturalisirten und nicht eingebore nen Bürger. Wir haben behauptet, es gäbe gewisse natürliche Menschenrechte, welche selbst die Majorität als unveräußerlich zu respektiren habe und daß das Recht jedes Jndividuums, für sich selbst zu bestimmen, was es essen und trinken wolle, als eins dieser unveräußerlichen Rechte respektirt werden sollte. Dagegen versuchen die Prohibitionisten das Vorurtheil eingeborener Amerikaner zu entflammen, den Geist des Kncw Noth ingismus wieder zu beleben indem sie die vorwiegend amerikanische Idee, daß es gewiffe individuelle Rechte giebt, welche die Majorität für die Minorität nicht kontrolliren noch weniger ihr dieselben
entziehen dürfen als unamerikanisch de nunzirt. Die Constitution der amerikanischen Union und die Constitution jedes amen kanischen Staates begint mit einer Auszählung von Grundrechten, welche der Minorität selbst gegen die Macht der Majorität zugesprochen und gesichert werden. Der Staat Jndiana bildet keine Ausnähme; denn der erste Constitutions'Artikel ist die Erklärung der Grundrechte, welche in 37 verschiedenen Abschnitten das Prinzip aufrecht erhält, daß die in demselben aufgezählten Rechte und Freiheiten selbst gegen die regierende Gewalt der Majorität geachtet und geschätzt werden sollen und müssen. Und dennoch wird das als eine un-ame-rikanische Lehre, als ein Eingriff in die Freiheit und Rechte amerikanischer Bürger denunzirt! DieUnwiffenheit, welche von derGrund Idee und breiten Basis jeder amerikanischen Constitution weder etwas weiß noch ahnt, mag unser Mitleid herausfordern, aber die Unverschämtheit oder Heuchelei, welche diese amerikanische Grundidee als eine Verletzung amerikanischer Prinzipien denunzirt und die schlummernden Claffen Vortheile und Gehässigkeiten gegen die selben aufzuhetzen versucht, verdient und findet nur allgemeine Verachtung. Für die Anti-ProhibitionSLiga. A. Seidensticke r, Präs. Phil. R appaport, Sekr. I. W. Hadley erlangte einen Bau erlaubnißschein für ein Wohnhaus, das er an der Ecke der Fort Wayne Avenue und Alabama Straße errichten lasten will.. ßgg Kürzlich eingetroffenen Nachrichten zufolge soll der hier bekannte und berüch tigte Schweizer Georg Niedrist, der von hier aus der Schweiz ausgeliefert wurde bereits ein umsaffendes Geständniß seiner grauenvollen That abgegeben haben. Wm. Fleming wurde von Dan. Johnson auf $3000 Schadenersatz ver klagt, weil er demselben im vorigen Jahre eine Schußwunde beigebracht hat. Jakob Huber erlangte einen Bau erlaubnißschein für em Wohnhaus das er an Alabama Straße errichten lassen will. unv das $2,5W lolten soll.
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