Indiana Tribüne, Volume 3, Number 41, Indianapolis, Marion County, 21 May 1881 — Page 5
Indiana Tribüne.
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L ö'Äsl e s.
Kln das Volk des Staates 'Indiana. Die Legislatur- des Staates Indiana hat eine Resolutton angenommen, dem Volke ein Amendement zur Constitution zu unterbreiten, dessen Zweck das Verbot der Fabrikation und des Verkaufes von Spirituosen. Wein und Malzgetränken ist. Indem wir diesem Amendement opponiren. fühlen wir uns verpflichtet, unsere Stel lung zu begründen und die Prinzipien auseinanderzusetzen, welche uns veranlassen, dahin zu wirken, daß der Vorschlag nicht dem Grundgesetze unseres Staates inverleibt werde. Wir haben die guten Absichten Derieni. Hen, welche: seit Jahren in energischster Weise Temperenzgesktze anstreben, niemals bezweifelt, ja wir sind stets Willens mitzuhelfen, wenn es sich darum handelt, das Laster der Trunksucht durch weise, gerechte und wirksame Mittel zu unterdrücken. Wir sind jederzeit bereit, die Sache der Temperenz zu unterstützen, so lange der Ausdruck im wahren Sinne des Wortes, dem der Mäßigkeit gebraucht wird. Sobald aber die Agitation Zu flucht zu extremen Maßregeln nimmt, bür gerliche Freiheit und gesetzlich erworbene Rechte bedrobt, den Pfad der Weisheit und Gerechtigkeit verläßt und den Weg der Bedrückung und des Fanatismus einschlägt, dann werden wir aus Freunden zu Gegnern. Prohibition ist die extremste Maßregel, nelche in der Temperenzsache vorgeschlagen werden kann. Wir bekämpfen sie Erstens, weil sie ein Unrecht ist, Zwcitens,:weil sie unpraktisch ist. Vom rein gesetzlichen Standpunkte auö kann vielleicht nicht behauptet werden, daß Prohibition eine Verletzung der BundesVerfassung -wäre, aber sie ist gegen den Geist dieser Verfassung, welche unter an deren Zwecken auch zu dem eingeführt wurde, uns und unserer Nachkommenschaft die Segnungen der Freiheit zu sichern. Wir behaupten aber mit Bestimmtheit, bah Prohibition eine Verletzung der Grundrechte wäre, welche die Verfassung des Staates Indiana gewährt, und welche mit den Worten beginnt : , Wir erklären, daß alle Menschen gleich geschaffen sind, daß sie.von ihremSchöpser mit gewiffen unveräußerlichen Rechten bc gabt sind, zu denen 7 Leben, Freiheit und das Streben nach Glückseligkeit gehören." Wir wollen nicht versuchen, Freiheit oder Glück zu deftniren. denn wir möchten darin kaum m?hr Erfolg haben, als bis jetzt die bedeutendsten Schriftsteller hatten; . es ist uns jedoch klar, daß eine väterliche Regierungsmeise und eine bloße Mäjori tätsherrschastl ohne leitende, freiheitliche Grundsätze in gleicher Weise unvereinbar mit bürgerlicher Frtiheit sind. Wenn das Streben nach Glückseligkeit ein unveräu ßerliches Reckt ist, so bedeutet das, muß bedeuten des Menschen eigenes Glücksge fühl; und es . kann dem Menschen nicht vorgeschrieben werden,-worin sein Glück bestehen soll. DerStaat kann dasGlücks .gesühl nicht nach einer Schablone für Alle, ohne Rücksicht aus Charakter undGewohn heiten zustutzen und es gehört weder zu den Funktionen des Staates, noch ist es . innerhalb der Sphäre der Staatsverwal tung dem Menschen vorzuschreiben, was er esien und trinken soll und was nicht Worin immer auch Freiheit bestehen, möge sie besteht sicherlich nicht ' in der unbeding ten, unbegrenzten Herrschaft der Majori, tät. Gesetzten Falls die Majorität ver. bietet ein gewiss.S GlaubenSbekenntniß. oder setzt an Stelle der. Republik . eine Monarchie.' Wäre das ' Freiheit? Und "doch, wenn der Grundsatz, daß' Freiheit in der . uneingeschränkten Herrschaft der Majorität besteht, Geltung hättet wäre man gezwungen vaS, ebenfalls Freiheit zu rennen.'. Es ist durchaus nicht unmöglich, taß eine Majorität so willkührlich und despotisch ist, wie ein Autokrat.' K Der Prohibition liegt die Idee zu gründe, daß Freiheit' in der. Beschränkung derjenigen natürlichen Rechte bestehe, deren Ausübung unter Umständen schädlich werden kann. ES läßt sich eben aufGrund keines anderen. Prinzips ein Prohibitionsgesetz vertheidigen.' Egiebt jedochRichtS, daS nicht auf Grund dieser Theorie per boten werden könnte. ES giebt nichts GuteS und Nützliches, das nicht bei unvernünftigem, unmäßigem Gebrauche schad Iich wirken kann. , Wir betrachten eS als im höchsten Grade ungerecht, die Vernüns tigen und Mäßigen in der Ausübung ihrer natürlichen Rechte zu Kindern, weil Andere unvernunfttg unounmavlg una,:. j:; . . T '
Die Ungerechtigkeit tritt noch deutlicher
hervor, wenn wir bedenken, daß Millionen in der Fabrikation von Getränken und in dem Handel mit denselben in dem guten Glauben angelegt worden' sind, daß ohne Verletzung der in denGrundrechten garanirten'Freiheit- ein Probibitivgesetz nie mals eingeführt werden könne. Diese Millionen würden durch einProhibitionsGesetz vernichtet, und gute Bürger der Resultate langjährigen Fleißes und lang jährsger Thätigkeit beraubt werden. Tausende würden ihre Beschäftigung verlieren und in ökonomischer Beziehung wurden die Folgen der Prohibition für den ganzen Geschäftsverkehr verderblich sein. Zu alledem tritt nun derUmstandlzinzu, daß Prohibitionsgesetze niemals den beabsichtigten Zweck erfüllen. Die Geschichte der ganzen' Temperenzbewegung zeigt, da durch Prohibition, so oft sie auch ver sucht wurde, niemals das erwartete Re sultat erzielt worden ist. - Tugend kann nicht 'durch Gesetze geschaffen, noch das Laster durch sie vernichtet werden. Führm wir bloß ein Beispiel an. ' Die Zahl der Verbastungen wegen Trunkenheit im Staate Massachusetts in den Jahren 1870 1874 incl. unter Prohibmonsgesetzen betrug 147,693, in den Jahren 1875-1879 incl. unter Lizensgesetzen betrug sie bloß 133.020. Diese Zahlen sind ossiziell. Für diejenigen, welche Prohibition besürwar In, ist es bloß nothwendig, sich zu fragen. wie eS möglich sei, daß so viele Fälle von Trunkenheit vorkommen, wenn die Anser tizung und der Verkauf von belauschen dm Getränken verboten ist, und sie werden in einen Abgrund der Gesetzlosigkeit schauen, 'der wahrhast erschreckend ist. Aan führe Prohtbitionsgesetze ein, und Verstand und Witz werden sich anstrengen. im Mittel auszusinden, wie man das besetz ungestraft umgehen könne. Da dlrch wird die öffentliche Moral corrum p!rt, und das Gesetz erMißachtung preisgegeben. So wird die Folge der Prohi bi'ion nicht' eine Verbtfferung der gesell' sciaftlichen Zustände, sondern das gerade Gegentheil davon sein. Aus den angeführten Gründen ist eine Aizahl hiesiger Bürger aus allen Klaffen h: Bevölkerung und der verschiedensten politischen Ansichten zusammengetreten ind hat eine Organisation unter dem tarnen Anti'ProhibitrÄns'Liga gegrün &t.- Der Zweck der Organisation besteht wrin, die Einführung des beabsichtigten Jerbots durch alle gesetzlich n und ehrenlasten Mittel bei der ersten sich bietenden Velegenheit zu'verhindern. : Wir sind der Ansicht, trotz, aller wiederholt gegebenen Versicherungen, daß uns die Prohibitions' frage als eine politische Frage aufgedrängt norden ist,' und wir werden sie deshalb lls solche behandeln. Wir beabsichtigen keine Partei und keine Kandidaten zu - unterstützen, welche sich licht offen und-unzweideutig als Gegner kr Prohibition erklären. ' Zur Ausdeh l'ung unserer Organisation über den gan en Staat, fordern wir alle Freiheitslie senden auf, sich sofort zu organisiren und Zweig-Ligas in jedemCounjy, jeder Stadt tnd jedem Orte deS Staates zu bilden. Zen Selretär des Unterzeichneten Central lusschusses davon zu benachrichtigen und cus diese Weise in Verbindung ; zu treten. lenn E i n i g k e i t'ma ch t st a r k. : ; -Adolph Seidensticker. Präsident. ; Herman Lieber, Vice'Präsident. Philipp Rappaport, Sekretär. . " . John P. Frenzel, Schatzmeister. I .Ollllian iönni, Alex, 'legger, i&qaiics 2eese, George Reyer, Fred. Rush, . Henru rr. .n c ; rw , rni i fr t f - o Zueffe, Theod. Sanders, Friedrich Echmid, LorenzSchmidt, GabrieZSchmuck, Zos. Schwabacher. - . . .r :,r::--j .. - 1 1 . i . , t Der Centräl'Ausschuß der Ant!prohibitions - Liga' hielt am Mittwoch Zbend wieder eine Sitzung. - Herr Lieber, als Vorsitzer des Finanz' czmiteS' berichtete, daß daS Comite be schlössen habe, die Brauereien im Staate nit 2 Cents per Barrel zu besteuern, was sie daS erste Jahr eine Einnahme von nihezu $5000 ergeben würde. Die Cchmidt'sche und LieberscheBrauerei haben it Steuer bereits bezahlt. DasFinänz clmite wird mit derAffociation derLiquor hlndler eine gemeinschaftliche Sitzung alhalten, um auch eine gleichmäßige Be stuerung der'Liquorhändler ' zu bemerk stlligen. '- ':; "; Den Hauptgegenstand 'der Verhandlun gm bildete die Annahme einer Geschäftsozdnung. .Dieselbe wurde nach verschiede not Aenderungen des Comiieberichtes. wie fckgt angenommen viinll vi 1.
Statuten und Geschäftsord
nung der Anti-Prohibi - 1 1 ti 0 n s Li g a. 1. Beamte und deren Pflich te n. a' Präsident, welcher die Geschäfte und Versammlungen leitet und alleAnwei sungen an den Schatzmeister mitzuunter zeichnen hat. Er nimmt die von anderen Beamten zu leistenden Bürgschaften ent gegen. b. V i c e - P r ä s i d e n t, welcher den Präsidenten bei dessenAbwesenheit von den Versammlnngen sowohl, als bei Abmesenheit von der Stadt, vertritt. 0. Sekretär,, welcher die Protokolle rnd alle auswärtige Correspondenz des Centr'al-Ansschusses und der Comites führt und alle einschlagenden Geschäfte in Ausführnng bringt.' Er soll fernei mo. natlich'und wenn immer es verlangt wird, über seine Thätigkeit Bericht erstatten. Er soll über Ausstände, Einnahmen' und Ausgaben Buchsühren und soll für solche Rechnungen, welche vom Finanz-Comite zur Zahlung angewiesen werden. Anwei sungen an den Schatzmeister ausstellen. Der Centräl'Ausschuß setzt von Zeit zu Zeit den Gehalt des Sekretärs sest. d. Schatzmeister, welcher über alle in seine Hände gelangenden Gelder der Liga, Buch zu führen und dieselben an einem sicheren Orte ausmbewahren bat. Er darf nur gegen vom Präsidenten und Sekretär ausgestellte Anweisungen Zah lungen machen und soll für getreuePflicht erfüllung Caution imBetrage von 510,000 leisten. 2. Stehende Comites und d6re n Pflichten, a. Finanz Comite, aus drei Mitglieder bestehend. Dasselbe soll Mittel und Wege zur Beschaffung von Geldern vorschlagen und in Ausführung brin genZelder collektiren und an den Schatzmeiste? auszahlen, alle Forderungen prü sen.' und wenn richtig befunden, dem Central Ausschuß berichten. Das ' Comite soll bei den Versammlungen des Aus schusses Bericht über seine Thätigkeit und speziell über eingegangene Gelder' erstatten. .Dcr Vorsitzende des Comites hat die Gelder .in Empfang zu nehmen und für getreu PflichtersüllungCaution im, Betrage von tz10.000 zu stellen. . d. Agitations Comite bestehend aus den Beamten und einem zuzüglichen Mit gliede . des ..CentralAusschuffes ; dasselbe soll geeignete Mittel für eine wirksame Propaganda unserer Sache berathen und ins Werk setzen, Zweig'Vereine überStadt und Staat organisiren und Verbindungen mit allen unserer Sache förderlichen Elementen unterhalten. 0. Comite für Drucksachen aus drei Mitgliedern bestehend, soll die vom Cen tral-Ausschuß angeordneten, sowie alle anderen Drucksachen anschaffen.' 8 3. Amtsdauer und Absetzung von Beamten und Comite Mitgliedern. Die. Beamten und Mitglieder stehender Comites sollen für die Dauer unserer Organisation im Amte verbleiben, doch kann in einer regelmäkigen Versammlung de Central-Ausschusses em Beamter oder ein Comite-Mitglied seines Amtes entsetzt werden, wenn ein dahinzielender Antrag in' der vorhergegangenen regelmäßigen Versammlung gestellt wurde und zwer Drittel derMitglieder ihre Stimmen dafür abgeben. : 4. Keinem Mitgliede,' Beamten oder Comite soll es'gestattet sein. Verbindlich. keiien für die Liga einzugehen oder Auö gaben irgend welcher Art zu machen,' ohne dazu speziell vom CentralAuSschuß be austragt zu' sein. : 1 ' :"; v'' : 5. GeschSstSOrd nu n g. k. Eröffnung der Versammlung. ' d. Verleluna der Mitaliederliste und Anmerkung der Fehlenden. I:? 0. Verlesung deS Protokolls. a.' Unb'eendigte Geschäfte .deS Proto kölls." 'Siii' :' fe.'! Berichte von Speziäl'Comiteen. . 5.. Berichte der Beamten und stehenden Comiteen der Reihenfolge nach. g.- Neue Geschäfte. ; : D a S Comite: i j 1 Alex. Metzger Th.. Sünder. : 1 Zu Mitgliedern des Druckcomites wur den die Herren Theod. Sanders, Alex. Metzger und Gebr. Schmuck ernannt. ' Das Finanzcomite wurde beauftragt, in einer der nSchsten.Versammlungen'eine Vorlage betreffs der Zweckmäßigkeit der Einrichtung 'eines Bureau's und der etwa festzusetzenden Gehalte zu machen. ' Daraus Vertagung. . - 'T,'v l ' ..' i '.' ''3 -
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