Indiana Tribüne, Volume 2, Number 31, Indianapolis, Marion County, 13 March 1880 — Page 5

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In d i a n a Tribüne."

Lokal.

An unsere Leser. Wir ersuchen alle diejenigen unsrer ver ehrlichen Leser, welche ihre Wohnung wechseln, uns ihre neue Adresse zukommen zu lassen, damit das Blatt zeitlich in ihre Hände gelangt. Die Redaktion. Die republikanische CounthConvention. Bei der am vergangenen Samstag im Opernhause stattgesundenen Convention wurde folgendes Ticket ausgestellt : SherisZ-H. C. Adams. Schadmeister-J..L. Motheröhead. Recorder I. L. Vieler. Richter der Superior Ccurt B. tt. Elliott. County'Commifsär Smith. Surveyor H. B. Fatout. Coroner A. Maxwell. Eröffnet wurde die Convention Vormit 4ag um 10K Uhr und bei der Organisa tion wurde Herr Dan McCauley zum Vorsitzenden, und die Herren Georg T. Breunig, F. A. Field, I. ct. Graham, L. D. McLain, Cornelius Browder und I. W. Schmith zu Sekretären ernannt. Zuerst ersolgte dann dieNomination für Sheriff. Für dieses Amt gab es sehr viele Bewerber. Für eine Romination waren 272 Stimmen nöthig. Die Abstimmungen ergaben nachstehendes Resultat: 1. Abstimmung. Heß 66, Adams 105, Voorhis 52, Bran ham 21, Remy lv, Metzger 70, Grubbs 59, Harding50, Routier19, Rorwood25, Whitinger 13, McJlvain 15, Goodwin 2. 2 Abstimmung. Heß 77, Adams 119, Voorhis 50, Branham 47. Remy7, Metzger 76, Grubbs 66, Harding 50, Routier 12, Norwood 6, Whitinger 13, McJlvain 12. 3. Abstimmung. Heb 87, Adams 125, Voorhis 54, Bran ham 40, Remy ö, Metzger 77, Grubbs 75, Harding 51, Whitinger 12, McJlvain 12. 4. Abstimmung. Adams 131, Branham 51, Grubbs 76, Hardinq44. Heb 93, Metzger 63, Remy3. Voorhis 44, Whitinger 12. 5. Abstimmung. Ädams133, Branham 57, Grubbs 75, Hardina43, Heb 93, Metzger 56, Remy l, Woorhis 52, Whitinger?. Die Herren Remy und Whitinger zogen hier ihre Na' .men zurück. 6. Abstimmung. AdamS 153, Branham 49, Grubbs 76, Harding 42, Heb 107, Metzger 51, Voorhis 61. 7. Abstimmung. Adams 174. Branham 38, Grubbs 70, Harding31, Heb 115, Metzger 50, Voor. his 61. Harding und Branham zogen ihre Namen hier zurück. 8. Abstimmung. Adams 206, Grubbs 70, Heb 137, Metz, ger 52, Voorhis 75. 9. Abstimmung. Adams 223, Grubbs 55, Heß 131, Metzger 33, Voorhis 41. 10. Abstimmen g. Adams 257, GrubbS 29, Heb 226, Metz ger 24, Voorbis 4. Hier zogen die Herren Metzger und VoorhiS ihre Namen zurück und das Re sultat der elsten und letzten Abstimmung war, dab Adams mit 289 Stimmen nom: nirt wurde. Dann schritt man zur Nomi nation eines Candidaten für Schatzmeister. Bei der ersten Abstimmung erhielten : Motheröhead 217, Chandler94, Elliottt 34. King U, Hanway 53, Webb 23, Jan.eson 47, O'Haver 11 Stimmen. Schon bei der zweiten Abstimmung er langte Mothershead die nöthige Majori tät und wurde demnach für nominirt erklart. Da5 nächste war die Nomination eines Candidaten f ü r R e c o r d e r, , wobei die Deutschen einen Sieg errangen. indem ein Deutscher für dieses Amt nomi nirt wurde. Die Abstimmung ergab fol gendeö Resultat: 1. A b st i m m u n g. McGaughey75, WycogZ3, Vieler 77, Swain L3, Darnell57, JenkinS20, Losey 63, Horton50, Lancaster 36, Worman 15, .Shulee7, Conkle 24. 2. Abstimmung. MeGaughey 82, Wycoff33, Vieler 93, Suain112, Darneu 48, JenkmS 7, Losey

73, Horton 41, Lancaster 33,. Shuler 3.

JenkinS und Shuler zogen ihre Namen als Candidaten zurück. I.Abstimmung. McGaughey75, Wycoff78, Vieler 106, Swain 160, Darnell35, Losey 56, Horton 40, Lancaster 36. Darnell zog semen Namen zurück. 4. Abstimmung. McGaughey76, Wycoff20, Vieler 142, Swain 194, Losey 33. Horton 35, Lan 30. Lancaster und Wycoff zogen ihre Namen zurück. 5. Abstimmung. McGaughey 13, Vieler 231, Swain 231, Losey 7, Horton 7. Herr Vieler wurdei demnach für .'nomi nirt erklart. Er hielt dann die übliche Rede wobei er für die Nomination dankte. Als Candidat für das Amt eines Richters d e r S u p e ri o r C o u rt wurde Richter Elliott per Akklamation nominirt. Die Abstimmung für die Nomination elnes County-CommifsärS ergab folgendes Resultat : 1. Abstimmung. Smith 277, Haverstick 57. Graham 76, McVey 60, Toon 31, LoweS 18, Bebourn 13. Smith wurde also schon nach der ersten Abstimmung sür nominirt erklärt. Als Candidat für das Amt eines SurveyorS wurden nur zwei Candidaten in Vorschlag gebracht. Es waren dies Fatout und Allardt von denen der Erstere schon nach der stenAbstimmung für nominirt erklärt wurde. Dann folgte die Nomination eines Candidaten für das Amt des Cor o n e r s. wobei die 1. Abstimmung olgendes Resultat ergab : Wetzel74, Stevens 119, Boynton 100, Maxwell 199, Cochran 43 Stimmen. Boynton zog hier seinen Namen zurück. Beider 2. Abstimmung erlangten: Whetzel 63, Stevens 112, Maxwell 348. Cochran 15 Stimmen. Maxwel wurde sür nominirt erktärt. Mittler weile wurde der Antrag aus Vertagung gestellt und fast einstimmig angenommen. Die Nomination der Candidaten für die Legislatur wurde verschoben. tS Charles W. Schwabb klagte auf Sckeiduna von seiner ffrau ffannie W. Schwabb. Die .Leute haben niemals glücklich miteinander gelebt und schließlich hat sich sogar Frau Schwabb auf französi scheWeise empfohlen. Da hält nun Herr Schwabb eine gerichtliche Scheidung sür das Beste ES- Ostern fällt in diesem Jahre auf den 23. März ; Pfingsten aus den lö.Mai. Der neue Superintendent des Ar menhauses, Herr Peter Wright hat seine Stelle angetreten. Eine farbige- Prostituirte Namens Sue Shermann hat fetzt zwei Jahre Zeit in der Besserungsanstalt sür Franen über ihre Sünden nachzudenken. Sie hat neu erdingS wieder leinem ihrer Verehrer eine goldene Uhr nebst Kette qestohlen und wuide deshalb verurtheilt. t3 Die Toledo Wabash und Western Eisenbahncompagnie mutz blechen.' . Sie wurde wie wir bereits mitgetheilt von John McDanielö verklagt, weil dieser . . . r , r . m l. - durcy einen unsau aus oer Vayn oer oe treffenden Compagnie, ein Bein verlor. Die Geschworenen sprachen dem Kläger 515.000 zu. DaS ist eine recht anständige Summe aber durchaus . nicht zu viel sur ein deraülges Unglück.. .' . t3 Am Donnerstag Abend veranstal tet die hiesige Sektion der Sozialistischen Arbeiter-Partei einen Ball in . der Union Halle. Wenn die Partei mtt diesem Balle den gleichen Erfolg hat. den sie mit dem jüngst stattgesundenen Maskenball hatte, so kann sie gewiß zufrieden sein, denn da malS war kein leeres Plätzchen mehr im Saale zu finden. Da auch für den am Donnerstag stattfindenden Bau .die um sasieadsten Vorbereilungen getroffen sin so ist das wohl anzunehmen. Die Be juck er werden sich aewik vortrefflich amüft ren und wir hoffen, daß sich deren recht Viele emftnden. ry In der am Sonntag stattaefunde nen Versammlung der Damensektion eö Indianapolis Soz. Turnvereins wurden Iran Bohn und Fräulein Jda Steffens als Delegatmnen sur dleBezirlStagsatzung erwählt. j Mehrere hiesiaeBilraer befchäftl aen siö eifrig damit Pläne zu entwerfen um den White River schiffbar ' zu machen. ZO- fAm lugenolicheTauaenichse wur den am Montag verhaftet, alS sie einen Frachtwagen erbrachen. Die Burschen CrM99mm ..mV C MVkM i uiiBiii ijvmufck uttv ovivuu.

Verfassungs-Amendements. Gemäß einer Bestimmung der StaatsVerfaffung und in Uebereinstimmung mit

'einem von' der Legislatur passirten und vom Gouverneur James D. Williams am 10. März 1879 genehmigten Gesetze, werden die weiter unten angeführten Amendements am I.Montag im April 1880 den berechtigten Stimmgebern des Staates zur Annahme oder Verwerfung an den gewöhnlichen Stimmplätzen unterbreitet. Das Gesetz schreibt vor, daß jeder berechtigte Stimmgeber von dem Staatssekretär vermittelst der County- und Precinct-Be-amten mit einem blauen Stimmzettel versehen werde, auf welchem die vorgeschlagenen Amendements (sieben im Ganzen) mit den Worten Ja" und Nein" unter jedem Amendement gedruckt stehen. Der Stimmgebe: giebt seine Stimme in der Weise ab, indem er eines der beiden Worte Ja" oder Nein" streicht. - Amendement No. 1. Amkndire Sektion 2 des Artikel 2, so daß der. ftlbe wie folgt lautet: Sektion 2. Bei allen Wahlen, wenn nicht anderweitig durch die Verfassung bestimmt ist, soll jeder männliche Bürger der Vereinigten Staaten von 2! Jahren und aufwärts, welcher im Staate sechs Monate, im Township sechzig Tage und in der Ward oder dem Wahlbezirk dreißig Tage unmittelbar vor der Wahl gewchnt hat, und jeder männliche im Auslande geborene Bewohner im Alter von 21 Jahren und darüber, welcher in den Vereinigten Staaten ein Jahr, im Staate sechs Monate, im Township 60 Tage und in der Ward oder dem Wahlbezirk dreißig Tage unmittelbar vor der Wahl gewohnt und seine Absicht erklärt hat, un. ter den Naturalisationsgesetzen Bürger der Ver. einigten Staaten lv erden zu wollen, berechtigt sein, in dem Township odcr dem Bezirke, in wel. chem er wohnt, zu stimmen, wenn er vorher in gesetzmäßiger Weise regiflrirt worden ist. Dieses Amendtment bezweckt Ehrlichkeit und Reform in der Abhaltung von Wahlen. Seine Annahme wird zum großen Theil, wenn nicht gänzlich, dem Nepeaten" (öfteren Stimmen eines Einzelnen) und der Jmportation von Stimmgebern ein Ende machen. Nach der jetzigen Verfaffung ist kein Aufenthalt von bestimmter Dauer im County, Townsh-.p, oder Precinct nothwendig, um zur Stimmenabgabe zu berechtigen. Auf diese Weise war es für einen unehrlichen Mann möglich, bei einer Wahl mehr als einmal m stimmen, das heißt an so vielen Stimmplatzen, als er an einem Tag erreichen konnte, und kein zuverlässiger Schutz war gegen eine solche betrügerische Stimmenabgabe möglich. Sollte dieses Amendement angenommen werden. dann kann Jeder, der einen Versuch macht, ungesetzlich zu stuimen, gezwungen werden, unter Eid den Platz und die Dauer seines Aufenthaltes anzugeben, und wenn er falsch schwört, ist das Gesetz stark genug, seine Bestrafung ju sichern. Gewiß kann kein guter Bürger, wie stark auch sein Parteigefühl sein möge, gegen diese nothwendige Maßregel zur Sicherung ehrlicher Wahlen, etwaö einwenden. Das Amendemmt selbst ist noch kein Registrirungsgesetz, och zwingt es die Legislatur, ein solches zu erlassen. Es gibt jedoch der Legislatur die Autorität, ein Ne gistrirungsgetetz zu passiren. Es ist der Weisheit der Legislatur überlassen, zu bestimmen, ob ein solches Gesetz gut ist, oder nicht. ' ' ' ' ' , . Das große Uebel der Ungesetzlichen Stimmenabgabe' und' die Nothwendigkeit eines strengen .Gisetzes, um die Reinheit des Stimmkastens zu sichern,, wurde der Gesetzgebung verschiedene - Male von , den Gouverneuren Baker, Hendricks 'und W i l l i a m S unterbreitet. ' - . A m e n d e m e n t No. 2. Die Staatsverfassüng mit der Bundesverfassung in Bezug auf Farbige in Einklang zu bringen. ' i( ; y,"'V Amendire drch Arsftreichen der Worte: .kein Neger oder Mulatte soll da Stimmrecht haben enthalten in Sektion 6 dei zweiten Artikel der Confiitution. "' w ' ! ' Die Abstimmung über dieses Amendement war fast einstimmig in beiden Sitzungsperioden der Legislatur.' .In 1877 würde bloß eine Stimme im Senate und zwei . im Hause und in 1379 bloß eine Stimme .im Hauses dagkgen abgegeben. Die gegenwärtige Bestimmung , unserer Verfassung über diesen Punkt ist ein todter Buchstabe, sie hat keine gesetzliche Kraft und Wirkung, da sie durch die Amendements

zur .Bundesverfassung nichtig' gemacht

wurde. Erkenne man durch die Annahme des vorgeschlagenen Amendements die Logik der Thatsachen" an, und zeige man dadurch Anhänglichkeit an das oberste Gesetz des Landes. , ' Amendement No. 3. Die Zeit zur Abhaltung von Wahlen so zu ändern, daß dieselben gleichzeitig mit den Wahlen in anderen Staaten im November, statt im Oktober stattsinden und Richter besonders zu wählen. Amendire Sektion 14 de zweiten Artikels, so daß derselbe wie folgt lautet : Sektion 14. Alle allgemeinen Wahlen sollen am ersten Dienstag nach dem ersten Montag im November stattfinden, Township.Wahlen mögen jedoch zu jeder durch das Gesktz bestimmten Zeit gehalten werden.. Ts sei jedoch bestimmt, daß die Legislatur durch Gesetz bestimmen möge, daß Richter cn allgemeinen und Apellationöaerichtihöfen, in speciell sür diesen Zweck anberaumten Wahlen, gewählt werden, wobei keine anderen Beamten gewählt werden soll., und die Legislatur soll auch sür die Registrirung aller Stimmberechtigten Bestimwungen treffen. Die Gründe warum die Wahlen in allen Staaten am selben Tage gehalten werden sollten, sind hauptsächlich ökonomischer Natur. Durch die Annahme dieses Amendements werden den Steuerahlern die Kosten einer besonderen Wahl für Staatsbeamte in jedem vierten (oder Präsidentschafts-) Jahre gespart. Diese Kosten belaufen sich auf ungefähr 81000 in jedem County, oder im ganzen Staate auf ungefähr 5100,000. Intelligente Stimmgeber wiffen, daß Wahlen kostspielig sind, und daß das Volk die Rechnung bezahlen muß. Der Zeitverlust, welcher durch die Abhaltung von zwei Wahlen statt einer entsteht, ist beträchtlich, und die Dollars und Vierteldollars, welche auf beiden Seiten in einem doppelten Wahlfeldzuge, bei den Oktober- und November-Wahlen ausgegeben werden, bringen die Auslagen unnöthiger Weise auf eine Million und mehr. Diese langen, aufregenden und kostspieligen Kämpfe wirken demoralisirend auf öffentliche und Privatgeschäfte. Das Amendement ist im Interesse der Sparsamkeit, es hat keine Partei-Bedeutung, und wurde auch in der Legislatur nicht als Parteiprojekt behandelt. Amendement No. 4. Das Wort weiö".in Uebereinstimmung mit der Bundesverfassung auszusireichen. Streiche da Wort ,taety" ank Sekticnen 4 und 5 de Artikels 4. Das , Wort weiß" ist ebensalls ein todter Buchstabe in unserer Verfassung, welcher durch die Bundesverfassung unwirksam und ungiltig gemacht ist. Für die Annahme dieses Amendements gelten dieselben Ursachen, wie in Bezug auf Amendement No. 2 angegeben. Amendement No..5. In Bezug auf Gebühren und Gehaltener öffentlichen Beamten. Amendire de 14 Satz der Sektion 22, Artikel 4, so daß derselbe wie folgt lautet: In Bezug ans Gebühren und Gehalte, ausgenommen, daß die Entschädigung der Beamten im Verhältniß zur Bevölkerung und der zu leidenden Dienste festgesetzt werden kann. Es wurde wiederholt versucht und unmöglich gefunden, unter der gegenwärtigen Constitution ein Gesetz zu passiren, welches die Entschädigung der Beamten und besonders der Countybeamten in dem Verhält nisse festsetzt, nach welchem ähnliche Dienste in anderen Verufsarten bezahlt werden. und' welches vor der Supreme Court be stehen könnte. Schon mehrmals sind von der Legislatur Gesetze in dieser Richtung passirt worden, dieselben wurden aber immer auf Appellation von Seiten interessirter Beamten von dem höchsten Gerichtshof für unconstitutionell erklärt. Die Supreme Court entschied wahrscheinlich richtig, deshalb bleibt, aber doch die Thatsache, daß Maßregeln getroffen werden sollten, welche es der Legislatur ermöglichen, die Gebühren und Gehalte der Beamten so festzusetzen, daß die Bezahlung im Verhältniß zur Bevölkerung und der zu leistenden Dienste steht. Dies kann nur durch Amendirung der Verfassung geschehen. Die Le gislatur hat ohne Parteivorurtheil diese wichtige Angelegenheit erwogen mit der Absicht, die Wünsche des Volkes zu befriedigen. - Man glaubt, daß durch das vorge schlagene Amendement die gewünschte Reform ' bezweckt wird, daß die Besteuerung

reduzirt und denjenigen, welche gezwungen sind, Gebühren zu bezahlen,, viel Gelder spart wird. . .. , Amendement No. 6. Der Legislatur Macht zur Schaffung anderweitiger Gerichtshöfe zu verleihen. ' Amendire Sektion 1, Artikel 7, so daß dieselbe wie folgt laute: Sektion I. Die richtttlite Gewalt det Staate soll einer Supreme Court, der Circuit Court und solch anderen Gerichten derliehen werden, welche die Legilatur errichtet. Die Constitution vonJndiana bestimmt, daß Gerechtigkeit rasch und ohne Verzug geübt werden soll," aber in Folge des Wachsthums der Bevölkerung und des Verkehrs, sind die Gerichte des Staates ungenügend, die vorkommenden Fälle rasch und prompt 'zu erledigen. Die Richter sind mit Arbeit überbürdet, und Gerechtigkeit wird in Folge dessen nicht in der in der Verfassung vorgesehenen Weise geübt. Die Aburtheilung der Fälle, wird verzögert, Parteien haben viele Kosten und Auslagen und werden oft auf lange Zeit in ihren Rechten beeinträchtigt. Das vorliegende

Amendement ermächtigt die Legislatur zur Schaffung weiterer Gerichtshöfe und, zur tablirung einer Gerichtspflege, durch welche Verzögerung und Kosten bedeutend verkleinert werden. Amendement No. 9. Um Mtt nicipal-Corporatlonen im Schuldenmachen zu beschränken. Streiche alle Sektionen de IS. Artikel und eKe dasür folgende: Sektion I. Keine politiche oder municipale Corporation in diese Staate soll sür irgend einen Zweck oder in irgend einer Weise jemals im Ganzen mehr Schulden machen als zwei Prozent deö Werthe de steucrbaren Eigenthum innerhalb einer solchen Corporation,' welcher Werth durch die der Anhängig machung der Schuld vorbergehende Steuerabchatzung bestimmt wird ; und alle Bond oder Obligationen, welche eine Corporation über die. sen Betrag hinaus ausgiebt, sollen werthlos sein; vorausgkskjt, daß zur Zeit eines Krieges, einet feindlichen Einfalle, oder eine anderen große Unglücks und wenn eine Mehrheit der Grnndeigenthümer nach Zahl und Werth de Bestes innerhalb der Gienzen solcher Corporation da m nachsucht, die Behörden Verbindlichkeiten zum Schutze und zur Vertheidigung eingehen mö gcn, und zwar b.ö zu dem in der Petmon der langten Betrag. Die Steuerzahler von Jndiana werden nach der Erfahrung vergangener . Jahre dieses Amendement zu würdigen wissen. County-, Stadt- und Dorfbeamte haben nicht immer, aber oft, veranlaßt durch plötzlichen Druck und ermuthigt durch Lo-kal-Cntyustasmus die Bevölkerung durch Extravaganz und Lüderlichkeit in der Verwaltung und Verwendung der öffentliche? Fonds überbürdet. Tiefe Verschuldung ist die unvermeidliche Folge.- em County, keine Stadt, kein D.orf sollte auf die Dauer verschuldet sein, gewiß aber nicht übennäßig und hoffnungslos. Dem sollte Grenze gesetzt sein. Es wurde von ge schickten und erfahrenen Finanziers . berechnet, daß wenn das neunte Amendement vom Volke des Staates Jndiana schon vor zwanzig Jahren angenommen worden wäre. dasselbe um 510,000,000 besser daran wäre. Die gegenwärtige Gelegenheit, die Steuer-Auflagen für County- und Muni cipalzwecke einzuschränken, wird man Wohl nicht unbenützt vorübergehen laffen. . Diese Amendements sind der sorgsatti gen Erwägung ' der Steuerzahler , und Stimmgeber des Staates unterbreitet. ;tc sind. derart, daß wir mit gutem Gewissen deren Annahme empfehlen können. jt" Neue Regeln im Vostdepartement. Im Postdepartemer.t sind folgende Bestimmungen in Kraft getreten : Papieraeld. welches m solcher . Weise beschädigt ist, dab dessen Werth nicht mehr zu erken nen ist, wird weder im concy Order Departement" noch als Zahlung ür Porto ' angenommen. FremdeMünzen, oder ein heimischeMünzen, in welcheLöcher gebohrt, oder an welchen dieRänder abgeschabt sind, werden nicht als gangbare Münze detrach tet, indem die Ver. Staaten Depositorien die Annahme derselben verweigern. Die Postmeister sind nicht gehdlten, Zahlung in Kupfermünzen von über 25 Cents an zunehmen. . T Bauerlaubnibscheine erlanatenPeter Routier und Wm. Rager. Der Er stere lätzt ein Wohnhaus an Greerstraße errichten, der Letztere ein solches an Ohio straße. IST (gtQtn Wm. McDougall reichte daS Grobgeschworenen - Collegium eine auf Todtschlag lautende Anklage ein. cr Während der letzten Tage wurden demGesundheitörath wieder sehr viele neue Fälle von Scharlachsieber zur Anzeige gebracht. ES wäre endlich an der Zeit, daß diese böse Kinderkrankheit hier ihren Rückzug antreten würde. Am Donnerstag wurde im Zimmer No. 1 deS SuperioraerichtS Sarah Weir von John Weir geschieden.' Auch demEhepaar ffredendall wurden die drückenden Ehefesseln abgenommen. f" -'3