Indiana Tribüne, Volume 1, Number 19, Indianapolis, Marion County, 28 December 1878 — Page 3
Carl Mlius,
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(Au, der. Franks. Ztg.") - Ich habe vor einiger Zeit an anderer Stelle .eine Reihe humoristischer Scenen aus dem Gerichtsleben mitgetheilt, welche den Vorzug hatten, nicht erfunden zu sein, sondern buchstabengetreu der Wirklichkeit zu entsprechen. Ich entnahm diese Drolerien den aktenmaßigen Aufzeichnung gen eines höheren Justizbeamten, der aus allen Verhandlungen, denen er beiwohnte. das Heitere und Zwerchfellkitzelnde launig herauszuhorchen wußte. Witzig zu spre chen, ist eine Kunst, aber witzig zu hören, ist auch eine und mein richterlicher Ge währsmann hatte sehr HSusig Gelegenheit, diese Kunst zu üben. Denn der Kobold Humor läßt sich eben selbst durch die staubtrockene Luft derGerichtSsäle und die ernst' mint Fu Themis nicht ab. schrecken. Er hüpst muthwillig in die Mitte der hadernden Parteien, um bald dem Richter, der den Mund soeben zu der feierlichen Eidesformel geöffnet hat, die Zunge in der scherzhafteste Weise ausgleiten zu lassen bald dem Protokoll sührer über die Schultern zu blicken und seiner Feder den närrischestenSchreibfehler zu entlocken. Dem Kläger verwirrt er so abenteuerlich die Worte, daß ihm statt der
beabsichtigten pathetischen Neoe der wunl. wurde von zwei Gensdarmen eingeführt, derlichste Silbenknäuel auS dem MundZSns. unmittelbar vor den lAeslbwnr,n,n
purzelt; aus den vielen verhangnikvollettVaufstellten. Nun müssen aber ihre drohen
gerichtlichen Fremdwörtern aber dreht der Schelm ebenso viele gerichtliche Schlingen, um die Reden mitten im leidenschaftlichsten WortergllK ZU Fall ZU bringen. Und ist . dn Npvlin-r rads?rr htr ''v"' - .-.v,.,. hex Handlung, so hat dk? Neckisch v,,v V"5""N, v v w nm, r eri.i DZi einen oefvnoers wetten Vpietruuuz für feine Schalksstreiche und es kommen Reden und Gegenreden zu Tage, die von ächt spree-athenifcher Derbheit und trocke nem Mutterwitz durchprickelt sind. So gab's denn aus jenen Akten der Lustigkeit manches Drastische mitzutheilen. In jeder Berliner Posse hätte das lako Nische Gespräch stattfinden können: Verklagter: Ich sage, wenn Sie mich reizen ich jehe an's Obertribunal! Kläger: Na scheen, aber verloofen-Sie sich man nicht! Eine Perle forensischer Beredtsamkeit war der schwungvolle Ausruf eines Ange klagten : So hat mich der Kläger durch Versprechungen und dunkle Jrrgänge und 20 Groschen Zinsen wöchentlich auf Rück kauffchein hohnlachend aus der Scylla m die Charybdis geführt!" Drollig war auch der-. Wuthausbruch eines Verurtheilten : Was exmittirt und doch noch Miethe bezahlen? Dann erkläre ich die ganze Gesetzsammlung für null und nichtig!" Ein Kind ist zur Zeugenaussage heran ausleben unb ber 9Fiic!ter gibt sich alle er .. m:xn oenlttcve Aluye, vem Ntrittcti vlc Ziitu keit seiner Worte klarzumachen. Weit ausholend beginnt er: Kennst du denn auch die zehn Gebote? JDgennV Nun. wie heißt denn das achte V Das achte ? . . Du sollst nicht falsch Zeugniß ablegen wider Demen Nächsten. Sebr ricktia. Aber weißt Du denn nun auch, was ein Zeugniß ist? O, natürlich !" Nun, was ist es ?" Was ich alle Vierteljahre nach Hause bringe ! . . . Ein Gegenstück zu dieser unschuldsvollen Aeußerung bildet der Meinungsaustausch der Parteien in einer Alimentenklage. Die Klägerin sagt zum Verklagten, ihrem ehemaligen Bräutigam: Meineidiger Schurke!" " Woraus d?r Verklagte sich stolz empor Z richtet und mit Männerwürde erklärt : Mein Fräulein, Sie verletzen des Sängers Höflichkeit !" ' Sprach's und setzte sich wieder. Neuerdings hat mir nun meinGewährs mann ein zweites Faszikel solcher gericht lichen Curiosa übermittelt, und auch dies mal finde ich eine ganze Anzahl von lusti gen, unmittelbar aus den Verhandlungen herausgepflückten Redeblüthen, die sich zu einem zwanglosen Feuilletonbouquet leich vereinigen lassen. Da hat sich unlängst vor dem Berliner Stadtgericht ein wunderlicher literarischer Prozeß abgespielt, der allerdings schon vor Jahren ahnlich dagewesen ist. Damals ließ sich der Erbauer der Tivoli'Vrauere von einem Gelegenheitsdichter sür sein Haus eine Inschrift machen,' und erhielt die bekannten, inzwischen ost nachgedruck ten Zeilen : Genießt im edlen Gerstensaft Des Weines Geist, des BrodesKrast zwei Zeilen, für die der Verfasser ein Honorar von fünf Friedrichsd'or forderte. Der Besitzer weigerte die Zahlung, eö kam zur Klage, und ein fchriftstellerischesSach i,rsi3ndien Kolleaium. zu dem unter I l a . 3 5Sr,.nh hnThi Andern auch Ernst Kossack und Adolph Glasbrenner gehörten, gab die Erklärung ab, daß die Forderung durchaus nicht zu hoch gegriffen fei, da die Verse in der That alS das Muster einer knappen und sinnvollen HauSinschrift gelten könnten. In Erinnerung an diesen Triumph einesPoeten stellte kürzlich ein Literat vierten Ranges, der einem Pfefferküchler vier Bonbondevisen gedichtet hatte, an diesen die For-
j derung von zwanzig Mark für jede
Strophe, und. auch diesmal, kam eö zum Prozeß.' Als. Sachverständiger wurde ei ner der bekanntesten Berliner Humoristen vorgeschlagen, und nun entwickelte sich ein hochergötzliches RedeDuell zwischen dem literarischen Abschadungs - Commissarius
. i rrs y i m t. r cm n Zl nfl-'Z von s'memMelster r:Z-'..-7 -,wut :w" vu'tu"ü,t oaservltt:
.uns Mark für sede Strophe ist em ger bleibt als der. Vorsteher ist ein Lump Auszählung der bedeutenderen. Der ffei- -vollmmen ausreichen oder ein Fremder und wird aufgeschrieben neu Bankerotte sind Legion Es fallirten Was, nur fünf Mark?" schrie der Unh milfe flll6.r?hMll ,,. C. F. Adae 6? Co., Bankiers, in einem- ;
Dichter und waffnete stch zu einer längeren Entgegnung. Fünf Mark ! dafür lassen sich ja kaum die Endreime herstellen V Seien Sie ruhig !" herrschte ihn aber jetzt der Humorist an. Fünf Mark ist in diesem Falle wirklich das höchste zulässige Ströphmaaß!" Natürlich allgemeine Heiterkeit des Richter Collegiums, das aufweinen derartigen humoristischen Ausfall der Sachverständi gen schon lange in stiller Sehnsucht ge wartet hatte. Ein hübsches Wort berichtet mir meine Quelle auch von dem verstorbenenAppella tionS'Gerichtspräsidenten K. . . in Posen, der einst eine Schwurgerichtssitzung in Ostrowo zu leiten hatte. Der Delinquent i g- r n ' " " -". - dem Obmann aebliktbaben . den blanken Gewehrläufe etwas ängstlich in dieAugen denn er ergriff plötzlich das Wort zu der 9uun uu. " i . .Herr Präsident, könnten die Gensdarmen nickt an eine andere Stelle des Ke. rirht&nua u.r h r.iAiftr..SSr'iW Warum?" "?Zun Zckmn.nnr -.knnt. doch leicht ein Gewehr losgehen - und zusällig einen von den Geschworenen tref. fen!" Schadet nichts !" erwiderte der Präsident mit stoischer Ruhe. Dafür, sind die T-f l. ..fjL. v. im I lajjßqiyrooicnen va : ... Svakbaster nock al hi mit IfffiflAt hingestreuten gerichtlichen Scherzblumen , '-'' I sind die unbewußten Späffe, die sowohl den Parteien wie den Richtern selbst im Laufe der Verhandlungen entschlüpfen. Eine besonders ergiebige Quelle von Miß verständniffen und Verwechselungen ist die Eidesleistung mit ihren verwickelten For malitäten. Eine Zeugin wird gefragt : Sind Sie zum Eide bereit?" Unter keiner Bedingung." Warum nicht?" ' Aus religiösen Absichten!" . . . YntXn rtlfrt frhrfrYt ? (vaI S viv wwuv uyivwuu r iuyiv yti. Richter emen anderen Verklagten. , Ja !" entgegnete dieser. Jchwarnoch nie auf dem Gericht es ist der erste Eid, den ich mit gutemGewissen ablegen kann!" In der üblichen ernsten Verwarnung sagte jüngst der Vorsitzende des Kreisge richtsinSp: .'l Vergesien Sie, Zeuge, vor der Beeidi gung Ihrer Aussage nicht, daß der Mein eid im Diesseits und im Jenseits mit zehn Jahren Zuchthaus bestraft wird !' . . .
fr-' rn . m . . r . - age gesöroert. . ... Wie Beklagte hat alle ihre Beyauptungen bestritten," bemerkt ein Richter dem Kläger. Dieser wendet sich darauf zur Nerklaaten und saat mit würdevallerNole: .Mcdamt, Sie sind in meinen Augen eine Intrigue l" , Zu seinem halsstarrigenJnculpaten sagt der Richter : .Aber aus welchem Grunde sollteSie derZeuge denn fälschlich beschul digen ? Aus Ironie," lautet die Erwiderung. Wollen S;e auf einen Vergleich einge. hen V fragt ein Bagatellrichter. Antwort: Unter keiner Bedingung! Ich stehe in dieser Sache auf meinem rech. ten Fuß !" DS babylonische Silbengemengsel, das . vollends in schriftlichen Klagen und Klagebeantwortungen zu Tage gefördert wird, macht die kühnsten Erfindungen unserer Poffendichter zu Schanden. Ich verlange die Eidesdeflilläiion schreibt ein Kläger. In einer Klagebeantwortung heißt es: Gegen diese Angaben wird meinerseits und von meiner Seite Widerspruch erhoben' In einer anderen : Ich will meine Sache heraus haben, der Mann hat kein Recht sich an meine Sache zu feffeln? In einer dritten : .Der Angeklagte hat yviun nui uii Miuui wuur, öu HIi mich durch seine Denunciation in ein dunk les Licht gestellt!" In einem Exekutions. 'wjf ,ütf ',Ha bericht : Die Execution war fruchtlos. weil stch der Exequende bereits in einer anderen Sache erhängt hat." . . . Reizend berzlsö !...-' Und so weiter ! Wie lange- ließe stch mit diesen Mittheilungen fortfahren! Die paar Proben werden aber schon zur- GeSfttf"Ä äftinbMi lunti untfbet. VII llUfl IUJJ y- (Vhüpfenden Federstrichen seine heiteren Margmalglossen anzubringen. V
VM agaieuricyier sragie oen lager: oer irqe iM Mriysyaus seien,, oegeyl vokaten in New York denVorschlag machen Wie wollen Sie . Ihre Aussagen bewei. eine gestörte Sonntagsfeier und ist straf, lasten von Seiten der Diebe, diese wollten tnV- " . bar. Nachmittags darf.er sich schon einen Millionen Bonds gegen Z500.000 Ich trete den Eid an," erwiderte dieser. Rausch trinken ; es Kostet ihm daö , doch in Ästör ausliefern, und daraufhin wurde Eine Frau wird gefragi : Nehmen Sie genug als Familienvater von unmündigen ner Antrag im Congreß eingereicht. Da den Ihnen zugeschobenen Eid an V ' und unerzogenen Kindern. n schickten die Diebe Agenten nach der Zehn Mal mit öffentlichen Augen!" Art. 2. "Wegn der Sanitat, so heißt Bundeshauptstadt, die in der sogenannten erwiderte sie im Brustton der Ueberzeu oas so viel als .Gesundheitspolizei, dar. Lobby emstg gegen die Passtrung des Begütig. . "" Gesetz 'zuerst von den schluffeS arbeiten, und noch haben wir nicht Höchst seltsamliche Wortgeburten werden Leichen. . Wer emen todtenLeichnam öffnet, gsen, daß sein Schicksal nicht entschieden oft in den Redegefechten der Parteien zu bevor er ! ganz todt ist, oder wer mit wis. e. Im Hause wurde er angenommen.
H, I . ! .Ortöpolizliliche Vorschriften , r Wegen der. öffentlichen .Ordnung - 1 ' !1 , , ' u n oV rryer ye rr.- .-,' i :: (Original.) C-,i. 9T T 1 9Xlntt hr srfihArftrth ttrtlf -- wiitt w x t vwt miiv .mm Huse geht, so . heißt man dieses Polizeistunde, und jeder . 'ordentliche.Gemeinde. bürger gebt bann audj beim: denn er kann dann attnik atnua hnhtn mr ttftI3ni e Strafe ,ablen nack dem GeUk linh hm ,. ns h(ntt a ;ft setz und hilft Alles, nichts, denn es ist jetzt viel strenger als früher. -m Ar, 2. W sicha M.ai.. oder Carroussel, oder ähnliche 'Vorrichtungen produzirt, zahlt 20 Mark Strafe ' ohne polizeiliche Erlaubniß, ünd mit dieser kostet es keine Strafe, aber 30 Mark m die Armenkasse. ; ' : - Art. 3. Wer die nächtliche Ruhe über, tritt mit Geräusch und unnützem Lärm, ist n tt r ' v n sbr, außer wenn esem llemes Kind lst Mlt dem natürlichen Geschrel, oder die Feuerwehr mtt einem Brande, oder sonst OchS ausrecht, oder em Bock, oder em St:er,was aber regelmäßig bei Tag und nie bei Nacht zu geschehen hat. Art. 4. Wenn bei emer Klrmweld oder einer Tanzmusik gar so heftig gerauft wird, so heißt man dieS ein Volksfest oder eine Feierlichkeit mit gestörter öffentlicher Ordnung und muß bestraft werden. Es . r . .7 ' ' ' : em e rüge no lpiölge mttx uno eiqene Pruge,. .s thut's ja auch die bloße Hand, was nicht iiA mil. ooq oone ooiluziag, .lonsl isl oies oris polizeilich nicht mehr verboten, sondern i. . .t n Aifff p n n v n . rd kriminalisch vor'rn chtDurgencht. Art. 5. DaS unbefugte Tragen von Schußwaffen ist verboten, weil man damit lebensgefährliche Verwundungen zufügen kann. Da auch mit einer Mistgabel !e vwiv,, viiw,,,., uBH'. n.nSrtttnnviim Mtt(iiiinhi)ntn nirtfltitrtt I . -v. . i : ri je. v:. cm n r . ro"ÜC innen, MU um ow mwv&wu w uu vU uM. .; c;.t;..t,. v..fÄr lng,lens oeroolen. A r t. 6. Wer außer der heiligen Fastnacht als Narr herumläuft, ist ein Gaukler und wird mit Arrest bestraft. A r t. 7. UmCompetenzfälle zu vermei den, wird. Jeder, der, heirathen will, mit semer Braut 14 Tage lang an dieGemem detasel angeschlagen und hierauf ans Bezirksamt eingeschickt. Das Anschlagen hat der Gemeindediener zu besorgen. Art. 8. Wer inen tollwuthkranken CtnuV 'uliiifüKi !.W .Ü st yuiw tuucuuBi Uilguzelgen, roiiü mu a MarkOrdnungsstrafe bestraft, desgleichen, wer auf Weiteres seinen Hund frei her. umlaufen läßt, ebenfalls 2 Mark Strafe, und wird ohne Weiteres todtgeschoffen. Art.?. Um bisherigen Mißgänden vorzubeugen, sind alle Feuerspritzen 3 Tage vor jedem Brande von' der. LöschMannschaft zu Probiren, um. zur rechten Zeit reparirt werden zu können. Religion und Sanitat.. A r t..l. Wer den Gottesdienst statt in I V ' '25 VT?. i ? , . ciiiiva4tuqK oairage einen looicnvctcgI 1lMVt Ai 0 a !C & VM a . . u "UM iwr wu uubiu, uoa wo an dershin 'als X ben;; otJ4ufämftgtäen Kirchhof oder rbtoben bcflräl; ifl Rräfar. . ' .. . . . ,- . Gyfkcht,drst ft'öhtt.Ächt weren, auber nPromov.rten Aerzten, diese at,en daS Recht ,dazu, jetzt ist es auch Andern erlaubt, ,Am strengsten ist es mi ouwwpmy, metcye nur be, grau Z?mZZTZZZ man m Gesch einen Nothfall hecht. . -? V' - y i??tt- ln' fertigt und frcht es nicht lelbst, so ,st das em Geheimm, tt. we.l eS m der Regel m öfftt.tllchen Blattem ausgeschrieben w.rd und ist verboten. Am strengsten :st es ... !l CYl!i . . X. C.Tf " . . . v r ' lyui, iviiu, wie aicuu ucyuuucu uno bestraft. A r t. ö. Wenn in einemFamilienoberHaupte dieBlattern auögebrochen sind, muß er es anzeigen. Wer an einer ansteckenden Krankheit gestorben, ist und , seine Kleider verkaust, wird bestraft, und wer ansteckend krank ist, aber noch lebt, wird zur Strafe abgesondert und geheilt nach 120, er mag wollen oder nicht. Art. 6. Wer mit seiner Fabrik schadI ri. .s,, ,...-.N.l . . "".7 Z'ZlTl m O. ciuuicuu, iuuu uuyiuiuiyui, uuec doch wenigstens mit dem ortspolizeilichen Siegel geschlossen, was man DeSinfection heißt. Art. 7. Wer sich, ohne polizeiliche Erlaubniß, auf's Eis begiebt, der fällt in der Regel in's Wasser und wird gestraft, Geht er zum zweiten Male auf's Eis, so ist er, nach dem Sprüchvort, dummer als em Esel und erdient keine Strafe mehr. Geschehen zu N all, hausen, den 1. 1 . August 1878. . )
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Vör zele, Worftand.
'Wag diePlötter allerlGegendemvött5 der Wiederkehr, besserer Zeiten und von ' dem neuen Ausschwung aller Geschäfte l faseln, wird durch die Telegramme auS allen Handelsstädten gründlich Lügen ge. straft. Der Krach halt noch immer feinen Umzug und ist noch weit davon ' entfernt " solideren Zuständen Plad zu machen. . Von den in dieser Woche allein stattgehab
ten Fallimenten nachstehend nur eine kleine ati, mit N80,000; Hanover & Lich. tenauer, Kleiderhändler in Chicago, mit $163,000 ; Phil. Goldmar, Schuhhändler ZZllX - w mv., MvnniiuuiuUlUCJi Ml oaivi, mit $300,000; Hirsch, Eisenhandlung, in ' Stockholm, mit 3.000,000 schwedischen ' Kronen. Ein Glaögower Blatt veröffent licht eine Liste von über 150 Fallissement in Glasgow und dem Westen Schottlands, die direkt oder indirekt aus die ZahlungSemstellung der City of Glasgow Bank , u - - v w u , v7twMw . zurückzusühren sind. Die Gesammtver.. Endlichkeiten der wllit aemordenen sckot. . Aschen Firmen betragen es Millionen, Dollars. Der Wth des Capitals der schottischen Banken betrug am 1. Oktober' . i? Millionen r; nmisi wmUr belief er sich nur auf 19 Millionen Dollars. DleMeratur Deutschlands hat einen großen Verlust erlitten; Carl Gutz. ow, em wahrer Ritter von Geist, starb "1 Hanau im 67. Lebensjahre im streife (r nmiTt w..e crv.;.' - . ' - - ",a uoer oen rooau zeriireul ins ü?.LU'urg.schich..istsinNam für alle Zeiten einer der ersten dieses Jahr Hunderts. Gutzkow war einer der pro duktivsten Schriftsteller seiner Zeit ünd die Aufgaben, die er sich bei seinen Gebilden stellte, konnten in solch vollendeter Weise nur von ihm gelöst werden. Seine Werke, selbst die der frühesten Periode, tragen alle den Stempel des Fertigen, Klaren, und mu .npinir Ys,.nnni. s.Z.. slNN I hhiimuUiv vutv .wmmw .u.a c.u.: rc.m;" 'Ju I "- " iwt iimu viM'b'wu zu schämen. Diese Wally,". längst ver geffen urd vergeben, kann als eine jugendliche Verirrung angesehen werden und wurde als solche dem später so verdienstvollenGeisteshero gerne nachgesehen. Sie figurirte zur Zeit der Censur als unsittliche ' Nachbildung von Schlegels .Lucinde aus der Liste der verbotenen Schristen. Vor mehreren Jahren umnachtete sich Gutzkowö Geist und er wurde in einer Jr' renanstalt untergebracht, wo ervollständige Herstellung. fand. Sein Tod kam uner . 11 v i. v. r. .u.n o.t roarier uno e riegle oie leoyaiieiie 3,oeu nähme in allen Kreisen. JfSrrtt ?!?n? nnnn cSt ntH - - " . wm Hf ... Q W CXl fT o i S. . tr.-.tlJL. o cm -rt ! üiuuji. va lvulve imjiiiy vus üaiging- . ton gemeldet, daß im Haufe der Vorschlag eingereicht wurde, den Finanzminister zu, berechtigen, die in der Manhattan Bank in New Vork gestohlenen Bundes-Obligatio npn hurch iihTifstf an p?s?k?n nmi'f würden die gestohlenen Papiere werthlos V9 -w -w i WD' wmwwwww y j v m m m ww unh untwrffiiifstA. M.in Tintt hr Nn? durck einen bervorraaenden llriminal.Äd. I 7" " ' : aber Ö0OT escnat tat man noch nichts ae I mß hört. , Ist das nicht großartig? Das fetzt ja die Herren Diebe als organisirte Macht den ehrlichen Bürgern gegenüber, und. ein solches Schauspiel, daß Diebe sich vor der oWonoItB Gtkkgebu vertreten lassen. damit man sie nicht um die Gewerbes' bringe, ist sicher noch selten da gesen. Ist es schon sehr schlimm, dak u bie BestShknen s häufig dazu her.. ben. mit den Verbrechern einen Handelab. zuschlich'n und gegen Auslieferung eines Theils des Raubes von jeder Verfolgung abzustehen, so ist dieses Siück doch noch ,jas ganz anderes. Und wenn nun gar er 6onBte6 fsit Me Diebe stimmte auS ir ,.. -,,, fnn man n I " " w-. i " ' dann sagen ? Der Wagen der Kaiserin von Oester. reich fuhr vor demjenigen, in welchem der Ceremonienmeister und die Gesellschaft darnen saßen. Die Kaiserin war nur durch die weißen hirschledernentzosen ihres Kutschers kenntlich, schreibt ein deutsches Blatt. (Der Marlthelser Peter findet einen 5 Markschein.) Mit dem neuen Gelde ist'S doch eine rechte Lumperei. Früher wär' der wenigstens ein S Thalerschein gewe sen A : WaS ist der Unterschied zwischen einem Oaso und einem Käs ? B : Ein Käs, wenn er ein Jahr alt, fangt an zu Kaufen dagegen weiß ich 'nen Case, der schon fünf Jahre alt ist und nicht vom Fleck kommt. In der Schule. Lehrer: Fräulein Flora ! Warum ist Mond im Deutschen männlichen Geschlechtes? Flora: Wahrscheinlich damit er des Nachts allein ausgehen könne.
