Indiana Tribüne, Volume 1, Number 3, Indianapolis, Marion County, 31 August 1878 — Page 3
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(AuS der N. D. StaatSzeitung.) Die Steuerfreiheit der Vondö. Eine der Beschwerden über die Bond Halter," der man am häufigsten begegnet, und die insbesondere in keiner nationalen" Plattform fehlen darf und auch w den meisten demokratischen nicht fehlt, besteht in der Steuerfreiheit der Bonds. Man kann dieser Beschwerde sich im täg lichen Leben Leute anschließen hören, die nichts weniger als Kapitalistenfresser sind. Solche Leute bilden sich ein, wenn diese Steuerfreiheit, abgeschafft würde, so würden viele Bondhalter ihre Bonds los-
schlagen und ihr Geld in Unternehmungen stecken, durch welche das Geschäft belebt würde; doch diese Leute denken nicht da
rann, daß, wenn dies so wäre, die Bonds einfach aus einer Hand in die andere gin-
gen; das Geld, das dabei herausgezogen
würde, muß doch irgend woher kommen.
also müsien es die neuenNehmer derBsnds
zu diesem Zwecke aus dem Markte ziehen und es karn auf diese Weise nicht mehr
Geld in den Markt kommen. Doch ange
nommen, die Regierung hätte niemals diese Seeuerfreiheit eingeführt, was wäre das Resultat gewesen ? Die Regierung hätte höheren Zins bezahlen müsien, ent-
weder direct oder durch niedrigere Emis
sion. Das Volk hätte um so mehr BundeSSteuern zahlen müsien. Wenn heute die Steuerfreiheit für die neu zu emitiren
den Bonds beseitigt würde, so würde kein
Mensch mehr vierprocentige Bonds neh men. Für die Regierung bleibt es sich doch gleich, ob sie nominell höbern Zins
bezahlt und dann ihn durch eine Steuer
reducirt, oder ob sie für steuerfreie Bonds den niedrigeren Zins bezahlt. Aus diesem
Grunde besteuert wohl nicht leicht eine
Regierung ihre eigenen Bonds. Roch viel
weniger kann sie ihre Bonds von einer
unter ihr stehenden Autorität besteuern
lasien. Wir wollen bei der Gelegenheit
wieder einmal darauf aufmerksam machen.
daß' selbst wenn die Anleihe-Gesetze die
Bestimmung über die Befreiung derBonds
von der Besteuerung der Staaten und Ge meinden nicht enthielten, eine solche Be
steuerung doch nicht zulässig wäre. Dies
ist lange vorder Contrahirung derKriegs schuld durch das Oberbundesgericht fest
gestellt worden. Die Regierung muß eben
deshalb, weil sie immer wieder solche
Steuern selbst zu bezahlen hätte, resp, weil
dies ihren eigenen Kredit afficirt, dieSteu-
ersreiheit ihrer Bonds nach allen Seiten
schützen.
Nehmen wir indeß an, die Regierung
verzichte auf diese Steuerfreiheit, gestatte also die lokale Besteuerung ihrer Bonds.
Dabei ergäbe sich, daß die Bonds da einen
höheren Werth hätten, wo sie weniger be
steuert würden, und daß sie sich da hinzö
gen, wo sie am Wenigsten besteuert wür
den. Die Staaten, welche sich den Bond
Haltern am Angenehmsten zu machen wüß
ten, würden wohl ihre Rechnung dabei
sinden, indem die Bondhalter dort ihre
Zinsen verzehren oder anderweitig ver
wenden würden. Die Staaten, die aber
die Bondhalter durch Besteuerung ver
drängten, würden ihren Antheil an der
höheren Steuerlast, die der Bund wie
oben erklärt auflegen müßte, wenn er
Besteuerung seiner Bonds zugäbe, tragen
müsien, ohne irgend ein Aequivalent da für zu haben. Die Bonds würden sich übrigens der lo
kalenBesteucrung in allenFällen entziehen,
in denen dieselben in Privathänden wären.
Nur die im Besitz von Corporationen be
findlichen ließen sich erreichen, und dies
läge wieder nicht im Jnteresie der respek tiven Staaten und Gemeinden; denn da
durch würden Institute, für welche die Re
gierungs-Bonds eine besonders geeignete
Capitalanlage bilden, veranlaßt, dieseAn läge zn meiden und sich einer minder sich
eren und für ihren Zweck passenden Anlage zuzuwenden. Soweit aber diese Institute
gleichwohl die Bonds nähmen, würde ge
rade das Einkommen der Leute besteuert,
die nichts weniger als große Capitalisten
sind, während die wirklichen Inhaber be deutender Bondsbeträge, also die ge
schwollenen" Bondhalter, ihr Einkommen
Unverkürzt erhalten würden, da die lokalen Steuerbehörden sie nicht erreichen könnten.
Die Steuerfreiheit der Bonds wird ge wöhnlich von dem Standpunkt aus ver
dämmt, daß sie ein Vorrecht vor anderem
Eigenthum invölvire, und wird bei der
Gelegenheit ie unterlasien, gleichmäßige
Besteuerung alles Eigenthums zu verlan
gen. Diese Forderung ist in diesemLande
den Leuten nicht so sehr zu verdenken, weil
sie die Besteuerung in den meisten Staaten
und Gemeinden auf dieselbe Voraus
setzung gegründet sehen. Aber diese Voraussetzung ist eben eine der Unsinnigkeiten
unseres Steuerwesens, gegen welche bis dahin vergebens gekämpft worden ist.
Eine gleichmäßige Besteuerung alles Ei genthums ist eine absolute Unmöglichkeit
und der Versuch dazu führt nur zu den
größten Ungerechtigkeiten und Nachtheilen
für das Gemeinwesen. Wir haben ein Beispiel dafür an der drückenden Besteue
rung der Banken in unscremStaate, welche dasselbe Eigenthum versteuern müssen, das
in andern Händen unversteuert bleibt, weil
es nicht erreicht werden kann; dabei wird
das Kapital aus dem Staate gedrängt
oder jedenfalls seine Verwerthung, zum
Nachtheil des Gemeinwesens, beschränkt.
Wir wissen gut genug, daß sich plausible
Gründe dafür anführen lassen, wenn das Kapital von Corporationen zu Besteue
rungszwecken besonders aufs Korn genom-
men wird, doch muß man dabei auch den
Schaden in den Kauf nehmen, der ange
richtet wird, wenn man das Kapital ent-
muthigt", in der combinirten Weise zu
operiren, in der es eben man mag dar
über raisonniren, wie man will die
größten Erfolge, nicht allein für die Kapitalisten, sondern für das Gemeinwesen überhaupt, erzielt. Doch dies nur neben
her bemerkt, bei Gelegenheit des Hinweises
darauf, daß es keine gleichmäßige Besteue
rung allesEigenthums geben kann. Jeder weiß, welche Härten und Ungerechtigkeiten
unsere angeblich gleichmäßige Steuer auf
Grundeigenthum mit sich bringt, und was
für ein vollkommener Fehlschlag bis dahin
der Versuch -geblieben ist, das bewegliche
(persönliche) Eigenthum durchweg zu be steuern. ' Unter einem rationellen Steuer
system wird man auf solche Versuche ver zichten. Wer aber einen Augenblick über legt, wie unmöglich eine gleichmäßige Be
steuerung alles beweglichen Eigenthums
ist, der wird auch in der Befreiung der
Bonds von der lokalen Besteuerung kein besonderes Unrecht, sondern eher eine
Nothwendigkeit erblicken. W I
Ueber die wicktiae Entscheidung m
Patentaugelegenheiten
schreibt man von Washington vom 14. August: Der General-Bundesanwalt Devens übermachte dem Ministzr Schurz
heute eine Entscheidung von ganz bedeu
tender Wichtigkeit über die Vorbereitung
von Patenten undPatentfällen. Sie gibt an, daß Patente, die an zwei oder mehr
Personen gewährt werden, während nur
eine davon der wirkliche Erfinder ist, un
gültig sind und weder durch irgend eine
Handlung der betreffenden, noch durch das
Patentamt gültig gemacht werden können.
Es soll damit einer Unregelmäßigkeit vor
gebeugt werden, die seit langer Zeit bei der
Bewilligung von Patenten im Gebrauche
war und es werden viele der bedeutendsten
Fabrikanten von Patentwaaren im Lande
hiedurch betroffen. Die Unregelmäßigkeit
knn kurz im Folgenden beschrieben wer
den: Ein armer Handwerker erfindet
etwas, aber er hat kein Geld, um für ein
Patent zu bezahlen. Er wendet sich an
einen Freund, der solches hat, dieser schießt
die selten $50 übersteigende Summe vor.
und um ihn hiefür zu sichern, wird er auf
dem Patent als einer der Ersinder ange
geben, was nach einer strikten Auslegung
des Gesetzes einem Meineid gleichkommt.
So wurde es lanae Jahre hindurch gehal-
ten und von Tausenden von Patenten, die im Namen von mehreren erlangt wurden, sind nur wenige, die nicht zu dieser Cate
gorie gehören. Wohl zwei Drittel aller von dem Patentamt ausgegebenen Patente, und es sind deren etwa 300 die Woche, gehören hierzu. Wenn man nun bedenkt, daß die meisten der werthvollen me chanischen Erfindungen von armen Leuten gemacht werden, die ohne Hülfe nicht im Stande wären, ihren Zweck zu erreichen und deshalb gezwungen sind, Ehre und Profit mit Leuten zu theilen, nur weildiese Geld haben, dann springt die hohe Wich tigkeit dieser Entscheidung deutlich in die Augen. Es wird wohl bald ein Fall zu einer gerichtlichen Entscheidung dieser Frage gebracht werden. Die Patentgesetze enthalten eine Bestim mung, daß ein Patent öffentliches Eigenthum wird, wenn nach Ablauf von zwei Jahren ein wesentlicher Irrthum, der seine Ausgabe betrifft, entdeckt wird. Hieraus folgt, daß die praktische Ausführung der obigen Entscheidung für viele Erfinder oder deren Vertreter, die in ihrem. Patentrechte geschützt zu sein glauben, sehr verderblich wirken muß. Die Protokolle im Patentant weisen nach, daß zwischen'40- und 50,000 Patente hierdurch betroffen werdeu.
Die Leiden der Minen Arbeiter in Nevada. Wer nicht in der letzten Zeit hinabge-
stiegen in die tiefen Schachte der ComstockMinen, der kann sich nur eine schwache Vorstellung von der gegenwärtig in denselben herrschenden Hitze machen. Selbst
im Winter ist die Hitze in den tiefer gelegenen Schachten, eine ganz außerordent-
liche, im Sommer aber, während das Thermometer auf der Erdoberflöche 75 bis
80 Grad zeigt, ist sie eine tödtlich heiße. Die Lust ist nicht nur so heiß, als käme sie aus einem mit glühendenKohlen geöffneten Ofen, sondern es fehlt der Luft auch an dem zum Leben 'nöthigen Sauerstoff, der
durch die vielen brennenden Kohlen und
aus andere Weise absorbirt wird.
Eine Temperatur von 120 bis 130 Grad
ist so bedeutend größer als die Blutwärme, daß der Prozeß des Kochens des menschlichen Körpers sofort beginnen würde, wäre
nicht das Fleisch mit Schweiß bedeckt.
Eine Temperatur, welche höher ist, als die Körperwärme, übt zweifelsohne auf den Menschen einen nachtheiligen Einfluß aus, und in der That fühlen die Minenarbeiter,
sobald der Schweiß nicht mehr aus den
Poren des Körpers fließt, die Wirkungen
der Hitze zunächst im Magen und im GeHirn Wahrscheinlich wird die Unterdrückung derSchweißerzeugung durch einen kranken Magen verursacht, der Körper wird empfindlicher für die Hitze, das. GeHirn leidet, der Mann verfällt dem Delirium und rast wie ein Wahnsinniger. Derartige Fälle ereignen sich weit häufiger, als man im Allgemeinen annimmt. In den California und Consolidated Virginia Minen find fie in letzter Zeit sehr häufig vorgekommen. Sobald einMinenArbeiter anfängt, in unzusammenhängend der Weise zu reden, dann beginnen seine Mitarbeiter ihre Kurmethode. Es ist eine rauhe Behandlung, die dem Patienten zu Theil wird, aber fie soll, wie behauptet wird, eine sehr wirksame sein. Man bringt den Mann an den kühlsten Platz der Nachbarschaft, fesselt ihn an Händen und Füßen und beginnt den ganzen Körper und namentlich die Magengegend zu frottiren.' Diese Behandlung wird so lange fortgesetzt, bis die Schweißabsonderung sich wieder einstellt. Um dasAb- resp. Wundreiben der Haut zu verhindern, reibt man die Leute nicht mitZeug, sondern mit einem glatten Theiles eines Hackenstiels ab. Eine solche Behandlung ist nichts weniger als angenehm und, um jeden Widerstand des Patienten unmöglich zu machen, wird derselbe vorher an Händen und Füßen gefesselt. Die Minenarbeiter sagen, daß sie im Stande sind, in etwa der halben Zeit, welche ein Arzt brauchen würde, einen Kranken wieder herzustellen.
Richter V a n B r u n t in New York hat den seltenen moralischen Muth gehabt, eine Entscheidung abzugeben, welche den ritterlichen" notlous der Herren Yankees einen wuchtigen Schlag versetzt und die gesammte hysterische Frauenwelt auf die Beine bringen wird. Es handelte sich um eine Schadenersatzklage wegen Eheversprechensbruchs und die junge Dame hatte das Opfer ihres kostbarsten Schatzes auf $10,000 veranschlagt. Das ist nun allerdings im Grunde gar nicht viel; schweben doch bei der Hierlands grasstrenden Heiraths-Versprechensbruchs-Prozeßseuche 100 von Klagen auf $15, $20, und sogar $50,000. Aber Herr Van Brunt wies diese bescheidene" Klage kurzweg ab und decretirte kurz und bündig prinzipiell : daß ein Frauenzimmer, welches sich einem Manne zu illegitimen Zwecken hingegeben, aus dieser Thatsache kein Recht ableiten könne, den Betreffenden auf Eheversprechensbruch zu verklagen Diese Entscheidung wird wie gesagt einem Eissturzbade gleich auf Hysteriker wirken. Allein es ist hohe Zeit, daß dem schwachen, zarten" Geschlechte welches sich ja in 1000 anderen Fällen recht gut zu helfen weiß die goldene Regel des Hilf Dir selbst" eingeprägt und den lawi-
nengleich niedergehenden ekelhasten LiebeSProzessen Einhalt geboten werde. Die so oft angeregte Verführungs"-Frage ist gerade hierzulande eine nicht immer oder gar nie nach den Vorschriften der Galanterie lösbare, und Richter Van Brunt gebührt für sein gegen den Strom Schwimmen alle Anerkennung. Unter dem demokratischen Ring in Broollyn, N. Y., ist selbst der Thürsteher im (üerichtshause zum Besitzer eines RennpsttdeI und einer Villa und ein in demselben Oebäude angestellter Gerichtsdiener nitdersten Rangs zum Besitzer eines Land gutf geworden.
